Hallo,
vor genau einer Woche, habe ich eine Mahnung aus der Inkassofirma ACOREUS, wo sie mir Forderugen aus einer CallbyCall Verbindung stellen, erhalten.
Die Verbindungskosten von der damaligen Telekom-Rechnung (28.07.2006) betragen 1,97€ . Wie vielleicht viele schon bewusst ist, CallbyCall Verbindungen werden immer auf die normale Telekom-Rechnung versehen und verrechnet.
Die Inkassokosten für diesen 1,97 € Betrag befaufen sich ins Gesamt auf 26,18 €, also 24,21 € nur für Mahnkostengebühren.
Nun passiert mir folgendes: zufälligerweise sind die Kontoasuszüge, wo diese Bezahlung an der Deutsche-Telekom stattgefunden hat, aus meinem Kontoauszugsheft nicht mehr vorhanden und in der Zwischenzeit bin ich Umgezogen und habe auch diese Telefonleitung gekündigt.
Meine Bank verlangt 10 € pro Kontoauszug im Falle des Verlustes, da ich mir dieses Geld ersparen kann, möchte ich euch fragen:
Ist eine Geldforderung die über 2 jahre hinweg ist, zulässig?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung..!!
German
ACOREUS / Ventelo GmbH Mahnung von 1,97 €
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Zulässig ist alles
Ich würde die 1,97 plus 2 € Gebühren auf das acoreuskonto überweisen mit dem Zusatz auf dem Überweisungsträger : Nur Hauptforderung plus 2 € Gebühren
Schläft nach 2 bis 3 Bausteinmahnbriefen ein bzw wird ausgebucht
alternativ :
http://www.elo-forum.org/schulden/22820-wehre-mich-gegen-strittige-telefongeb%FChren.html
Vielen Dank für deine Unterstützung thehellion, ich werde mir diesen Beitrag ausführlich anschauen, es ist unglaublich wie solche Firmen mit den Kunden vorgehen...!! Ich möchte vermeiden die Bankgebühren für die Kontoauszüge, auch wenn der Betrag so gering ist, wird die gleiche Masche beim mehreren Kunden angewendet und damit viel Geld erwirtschaftet.
Die Kostenaufstellung schaut folgendermasse aus:
Haupt- und Nebenforderung des Gläubigers...................... .................1,97 EUR
Zinsen gemäß §§ 280
, 286
, 288 BGB
(z.Zt. 0%).................................0,21 EUR
Inkassovergütung gemäß §§ 280
, 286
, 288 BGB
...............................15,00 EUR
Auslagen und Auskunftskosten gemäß §§ 280
, 286 BGB
....................9,00 EUR
./. Zahlungen und Gutschriften.........................................................- 0,00 EUR
Zu zahlende Forderung....................................................................26,18 EUR
Nun ist ein zweiter Brief gekommen, weil ich bisher nicht unternohmen hab mit der folgenden Kostenaufstellung:
Haupt- und Nebenforderung des Gläubigers...................... .................1,97 EUR
Zinsen gemäß §§ 280
, 286
, 288 BGB
(z.Zt. 0%).................................0,21 EUR
Inkassovergütung gemäß §§ 280
, 286
, 288 BGB
...............................15,00 EUR
Auslagen und Auskunftskosten gemäß §§ 280
, 286 BGB
...................12,00 EUR
./. Zahlungen und Gutschriften.........................................................- 0,00 EUR
Zu zahlende Forderung....................................................................29,18 EUR
Der Preis hat sich um 3 EUR erhöht, ich bin so überfordert mit dieser Mahnung und die ganze Geschichte, ich hab noch nie eine erhalten und weiss wirklich nicht was ich machen soll..!!
Gruß
German
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Wie ist Dein Nervenkostüm ?
Willst Du schnell Deine Ruhe und kannst nachts ohnehin schlecht schlafen dann würde ich zahlen und gut ist.
Wg den aufgelisteten Inkassogebühren wird zwar nicht geklagt aber weitere Bausteinmahbriefe bis hin zum Telefoninkasso könnten noch kommen
Habe selbst bei acoreus früher mal gedrückt
lg
quote:<hr size=1 noshade>Die Verbindungskosten von der damaligen Telekom-Rechnung (28.07.2006) betragen 1,97€ . Wie vielleicht viele schon bewusst ist, CallbyCall Verbindungen werden immer auf die normale Telekom-Rechnung versehen und verrechnet. <hr size=1 noshade>
guckst Du hier:
Nachweisbar das beauftragte Inkassobüro in Verzug setzen :
quote:<hr size=1 noshade>Gegen die Inrechnungstellung dieses Betrages lege ich hierdurch Widerspruch ein. Sie berechnen hier eine Leistung, die ich nicht in Anspruch genommen habe.
Ich fordere Sie hierdurch auf, mir das kostenlose Prüfprotokoll der technischen Prüfung gem TKG § 45 i zu übermitteln.
Ich weise explicit darauf hin das ich auf einen sogenannten " Prüfbericht " mit vorgefertigten Textbausteinen nicht aktzeptieren werde.
Amtsgericht Papenburg Urteil (Entscheidung vom 30.10.2008, Az. 4 C 247/08
Solange dieser Nachweis nicht vorgelegt wird, kann die Forderung zurückgewiesen werden. Bis zum Eingang der Unterlagen mache ich gegenüber Ihrer o. a. Forderung von meinem Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB ) Gebrauch." <hr size=1 noshade>
Gruss vom Strand
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