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ALG 2 Kindergeld oder sonstiges ??

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ALG 2 Kindergeld oder sonstiges ??

Hallo ich brauche ganz dringend rat

und zwar die fakten:
ich 24 jahre alt Arbeitslos beziehe zur zeit keine leistungen vom staat
und lebe im haushalt von meinen eltern! Mein Vater geht arbeiten und verdient recht gut!

nach einem unfal während meiner ausbildung vor ca. 3 jahren habe ich ein problem mit meinem rechten knie! 4 mal operriert und es hat sich nix geändert
dadurch bin ich eingeschränkt was die berufswahl angeht! wahr gut 1 jahr lang arbeitslos(habe auch arbeitslosengeld in anspruch genommen)! hab dann eine zeitlang für einen gastronomie betrieb auf gleitzeit gearbeitet ca.5 monate!
hab aber dann ein besseres angebot bekommen als Radladerfahrer! dies habe ich 3 monate auch ausgeübt nach zahlungsproblemem und gefälschten lohnabrechnungen hab ich dort gekündigt und bin vor gericht gegangen mir stand dann aber angeblich nur ALG für 4 tage zu da hab ich dann gedacht das können die sich auch sparen denn die frau vom arbeitsamt meinte auch solange ich unter 27 bin und zuhause wohne steht mir kein ALG2 zu ! da ich stink sauer wahr hab ich mich dann einfach nicht mehr gemeldet!

das Gerichtsverfahren endete in einem vergleich ich bekam 2000 euro ob das beste war spielt keine rolle das hat sich erledigt!


Steht mir ALG 2 zu ?? die frau vom arbeitsamt meinte solange ich unter 27 bin und zuhause wohne steht es mir nicht zu ist das wahr ??

ich krieche jetzt schon seit einigen wochen auf dem zahnfleisch was die finanzlage angeht und habe ein paar schulden !

was steht mir zu ? wenn meine eltern für mich aufkommen müssen steht mir dann noch kindergeld zu ??

ich möchte meinen eltern nur ungern weiter auf der tasche liegen halte mich deswegen schon mit gelegenheitsjobs über wasser aber das ist auch keine lösung und kein garantiertes einkommen !

wass soll ich tun ??
bin dankbar für jede gute antwort!


von Andy1984 am 02.09.2009 22:52
Status: Frischling (2 Beiträge)
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>ALG 2 Kindergeld oder sonstiges ??
@Andy:

Die Aussage, dass Dir, solange Du bei Deinen Eltern wohnst und unter 27 bist, keinen ALG II Anspruch hast, ist Unsinn. Die magische Altersgrenze liegt bei 25 Jahren.

Unter 25 bildest Du eine Bedarfsgemeinschaft mit Deinen Eltern. Das bedeutet, dass für Dich und Deine Eltern (+ eventuelle Geschwister) ein Gesamtbedarf errechnet wird, aber auch das Einkommen aller BG-Mitglieder gegengerechnet wird. Und wenn Du schon schreibst, Dein Vater verdient recht gu, dann wird vermutlich kein Anspruch bestehen.

Wie sind die räumlichen Verhältnisse bei Euch zuhause? Besteht die Möglichkeit, dass Du 1 oder 2 Zimmer von Deinen Eltern mietest/untermietest? Im Idealfall noch mit getrennter Küche und Bad?

Ansonsten hast Du zwei Möglichkeiten:

1. Du wartest bis Du 25 bist und beantragst dann ALG II für Dich alleine. Du bildest dann zwar immer noch eine Haushaltsgemeinschaft mit Deinen Eltern und wirst Angaben zu deren Einkommen machen müssen. Allerdings gelten dann deutlich höhere Freibeträge für Einkommen, so dass die Chancen, einen Anspruch zu haben, steigen.

2. Du beantragst jetzt ALG II für Dich alleine und bestehtst darauf, keine Bedarfsgemeinschaft mit Deinen Eltern zu bilden, weil die entsprechende Regelung der §§ 7 Abs. 3 Nr. 4, 20 Abs. 2a und 22 Abs. 2a verfassungswidrig sind.

Das wird die ARGE natürlich so nicht schlucken, sondern den Antrag ablehnen. Mit Widerspruch, Klage, Berufung, Revision und dann Verfassungsbeschwerde werden voraussichtlich ca. 5 Jahre vergehen, bevor Du dann ggf. einen Leistungsanspruch zugesprochen bekommst. Spätestens im Revisionsverfahren vor dem BSG ist dann auch ein sehr guter und engagierter Anwalt erforderlich.

Ob Du Dir das antun möchtest, musst Du natürlich selber entscheiden. Leicht ist es nicht, schnell geht es schon gar nicht und die Erfolgsaussichten stehen m.E. gerade mal bei 50:50 (besser gesagt immerhin bei 50:50); ich persönlich halte aber dieser Regelungen tatsächlich und ernsthaft für verfassungsrechtlich höchst bedenktlich und würde es sehr begrüßen, wenn das mal jemand in Angriff nehmen würde.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"


von AxelK am 03.09.2009 00:12
Status: Tao (9080 Beiträge)
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