Sehr geehrte Damen und Herren,
mir ist der folgende Fall passiert:
Von knapp zwei Jahren besuchte ich drei Mal eine Selbsthilfewerkstatt. Bezahlt habe ich die Arbeit mit einer EC-Karte. Jedoch ist zu sagen, dass ich für alle drei Male keine Rechnung erhalten habe. Auch mit der Dienstleistung war ich unzufrieden, da mir teilweise etwas zugesagt wurde, was nicht stimmte. Dem zufolge habe ich die drei Beträge, die ich über die EC-Karte, bezahlt habe, zurückgebucht.
Diese Woche erreichte mich dann ein Schreiben von AFC Rechenzentrum, welches eine Zahlungsaufforderung für die Rücklastschriften stellt. Dabei geht es um eben diese, oben erwähnte, Rückzahlung von der Werkstatt XY. Als ich diese AFC Firma angerufen habe und gesagt habe, dass mir keine Rechnung ausgestellt wurde und ich deshalb die Zahlung zurückgenommen habe wurde mir gesagt, dass ich es persönlich mit der Werkstatt XY zu klären habe und da die EC Zahlung eben durch das AFC Rechenzentrum läuft muss ich trotzdem den erforderlichen Betrag an das AFC Rechenzentrum überweisen und dann es noch mal persönlich mit der Werkstatt klären.
Ebenfalls wurde mir auch explizit erwähnt, dass wenn ich den Betrag jetzt nicht fristgerecht überweise, wird AFC Rechenzentrum die Forderung juristisch über einen Gerichtsvollzieher einfordern.
Was soll ich jetzt machen? Kann es wirklich so sein, wie mir AFC gesagt hat?
AFC Rechenzentrum Zahlungsaufforderung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo,
wieso erwartest du eine separate Rechnung?
Wenn du an einer Kasse etwas mit EC-Karte bezahlst, musst du doch über den Gesamtbetrag informiert worden sein, somit muss eine Rechnung vorgelegen haben.
Selbst wenn du mit der Dienstleistung unzufrieden warst, ist das immer noch kein Grund, die Lastschrift zurückzugeben. Hast du nachweislich reklamiert?
Ohne Einzelheiten zu kennen, würde ich sagen, die Forderung des Rechnungszentrums ist berechtigt. Was steht eigentlich auf der Rückseite der EC-Kartenbelege? Dort findet sich meistens noch Details.
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Hallo,
bummelbiene99 hat insofern Recht, einfach eine Lastschrift zu stornieren ohne erst einmal zu Reklamieren ist nicht ganz in Ordnung.
Das RZ ist ein Dienstleister, der den bargeldlosen Zahlungsverkehr regelt. In wie fern, regeln die Vertragsparter das Vertraglich. Es ist also durchaus möglich, das die Forderung an das RZ abgetreten wurde oder aber das RZ auch mit dem Forderungseinzug beauftragt wurde.
Egal wie - die Rücklastschrift war nicht berechtigt und du musst deren Forderung begleichen sonst wird's halt teurer.
Wenn du Reklamationen hast musst du dich an die Werkstatt wenden, dazu kann ich dir dann auch gleich sagen, das offensichtliche Mängel (dazu gehören auch zugesicherte Eigenschaften) sofort (innerhalb 8 Tagen) reklamiert werden müssen.
Wenn diese also was erstatten, dann aus Kulanz, sie müssen dies aber nicht.
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