Ein Händler hat folgendes in seinen AGB:
Durch die Annahme der AGB und das Senden des mit der Unterschrift versehenen Formulars per Post oder Fax bzw. per Email (Scan des unterschriebenen Formulars) kommt erst ein rechtskräftiger Vertrag zustande.
Kommt hier ein Vertrag zustande, wenn ich telefonisch oder per Onlineshop bestelle?
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-- Editiert Marbella1 am 07.03.2014 10:30
AGB verlangen Vertrag mit Unterschrift
7. März 2014
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Frage vom 7. März 2014 | 10:28
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 0x hilfreich)
AGB verlangen Vertrag mit Unterschrift
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 7. März 2014 | 16:08
Von
Status: Lehrling (1031 Beiträge, 755x hilfreich)
quote:
Kommt hier ein Vertrag zustande, wenn ich telefonisch oder per Onlineshop bestelle?
Kommt darauf an, ob die AGB etwa bei telefonischer Bestellung überhaupt wirksam einbezogen werden (können).
Im übrigen steht es einem Unternehmer immer frei, die AGB durch Individualabrede zu überstimmen (deswegen gibt es die beliebte Laienformulierung "gegen die eigenen AGB verstoßen" strenggenommen gar nicht).
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