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AG Halle begrenzt Streitwert für den Upload eines Films auf 1200 Euro und die Lizenzgebühren auf 100 Euro!

Von Rechtsanwalt Fachanwalt Urheber-und Medienrecht, LL.M. MedienR Karsten Gulden
4.3.2010 | Ratgeber - Urheberrecht | 1693 Aufrufe
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Streitwert, Upload

Das Amtsgericht Halle hat in einem jüngsten Urteil entschieden, dass für den Upload eines Films ein Streitwert in Höhe von 1200 € unter Berücksichtigung aller Umstände angemessen sei.


Die Klägerin machte Gebühren ausgehend von einem Streitwert in Höhe von 10.000 € für den Upload des Films "Genshiken" geltend. Diesen Gegenstandswerts erachtete das Gericht für überhöht.

SEIT 2009 BEI 123RECHT.NET
Rechtsanwalt
Karsten Gulden
Mainz

Markenrecht, Urheberrecht, Medienrecht, Wettbewerbsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz

Das Gericht stellte fest, dass das Unrechtsbewusstsein bei einer Vielzahl der Rechtsverletzer überwiegend gering ausgebildet sei. Die Streitwertbemessung dürfe keine abschreckende oder sanktionierende Wirkung haben, sondern orientiere sich an dem Wertinteresse des Gläubigers und an der Intensität der Rechtsverletzung.

Ein erstmaliger Verstoß gegen Nutzungsrechte stelle lediglich eine bagatellartige Rechtsverletzung dar, bei der man nicht von einer gewerblichen Nutzung ausgehen könne, da die Bereitstellung nicht zur Erlangung eines wirtschaftlichen und kommerziellen Vorteils erfolge.

Das Gericht sprach der Klägerin somit lediglich Anwaltskosten in Höhe von 110,50 €, 75 € für die Durchführung des Ermittlungsverfahrens sowie 100 € Schadensersatz für ersparte Lizenzgebühren zu (sowie 20 € Auslagenpauschale).

Dieses Urteil zeigt, dass insbesondere bei der Streitwertbemessung als auch bei der Bemessung der Lizenzgebühren immer wieder Erfolge zu erzielen sind mit der entsprechenden Argumentation.

Die zum Teil völlig überzogenen und nicht weiter aufgeschlüsselten Forderungen sowohl der Abmahnkanzleien als auch der fragwürdigen Rechteinhaber sollten daher in keinem Fall ungeprüft bezahlt werden.

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