AG rundet Urlaubstage ab

4. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Maria1973
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
AG rundet Urlaubstage ab

Hallo zusammen,

eine langjährige Mitarbeiterin einer Firma hat seit 2 Jahren von Vollzeit auf Teilzeit reduziert und eine 4-Tage Woche. Nun würde sie nach Betriebszugehörigkeit bei Vollzeit 33 Tage Urlaub bekommen. Bei Umrechnung auf 4-Tage Woche ergeben sich hier 26,4 Tage.

Die Personalabteilung hat hierzu nun mitgeteilt, dass dieser Urlaubsanspruch auf 26 Tage abgerundet wird und die Mitarbeiterin findet diese Handhabung sehr unfair. Es könnte z.B. ein halber Urlaubstag gegeben werden, da dies im Unternehmen üblich ist - oder auch eine Gutschrift auf das Stundenkonto für 0,4 Tage erfolgen.

Es besteht kein Tarifvertrag, und nachzulesen ist lediglich, dass gesetzlich ab 0,5 Tagen eine Aufrundung erfolgen muss.

Ist es rechtens Urlaubsanspruch abzurunden?

Herzlichen Dank für Antworten - am besten mit Gesetzestexten oder ähnlichem...
Karin



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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12323.08.2011 15:08:53
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 968x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Das BUrlG (§5) sagt zum Teilurlaub:

(2) Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden.

Diese 0,4 Tage sind alos 0,1 zuwenig um aufgerundet zu werden.

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#3
 Von 
arbeits-zorro
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 294x hilfreich)

Da man die Frage in den anderen beiden Foren nun schon zur Zufriedenheit des /der TE gelöst hat, sollte auch diesem Forum ein entscheidender Link nicht vorenthalten werden.

http://www.reference-global.com/doi/abs/10.1515/juru.1990.1990.7.308

Dort in der 2. Spalte; ziemlich in der Mitte.

Demnach sind nach einer Entscheidung des BAG anteilige Urlaubstage, die nicht aufgerundet werden können, als Freizeit zu gewähren, oder bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis abzugelten.


Gruß
AZ

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-- Editiert am 04.01.2011 13:10

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#4
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Schön, wenn Urteile solche Fälle präzisieren. Das war mir nicht bekannt. Die Urteilsbegründung habe ich mir jetzt nicht durchgelesen, sollte der TE aber tun.

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