AG plant Verlagerung der Firma an neuen Standort

25. September 2014 Thema abonnieren
 Von 
milkmanpit
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)
AG plant Verlagerung der Firma an neuen Standort

Hallo ihr da draußen,
Ich bin seit 20 Jahre bei meinem AG beschäftigt, ich habe als Arbeiter angefangen und bin heute Produktionsleiter. Heute habe ich erfahren, dass unsere Firma welche seit Mitte des Jahres in einer Gesellschaft mit 5 Profi Center verschmolzen ist, plant in naher Zukunft eine neue Produktionstätte zu bauen, in der alle Profi Center unter einem Dach sind. Dieser Umstand würde bedeuten, dass ich wenn ich mich entscheiden würde mit zu gehen. Meinen Lebensmittelpunkt um mehr als 500 Kilometern verändern müsste. Mein Haus und alle meine Bekannten aufgeben muss.
Meine Frage ist welche rechtlichen Möglichkeiten hätte ich? Wenn ich mich gegen eine Veränderung des Lebensmittelpunkt entscheiden würde. Hätte ich Anrecht auf eine Abfindung? Da ich nicht mehr der jüngste bin und möglicher Weise erst einmal Arbeitslos während. Hätte ich dadurch Recht auf einer höheren Abfindung? Vielleicht hat der eine oder Andere schon ähnliches erlebt und Erfahrung.
Euer Milkmanpit

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Meine Frage ist welche rechtlichen Möglichkeiten hätte ich? Wenn ich mich gegen eine Veränderung des Lebensmittelpunkt entscheiden würde. <hr size=1 noshade>

Dann hättest Du erst mal das Recht dir einen neuen Job zu suchen oder ALG 1 zu beanspruchen.



quote:<hr size=1 noshade>Hätte ich Anrecht auf eine Abfindung? <hr size=1 noshade>

Nein, das sieht der Gesetzgeber nicht vor.

Ausnahmen gäbe es, wenn etwas geregelt wäre
- im Arbeitsvertrag
- im Tarifvertrag (soweit der zur Anwendung käme)
- in einer Vereinbarung mit dem Betriebsrat





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#2
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Der Zusammenschluss und die Verlagerung des Unternehmensstandorts stellen eine Betriebsänderung dar (§111 BetrVG ).

Ist ein Betriebsrat vorhanden, kann und sollte er mit der Geschäftsleitung über einen Interessenausgleich und ggf. Sozialplan verhandeln (§112 ff. BetrVG ) und in diesem Rahmen auch Ausgleichszahlungen festlegen.

Gibt es keinen Betriebsrat, dann wird das leider nichts.


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"Meine persönliche Meinung"

-- Editiert Osmos am 26.09.2014 12:31

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Bevor Sie sich dagegen entscheiden, mitzuziehen, wäre es nicht falsch, die eigenen beruflichen Perspektiven genau zu prüfen.
Der §140 SGBIII bildet ganz gut ab, was da auf einen zukommt, wenn man nicht gleich eine neue Anstellung gefunden hat. Nach 7 Monaten Arbeitslosigkeit muss man jeden Job annehmen, sonst gibt es kein ALG mehr.
Der Druck auf Arbeitssuchende ist enorm, da sich immer ein Zeitarbeitsunternehmen finden wird, bei dem man für 6,50€ die Stunde irgendeinen Drecksjob machen soll.


-- Editiert altona01 am 26.09.2014 13:41

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