ALG-2 und Selbständigkeit
ALG-2 und Selbständigkeit
5.) Da ich jetzt schon 2 Jahre ALG-2 bekomme und nebenher eine finanzierte Whg. abzahlen muss, hab ich immer Geldschwierigkeiten und auch schon einen Offenbarungseid ablegen müssen. Wie sieht das dann mit einem Auto aus, welches ich auf mich angemeldet habe. Das ist ja in dem Moment theoretisch pfändbar. Wenn ich aber das Auto für meine Selbständigkeit benötige, kann es dann trotzdem gepfändet werden? Ich könnte ja das Auto auch auf meinen Vater anmelden, aber dann habe ich ja praktisch nichts mehr in der Hand, um bei der ARGE das Darlehen begründen zu können. Außerdem kann ich es ja nicht mehr als Betriebskosten geltend machen und mache (echtes) Minus im Geldbeutel. Ist echt eine Zwickmühle für mich und ich blicke da nicht mehr durch und weis jetzt auch nicht was ich tun soll.Edit 2:
6.) Mein Vermittler beim Jobcenter hat mir gesagt, dass wenn ich mit meiner Selbständigkeit eine gewisse finanzielle Grenze überschreite, dass ich dann keinen Anspruch auf ALG-2 mehr habe. Ist mir auch klar. Aber was passiert dann? Ab dem Tag muß ich mich ja wieder selbst krankenversichern und würde durch diese Kosten wieder unter die Grenze fallen. Kann ich dann ALG-2 als Aufstockung beantragen? Mein Vermittler konnte mir nichts genaues dazu sagen.Kann mir wer die Fragen beantworten oder mir zumindest sagen wohin ich mich wenden kann? Ein Anwalt fällt wegen Geldmangel aus.Danke u. Gruß
Teletubby
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""-- Editiert am 04.09.2010 08:42-- Editiert am 04.09.2010 08:52
von Teletubby am 04.09.2010 08:22
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>ALG-2 und Selbständigkeit
@Teletubby:Zuerst mal meine rein persönliche Meinung: Selbständigkeit mit ergänzendem ALG II Bezug bringt (fast) immer massive Probleme mit sich und ist m.E. nur dann empfehlenswert, wenn konkret absehbar ist, dass Du innerhalb weniger Monate so viel verdienst, dass Du kein ALG II mehr benötigst.
Aber zu Deinen Fragen:
1.) Das Darlehen sollte unproblematisch sein. Du musst einen Darlehensvertrag mit Deinem Vater in einer Form machen, wie er auch unter Fremden üblich ist. Der Vertrag sollte m.E. auch eine Bestimmung enthalten, wofür das Geld zu verwenden ist und natürlich eine konkrete Rückzahlungsvereinbarung.
Tipp: Mach doch mal eine Liste mit all den Dingen, die Du für den Betrieb anzuschaffen planst, einschließlich Preisen. Mit der Liste beantragst Du bei der ARGE einen Zuschuss zu den Anschaffungskosten als Eingliederungsleistung für Selbständige, gemäß § 16c SGB II. Der Zuschuss darf 5.000,- € nicht übersteigen. Sollte mehr benötigt werden, ist ein darüber hinausgehendes Darlehen möglich.
Problem ist, dass es sich bei diesen Leistungen um Ermessensleistungen handelt, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Einen Versuch ist es aber allemal wert und selbst wenn es dann von der ARGE auch "nur" ein Darlehen geben sollte, gibt es diesbezüglich dann jedenfalls sicher nicht das Problem, dass die Raten nicht als Betriebsausgaben anerkannt werden.
Du wirst allerdings auf jeden Fall einen Buisenessplan und eine Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle (z.B. Steuerberater) benötigen, aus der hervorgeht, dass Dein Konzept auf Dauer tragfähig ist.
2.) Das Darlehen bzw. der Zuschuss (egal ob von der ARGE oder vom Vater) ist eine Betriebseinnahme, der Anschaffungspreis des Autos und der Werkzeuge (sollte im gleichen Monat angeschafft werden, in dem Du das Geld erhälst) ist wiederum eine Betriebsausgabe, sodass sich beide Posten neutralisieren.
Das Fahrzeug gehört dann zum Betriebsvermögen. Die durch das Fahrzeug entstehenden Kosten sind entsprechend Betriebsausgaben und schmälern den Gewinn.
Wird das Fahrzeug auch privat genutzt, musst Du ein Fahrtenbuch führen, in welchem jede Fahrt mit der Bestimmung privat oder geschäftlich eingetragen wird. Für jeden km Privatnutzung sind die Betriebsausgaben um 0,10 € zu reduzieren, bzw. 0,10 € pro km sind als Betriebseinnahme in die BWA einzustellen.
Tipp: Wenn schon ein PKW vorhanden ist, der für Dich frei verfügbar ist, wird Dir kein Mensch glauben, wenn Du behauptest, den PKW zu 100% betrieblich zu nutzen. Die eine oder andere private Fahrt solltest Du deshalb schon abrechnen.
3.) Einen Höchstbetrag für die Raten gibt es nicht. Allerdings sollten die schon in einem vernünftigen Verhältnis zum Umsatz stehen. Angenommen, ohne Rate hättest Du 100,- € Gewinn, musst aber dann noch 200,- € Rate zahlen, wird das kaum als angemessen anzusehen sein.
4.) Einen Verlustvortrag gibt es im SGB II nicht. Es wird immer der gesamte Bewilligungszeitraum betrachtet. Das heißt, wenn der Bewilligungszeitraum 6 Monate beträgt und Du in diesen 6 Monaten insgesamt 600,- € Gewinn machst, dann werden monatlich 100,- € Gewinn zugrunde gelegt, auch wenn Du den Gesamtgewinn praktisch in nur einem Monat erwirtschaftet hast.
Die ARGE kann Dich zu keiner Zeit zwingen, Dein Gewerbe abzumelden. Aber, die ARGE kann selbstverständlich verlangen, dass Du alles unternimmst, um Deine Hilfebedürftigkeit zu verringern oder zu beenden. Das können im ersten Schritt mal sämtliche Bemühungen sein, die dazu führen, Deinen Betrieb voranzubringen und eine entsprechend positive Gewinnentwicklung herbei zu führen.
Dafür wird Dir die ARGE allerdings nicht unbegrenzt Zeit geben. Wenn sich eine positive Entwicklung nicht innerhalb einer bestimmten Zeit (die von ARGE zu ARGE sehr unterschiedlich sein kann) einstellt, dann wird man von Dir verlangen, Dich um eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit zu bemühen. Gegebenenfalls wird man Dich auch in irgendwelche Maßnahmen stecken, die Dich wiederum in der Ausübung Deiner Selbständigkeit behindern werden.
5.) Das Auto gehört zum Betriebsvermögen und wird für die Berufsausübung benötigt. Insofern dürfte das nicht pfändbar sein, sofern es sich nich um einen "Luxuskarrosse" handelt. Aber die dürfte für 5.000,- € ja wohl nicht zu bekommen sein.
6.) Auch die Kosten der Krankenversicherung sind bei der Bedürftigkeitsprüfung mit zu berücksichtigen. Wenn der "normal" Bedarf durch Dein Einkommen gedeckt ist und nur noch die Kosten der Krankenversicherung wieder zur Bedürftigkeit führen würden, dann übernimmt die ARGE die Kosten für diese KV (§ 26 Abs. 2 Satz 2 SGB II).
Schau Dir mal insbesondere § 3 der
ALG II VO - klick
an. Dort ist die Einkommensanrechnung für Selbständige geregelt.
Wenn Du noch weitere Fragen hast, einfach nochmal melden. Ansonsten hilft vielleicht auch einen kostenlose Sozialberatungsstelle. Adressen findest Du
hier - klick
Allerdings ist die Qualität dieser Beratungsstellen sehr unterschiedlich.
Gruß,
Axel
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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"
von AxelK am 04.09.2010 10:18
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