>AGB und Wiederrufsbelehrung
Da ist offenbar mehr Schein als Sein ...
Erstmal sind 178 EUR Mitgliedsbeitrag fällig. Dazu kommen dann noch die monatlichen Paketpreise.
Gleichwohl behält man sich vor, offenbar nach Wahl gar keine Leistungen erbringen zu wollen.
Dann will der Verein nur die eigenen Verteidigungskosten bei einem Prozess bezüglich einer Abmahnung finanzieren / übernehmen. Der Löwenanteil jedoch, die Kosten des gegnerischen Prozessbevollmächtigten sowie anfallende Gerichtskosten sind ausgeschlossen.
Kostenerstattungen nach § 12 UWG sind auch ausgeschlossen.
Treffen 2 Händlerbundmitglieder aufeinander, gibt es 0 Unterstüzung.
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von Harry van Sell am 22.08.2012 00:51
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