Hallo zusammen,
angenommen es liegt folgende Situation vor:
2011 wurde das ABR allein auf einen Elternteil A übertragen, ansonsten gilt gemeinsames Sorgerecht.
Im Jahr 2015 wechselte das minderjährige Kind zum anderen Elternteil B. Das Kind hat seitdem seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort bei B. A und B wohnen 400 km auseinander.
Elternteil B begehrt zumindest das gemeinsame ABR zurück.
Elternteil A möchte das gemeinsame ABR nicht wieder herstellen, da es davon ausgeht, dass das Kind irgendwann wieder zu A zurückkehren will und das dann "einfacher" umzusetzen ist.
Elternteil A "klärt" Schule usw. darüber auf, dass A das ABR alleine innehat.
Dies führt zu Problemen für B bei der täglichen Sorge.
Gibt es Gründe diese ehemalige Sorgerechtsentscheidungen wieder aufzuheben?
Gibt es Argumente, die das rechtlich schwierig machen?
Gruß
Carl
ABR - Aufenthalt und Recht
9. Dezember 2016
Thema abonnieren
Frage vom 9. Dezember 2016 | 12:46
Von
Status: Schüler (239 Beiträge, 52x hilfreich)
ABR - Aufenthalt und Recht
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 9. Dezember 2016 | 12:58
Von
Status: Unbeschreiblich (38488 Beiträge, 14014x hilfreich)
Wie alt ist denn das Kind?
wirdwerden
#2
Antwort vom 9. Dezember 2016 | 13:11
Von
Status: Schüler (239 Beiträge, 52x hilfreich)
Am Jahresanfang wird es 12
Und jetzt?
Schon
268.354
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
15 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
Top Familienrecht Themen
-
16 Antworten
-
43 Antworten