>ABR beim Vater, Mutter beantragt Geb.urk. ohne Wis
Nun, was sie natürlich planen könnte, ist den Jungen zu sich zu holen.
Ihr müsst halt selber wissen, ob das wahrscheinlich ist, oder ob es tatsächlich nur ein Überschäumen der Emotionen war.
Den Jungen einfach beim Umgang mitnehmen, wird sie wohl nicht können.
Schließlich soll dieser Umgang ja begleitet werden.
Wo war die Mutter denn, als sie für ein Jahr verschwand?
Wenn sie sich im Ausland aufhielt und es denkbar scheint, dass sie wieder dorthin zurück möchte, könntet ihr versuchen, eine Grenzfahnung zu erwirken.
Die Tatsache, dass sie euch nichts bezüglich der Geburtsurkunde gesagt hat, ist vermutlich einfach auf eine schlechte Kommunikation zurückzuführen?
-- Editiert am 27.06.2011 21:52
von Nick_19 am 27.06.2011 21:51
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