ALG 2 + Nießbrauch: Zahlt Amt die Grundsteuer?
Hallo,
ALG 2 Bezieher bewohnt die Wohnung des Sohnes und hat Nießbrauchsrecht.
Hausgeld wird vom Amt gezahlt.
Das Amt hat sich auf schriftlichen Antrag auf Übernahme der Grundsteuer nur auf Nachfrage telefonisch geäussert. Die Grundsteuer würde nicht gezahlt, da dies Sache des Eigentümers sei.
Dies stimmt aber in diesem Falle nicht, da ALG2-Bezieher Nießbraucher ist, oder?
Ich konnte leider keinen passenden Gesetzestext finden.
Könnt ihr helfen?
-- Editiert am 05.05.2010 15:32
von TobyH am 05.05.2010 15:27
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