Hallo, ich hätte eine Frage die mich selbst nicht betrifft und ich mich mit der Gesetzeslage da auch nicht auskenne.
Es geht um eine Freundin die ein 5 Jähriges Kind hat (nicht alleinerziehend) und Teilzeit arbeitet. Der AG teilt sie aber immer zu den unmöglichsten Zeiten an, so dass eine versorgung des Kindes immer schwieriger gemacht wird (Kindergarten, bald Schule).
Gibt es da vom Gesetzgeber keine Regelungen um die Willkür des AG zu unterbinden?
MfG
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AG nimmt keine Rücksicht auf Mutter mit Kind?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Nein.
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quote:
Der AG teilt sie aber immer zu den unmöglichsten Zeiten an,
Was konkret ist dazu im Arbeitsvertrag vereinbart?
Gibt es einen Betriebsrat oder eine Personalvertretung?
Hat Ihre Bekannte bei Rückkehr aus der Elternzeit irgendeinen Antrag zu den Arbeitszeiten gestellt?
Oder danach?
@spatenklopper:
quote:
Nein.
Du kennst den Arbeitsvertrag von Franks Bekannter?
Du meinst, Arbeitgeber können immer willkürlich die Arbeitszeit festlegen?
-- Editiert altona01 am 22.09.2014 22:15
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quote:
Du kennst den Arbeitsvertrag von Franks Bekannter?
der TE will doch Gesetze, die der Alleinerziehenden erlauben, die Betriebsabläufe ihres AGs zu bestimmen...
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/// ... keine Regelungen um die Willkür des AG
Willkür ist verboten, muss aber erst einmal belegt sein.
Und es gibt auch eine Fürsorgepflicht des AG, im Rahmen des betrieblich Möglichen auf solche Erfordernisse Rücksicht zu nehmen. Wenn also von "unmöglichen Arbeitszeiten" die Rede ist, wäre zu fragen, ob es realistische und mit den betrieblichen Erfordernissen verträgliche Alternativen zur Praxis gibt/gäbe.
Wenn es einen BR im Betrieb geben sollte, könnte der vermittelnd tätig werden. Ansonsten bleibt nur, das Gespräch zu suchen.
Die Informationen reichen jedenfalls nicht für eine konkretere Meinung.
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Das Problem ist doch, dass der Arbeitgeber auf die Belange ALLER Mitarbeiter Rücksicht nehmen muss.
wirdwerden
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quote:
Du kennst den Arbeitsvertrag von Franks Bekannter?
Du meinst, Arbeitgeber können immer willkürlich die Arbeitszeit festlegen?
Weder das eine, noch das andere.
ABER:
quote:
Der AG teilt sie aber immer zu den unmöglichsten Zeiten an, so dass eine versorgung des Kindes immer schwieriger gemacht wird (Kindergarten, bald Schule).
Kennen Sie die genauen "unmöglichsten Zeiten"?
Für wen sind sie unmöglich und weshalb?
Weil sie mit der eigenen Zeitplanung nicht konform sind?
Wissen Sie wie lang das Kind in der Kita ist?
Ob es sich um eine Ganztagesbetreuung handelt, oder sich jemals darum bemüht wurde?
Ob es im Betrieb noch dreiundzwölfzig andere Mütter (vielleicht sogar alleinerziehend) gibt, auf die Rücksicht genommen werden muss?
Die Frage war ob es eine gesetzliche Regelung gibt, die den Arbeitgeber dazu zwingt Mütter in Teilzeit so einzuteilen, dass alle deren Befindlichkeiten berücksichtigt werden.
Und die gibt es nicht.
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-- Editiert spatenklopper am 23.09.2014 09:45
Das ist keine Frage, die man mit Ja oder Nein beantworten kann.
quote:
Kennen Sie die genauen "unmöglichsten Zeiten"?
Für wen sind sie unmöglich und weshalb?
Weil sie mit der eigenen Zeitplanung nicht konform sind?
Wissen Sie wie lang das Kind in der Kita ist?
Ob es sich um eine Ganztagesbetreuung handelt, oder sich jemals darum bemüht wurde?
Ob es im Betrieb noch dreiundzwölfzig andere Mütter (vielleicht sogar alleinerziehend) gibt, auf die Rücksicht genommen werden muss?
@spatenklopper: Die fehlenden Antworten auf deine Hintergrundfragen haben dich auch nicht von einem klaren Nein abgehalten.
Es ist egal, ob es hier um eine ANrin geht, die von Ihrem AG grundsätlich für alles Private Verständnis verlangt oder um einen AG, der seine AN striezt wo er nur kann.
Es kommt auf die Hintergründe an, die altona01 und :blaubär: erfragt haben.
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