Heute ein Vorstellungstermin für Minijob bekommen. Der AG hat mir ein von sich aus unterschriebenes Exemplar mit gegeben d.h. er hat unterschrieben und mir offen gelassen zu Hause zu unterschreiben.
Das habe ich gemacht.
Nachdem ich noch etwas gefragt habe, kam zurück der Job wäre wohl doch nix für mich. Ich habe lediglich eine Kleinigkeit gefragt.
Er bat mich nun den Vertrag zu zerreissen. Ich schrieb das könnte ich nicht, da der Vertrag ja eigentlich gültig geworden ist. Daraufhin schrieb er:
"Du kannst den Vertrag vernichten. Ich habe noch keine unterschriebene Version von dir erhalten."
Auf "ich tue mal auf dumm" und frage nochmal nach kam zurück:
"Ne, das macht nichts. Wäre super wenn du mir das Vernichten kurz bestätigst. "
Also eigentlich ist er doch nun gültig oder? Da müsste er mich doch jetzt binnen der 14 Tage kündigen und entlohnen oder? Oder hat er keine Gültigkeit weil er kein Exemplar vorliegen hat? Das kann ich ihm ja zur Not schicken.
Und wer nun vermutet ich will die zwei Wochen bezahlt haben liegt sogar richtig. Wenn er sich so arschig benimmt mache ich das auch. Nur eben rechtlich korrekt.
-- Editier von jennymilky am 25.01.2017 17:09
AG bittet mich Vertrag zu zerreissen weil "Job angeblich nix für mich ist"
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Du kannst dich mit einigem Recht auf den Standpunkt stellen, dass ein AV zustande gekommen ist. Aber: Was willst du mit einem AV, wenn es schon so losgeht? Du wirst doch deine Kündigung am ersten Tag bekommen, oder was denkst du?
Das ist mir doch egal. Ich finde halt sowieso unfair. Dann soll er halt jetzt in den sauren Apfel beissen und zwei Wochen vergüten. Klar, weiss ich, dass er mich direkt kündigen wird, aber solange er mich zwei Wochen bezahlen muss, ist mir das egal.
Lasse mich nicht veräppeln.
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Das wird bedeuten, vor's Arbeitsgericht zu ziehen. Verstehen kann ich dich schon. Vielleicht auch eine Frage des Temperaments. Da ist wirklich schwer zu raten - einerseits der Frechheit die Stirn zu bieten, andererseits seine Energie zukunftsweisend einzusetzen, statt auf Verlorenes zu konzentrieren.
Die Frage ist ja erstmal ob der Vertrag, auch wenn er kein Exemplar vor Ort hat, gültig ist. Ich habe ja das einzig beidseitig unterschriebene Exemplar. Wenn der gültig ist, bedarf es keiner Diskussion mit dem AG, dann hat er sich dran zu halten.
Und das er pocht dass ich das zerreissen bestätigen soll zeigt doch, dass er eigentlich weiss, dass er rechtens ist.
Ja kannst auf deinen AV bestehen.
Wirst aber deine Arbeitskraft anbieten müssen und der AG kann natürlich auch verlangen, dass du die 14 Tage (Kündigungsfrist) lang die Stunden arbeiten kommst. Bei Krankmeldung innerhalb der ersten 4 Wochen gibt es keine Entgeltfortzahlung und er zahlt nix.
Was glaubst du was das für "spassige" Stunden werden für ca. € 225,-
Wenn du dir den Stress antun möchtest,
9 Stunden pro Woche sind das ja nur. Die ertrage ich.
Also wenn dann für den AG nicht, denn das kann nur teurer für ihn werden.
Der Arbietgeber hat einen von ihm unterschriebenen Vertrag ausgehändigt. Alleien das könnte schon ein rechtsgültiger Vertrage sein.
Kommt halt auch darauf an, ob sich nicht noch anderslautende Klauseln im Vertrag finden.
Aber selbst wenn, was soll den Arbeitnemehr daran hindern, den Vertrag durch Unterschrift anzunehmen?
ZitatAlso wenn dann für den AG nicht, denn das kann nur teurer für ihn werden. :
Wieso? Vor dem Arbeitsgericht trägt in der ersten Instanz jeder seine eigenen Unkosten - Falls du einen Anwalt beauftragst, dann zahlst du ihn selbst.
Bleibt nur noch die Frage, was ein Jobcenter dazu sagt, wenn die spitzkriegen, dass man sein Arbeitsverhältnis durch zerreißen des Vertrags nichtig gemacht hat.
Ob hier bereits ein Vertrag zustande gekommen ist, kann man noch gar nicht beantworten. Durch die Unterzeichnung zu Hause durch den AN ist jedenfalls kein Vertrag geschlossen worden.
Zum Abschluss eines Vertrages benötigt man zwei übereinstimmende Willenserklärungen, die der anderen Seite zugehen müssen. Daran fehlt es, wenn der durch den AN unterzeichnete Vertrag bei ihm zu Hause liegt.
Ob der TS das hier noch wirksam bewerkstelligen kann, hängt von Umständen ab, die wir nicht kennen. Die Annahme eines Vertragsangebots ist nur in einem gewissen Zeitrahmen möglich. Der ist unterschiedlich, je nachdem, ob ein Angebot unter Anwesenden oder Abwesenden gemacht wurde. Nach der Fallschilderung wurde das Angebot durch den AG eigentlich unter Anwesenden abgeben. Das kann nach dem BGB nur sofort angenommen werden, es sei denn der AG hätte eine Annahmefrist bestimmt.
-- Editiert von Eidechse am 26.01.2017 08:26
ZitatHier war der AG aber so schlau, dass er den AV schon unterschrieben hat :
Um das Vertragsangebot (= die Willenserklärung) des AG geht es doch gar nicht. Dieses Angebot muss durch den AN angenommen werden und die Annahmeerklärung des AN muss dem AG zugehen. Wenn der AN den Vertrag zu Hause unterschreibt und dann zu Hause liegen lässt, dann ist die Annahmeerklärung nicht dem AG zugegangen.
Hier scheinen alle davon auszugehen, dass die reine Unterschrift des AN auf dem durch den AG vorunterzeichneten Vertrag ausreichend ist. Das reicht aber nicht. Die in der Unterschrift zu sehende Annahmeerklärung muss dem AG zugehen. Der AN hat den Vertrag aber im geschilderten Fall noch zu Hause.
Der Vertrag konnte auch mitnichten nur sofort angenommen werden. Es wurde sogar angeboten, den Vertrag in Ruhe daheim zu unterschreiben.
-- Editiert von Droitteur am 26.01.2017 13:13
ZitatDer Vertrag konnte auch mitnichten nur sofort angenommen werden. :
Das hat auch keiner behauptet. Ich hatte geschrieben, dass nach den BGB Regelungen Angebote unter Anwesenden nur sofort angenommen werden können, es sei denn eine Annahmefrist wurde bestimmt.
Und dann ist man hier bei der großen Frage, welche Annahmefrist wurde denn hier bestimmt. Das ist dann alles auslegungsbedürftig, mit ungewissen Ausgang.
Du hast sehr deutlich intendiert, dass ein grundsätzlich nur sofort anzunehmendes Vertragsangebot unter Anwesenden vorliege; unterstützt durch den Konjunktiv, dass dies nur nicht gälte, wenn eine Annahmefrist bestimmt worden wäre. Dies liest sich bei dir unschwer so, als würdest du eine solche Annahmefrist ablehnen; dem trete ich mit ebensolcher Bestimmtheit entgegen.
Der Ausgang ist auch nicht sehr ungewiss; das Vorstellungsgespräch hat erst heute* stattgefunden. Dass die Arbeitsgerichte noch dazu arbeitnehmerfreundlich sind, muss da schon gar nicht mehr erwähnt werden.
*Sry, meine natürlich gestern.
-- Editiert von Droitteur am 26.01.2017 15:31
Woran es rechtlich keinerlei Zweifel gibt ist, dass hier ein Antrag unter Anwesenden vorliegt, der gem. § 147 Abs. 1 BGB
nur sofort angenommen werden kann, es sei denn der Antragende (=AG) hat eine Annahmefrist im Sinne von § 148 BGB
bestimmt.
Eine Ausdrückliche Fristsetzung ist nach der Schilderung nicht erkennbar. Dafür hätte der Chef schon etwas in der Art sagen müssen, dass der TS den Vertrag zur Unterzeichnung mit nach Hause nehmen kann und er dann bis zum nächsten Tag (oder bis zum 30.01.2017 oder bis in 5 Tagen oder ...) Zeit hat, den von ihm unterzeichneten Vertrag vorzulegen. Wir wissen vom TS nur, dass der Chef ein unterschriebenes Exemplar mitgegeben hat und den TS offen gelassen hat zu Hause zu unterschreiben. Es ist sehr wahrscheinlich, dass der Chef noch ein paar Worte mehr dazu an den TS gerichtet hat, aus denen man evtl. ableiten kann, bis wann er den Eingang des unterzeichneten Exemplars erwartet. Aber mehr als die Schilderung des TS kennen wir hier nicht. Von daher fällt mir hier die Bestimmung einer konkreten Frist nach der Schilderung des TS mehr als schwer.
Darlegungs- und beweisbelastet für die Bestimmung einer Annahmefrist ist im Übrigen derjenige, der sich auf die Frist beruft. In dem Fall wäre das der TS. Also so eine klare Kiste ist das keinesfalls.
Nachdem der AN den Vertrag mitnehmen durfte, wird es der AG schwer haben, zu argumentieren, der AN als Erklärungsempfänger hätte nicht von mindestens einer Nacht Frist ausgehen dürfen.
Meinetwegen ist es nicht so eine absolut klare Kiste.Aber so völlig unklar ist sie ja wohl wirklich auch nicht
Da wir alle nicht wissen, was der Chef mit dem TS genau besprochen hat, ist alles Glaskugelleserei. Der TS muss schon selbst für sich beurteilen, ob man das konkret Gesagte als Annahmefrist auslegen kann.
Selbstverständlich trägt diese Verantwortung jeder hier Fragende immer selbst.
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