ALG 1, keine Eigenbemühungen ?

7. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
EstherRot
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
ALG 1, keine Eigenbemühungen ?



Hallo,

ich habe ein grossen Problem mit meiner aktuellen, selbstverschuldeten Situation und bin dankbar für einige Tipps. Ich habe schon soweit wie möglich hiere alles durchgelesen.

Ich bin seit 01.08. arbeitslos gemeldet, ALG 1. Ich bin geschieden worden in der Zwischenzeit und habe Depressionen, habe mich aber nicht krankschreiiben lassen, fuer jeden der mich für die folgende Thematik ruegen wird..

Ich hatte einen Ersttermin bei meiner SB Mitte August. Dort wurde mir wohl eine EGV übergeben, welche ich leider nicht mehr finde aufgrund der schlechten Zeit etc. Allterdngs bin ich mir sicher diese nicht unterschrieben zu haben. Am Freitag hatte ich einen Anruf meiner SB. Sie möchte einer Übersicht der Eigenbemühungen und hat mich auch sonst zur Schnecke gemacht das ich mich nicht melde. Ich kann zum aktullen Zeitpunkt keine Eigenbemühungen gross nachweisen ausser ein paar Telefonaten, ich konnte einfach nichts tun, es ging oder geht mir schlecht. Die Anforderungen der EGV weiss ich leider auch nicht mehr. Angeblich auf der Jobbörse zu finden sage sie aber da ist definit nichts hinterlegt.

Wie soll ich damit umgehen? Die EVG nochmal anfragen und einfach keine Eigenbemüungen abgeben - ja, das bedeutet eine Sperrfrist von zwei Wochen wohl aber die Konsequenzen muss ich wohl nunmal tragen. Zudem habe ich auch grosse Sorge bezüglich der Vermittlungsvorschläge - ich hatte mich am Freitag in die Jobbörse eingeloggt und dort VVs vorgefunden. Teilweise abgelaufen... Hierzu gibt es ja einige Meinungen... Muss ich bezüglich dieser auch mit Konsquenzen rechnen - ich habe immer gedacht die kommen in Papierform.

Wie soll ich mich denn jetzt verhalten um den grössten Schaden abzuwenden - eine zweiwöchige Sperre würde ich gerade nochn tragen können aber sollte ich wegen der VVs auch gesperrt werden würde das den kompletten Wegfall des ALG 1 wohl bedeuten.

Könnt ihr mich hierzu helfen?

Danke. Viele Grüsse

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119646 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von EstherRot):
habe Depressionen, habe mich aber nicht krankschreiiben lassen,

Gibt es denn Belege vom Arzt / Psyschologen?



Zitat (von EstherRot):
Die EVG nochmal anfragen

Wenn die nicht vorliegt sollte man das machen.



Zitat (von EstherRot):
ich hatte mich am Freitag in die Jobbörse eingeloggt und dort VVs vorgefunden

Mit oder ohne Rechtsbelehrung?
Die ohne Rechtsbelehrung sind weniger problematisch als die mit Rechtsbelehrung.



Zitat (von EstherRot):
und hat mich auch sonst zur Schnecke gemacht das ich mich nicht melde.

War denn ein "melden" irgendwie vereinbart?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
EstherRot
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Harry,
danke erstmal für deine Antwort.

In zwei VV (die selbe Firma zweimal) kann ich nicht mehr reinsehen, die dritte ist so weit weg das ich über die 2,5 Stunden Pendelzet komme. Ich habe keine Rechtsbelehrung gefunden. Muss ich mir jetzt hier keine Sorgen mehr machen bzgl. Sperre? Muss denn die Rechtsbelehrung mit dran sein - man liest mal so und mal so. Sollte sie in der EGV nicht geregelt sein und gelten oder muss sie doch jetzt noch mitdran sein? Muss das nicht mit der Post kommen, ich mein man ist doch nicht verpflichtet sich in den Rechner einzuhacken sondern den Briefkasten zu bewachen.

Krankmeldung:
Nein, es gibt aktuell keine Belege, ich muss nur hingehen und er würde mich sofort krankschreiben.
Ich bin am überlegen ob ich das nicht endlich mal wieder mache.
Die SB hatte mir Infos zum Thema Coaching und Existenzgründung mitgegeben, ich hab mich nicht gemeldet da iich mich dagegen entschieden habe. Ich weiss halt nicht mehr was in der EGV drinstand bzgl. Rückmeldung evtl.

Eigenbemühungen:
Wie soll ich jetzt damit umgehen? Hast du eine Idee? Proaktiv ihr beichten, ein paar Telefonate zusammenschreiben oder einfach die Abgabe nicht machen, irgendwann kommt sicher einen verbindlicher Zeitpunkt dafür und nicht das es das noch schlimer macht. Sicher werde ich dafür gesperrt werden..

LG

EGV
Werde ich nochmal anfragen.

0x Hilfreiche Antwort

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