>ALG 2 Kindergeld oder sonstiges ??
@Andy:
Die Aussage, dass Dir, solange Du bei Deinen Eltern wohnst und unter 27 bist, keinen ALG II Anspruch hast, ist Unsinn. Die magische Altersgrenze liegt bei 25 Jahren.
Unter 25 bildest Du eine Bedarfsgemeinschaft mit Deinen Eltern. Das bedeutet, dass für Dich und Deine Eltern (+ eventuelle Geschwister) ein Gesamtbedarf errechnet wird, aber auch das Einkommen aller BG-Mitglieder gegengerechnet wird. Und wenn Du schon schreibst, Dein Vater verdient recht gu, dann wird vermutlich kein Anspruch bestehen.
Wie sind die räumlichen Verhältnisse bei Euch zuhause? Besteht die Möglichkeit, dass Du 1 oder 2 Zimmer von Deinen Eltern mietest/untermietest? Im Idealfall noch mit getrennter Küche und Bad?
Ansonsten hast Du zwei Möglichkeiten:
1. Du wartest bis Du 25 bist und beantragst dann ALG II für Dich alleine. Du bildest dann zwar immer noch eine Haushaltsgemeinschaft mit Deinen Eltern und wirst Angaben zu deren Einkommen machen müssen. Allerdings gelten dann deutlich höhere Freibeträge für Einkommen, so dass die Chancen, einen Anspruch zu haben, steigen.
2. Du beantragst jetzt ALG II für Dich alleine und bestehtst darauf, keine Bedarfsgemeinschaft mit Deinen Eltern zu bilden, weil die entsprechende Regelung der §§ 7 Abs. 3 Nr. 4, 20 Abs. 2a und 22 Abs. 2a verfassungswidrig sind.
Das wird die ARGE natürlich so nicht schlucken, sondern den Antrag ablehnen. Mit Widerspruch, Klage, Berufung, Revision und dann Verfassungsbeschwerde werden voraussichtlich ca. 5 Jahre vergehen, bevor Du dann ggf. einen Leistungsanspruch zugesprochen bekommst. Spätestens im Revisionsverfahren vor dem BSG ist dann auch ein sehr guter und engagierter Anwalt erforderlich.
Ob Du Dir das antun möchtest, musst Du natürlich selber entscheiden. Leicht ist es nicht, schnell geht es schon gar nicht und die Erfolgsaussichten stehen m.E. gerade mal bei 50:50 (besser gesagt immerhin bei 50:50); ich persönlich halte aber dieser Regelungen tatsächlich und ernsthaft für verfassungsrechtlich höchst bedenktlich und würde es sehr begrüßen, wenn das mal jemand in Angriff nehmen würde.
Gruß,
Axel
-----------------
"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website:
http://www.axelkrueger.info"
von AxelK am 03.09.2009 00:12
Status: Tao (9080 Beiträge)
Userwertung:
4,1
(von 261 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden