ABO bei PVZ

6. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
marief87
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
ABO bei PVZ

hallo,

ich kann nicht beschreiben wie wütend ich bin.

hier die kurze zusammenfassung: ich wurde in frankfurt von einer vertreterin ***** angesprochen, einen vertrag einzugehen. zeitschrift "der spiegel". sie hat mir ausdrücklich versichert, dass ich nur 2 KOSTENLOSE ausgaben bekommen werde, ohne ein abo eingehen zu müssen.
2 tage später wurde ich angerufen und ich habe das abo gekündigt (ich hatte ja 2 wochen zeit dafür). ich wollte auch keine kostenlose ausgaben.

jetzt werde ich von mahnungen und rechnungen bombandiert.angeblich habe ich nicht gekündigt.
gerade eben habe ich einfach mal bei PVZ angerufen und nachgefragt. mein gott waren sie unfreundlich. so was habe ich noch nie erlebt. ich wurde als lügnerin beschimpft und der typ meinte, sie wollen sich mit so einem kinderkram nicht beschäftigen und ich solle sie in ruhe lassen.
unfassbar oder?

ich überlege gerade einfach mal die 150 euro zu zahlen und die geschichte zu vergessen. aber das finde ich einfach unfair... ich kann es einfach nicht fassen was für abzocker es gibt.

rechtlich gesehen habe ich keine beweise für meine kündigung, da diese telefonisch erfolgt hat. bei bravo und cosmopolitan war das nie ein problem aber für die PVZ schon...
was kann ich am besten tun?

danke im voraus
liebe grüße
marie



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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Wurde der Vertrag unterschrieben?
Wurde im Vertrag eine Bankverbindung oder Geburtsdatum etc. angegeben oder nut Name & Anschrift?
Wer hat den Vertrag ausgefüllt?




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#2
 Von 
rawed
Status:
Beginner
(138 Beiträge, 61x hilfreich)

Naja zunächst: Wurdest du von der PVZ über dein Widerrufsrecht belehrt? In welcher Form wurde der Vertrag über die kostenlose Zusendung geschlossen? (Postkarte, Formular, mündlich..?)
Bitte genauere Angaben zu Formalitäten & Tagesangaben mit Datum wenn möglich. So sind eventuelle Fristverlängerungen durch fehlende Widerrufsbelehrung etc. möglich.

Danke

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-- Editiert am 06.01.2010 19:49

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#3
 Von 
casycool
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

hallo, mir ging es fast genauso. Ich habe beim Dorffest eine Gewinnkarte ausgefüllt, da sollte ich 4 Ausgaben des Sterns kostenlos erhalten, in der letzten sollte ein Fragebogen liegen und ein Reisegutschein in Höhe von 200,00 €. Beides kam nicht aber der Stern. Als im Okt. die 1. Rechnung kam habe ich reklamiert und die Sache war erledigt. Denkste... im Dez. kam die nächste Rechnung (Stern kam auch und wurde immer wieder zurückgeschickt). Beim Anruf kamen mir die Mitarbeiter des PZV genauso blöd wie dir. Ich habe den "Vertrag" angefordert. Ist auch gekommen, aber nicht das was ich unterschrieben habe. Mein A6 Gewinnschein wurde in einen A5 Vertrag kopiert. Dumm nur das das zu sehen war. Ich habe den Vorfall schriftlich geschildert und zur Prüfung, Einstellung der Lieferung und Stornierung der Rechnungen zurückgeschickt. Mit dem Hinweis die mir zugeschickten "Unterlagen" an die Staatsanwaltschaft zwecks Anzeige weiterzuleiten, wenn meiner Forderung nicht nachgekommen wird. Es kam ein Brief vom PZV mit der Nachricht, dass alles storniert wurde. Ich hoffe jetzt ist Ruhe. Lass dir doch auch den "Vertrag" zuschicken.

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"hoffentlich nicht mehr lange alleine"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
-Joshua-
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 22x hilfreich)

quote:
Mit dem Hinweis die mir zugeschickten "Unterlagen" an die Staatsanwaltschaft zwecks Anzeige weiterzuleiten,


@casycool,

eine Strafanzeige kann trotzdem nichts schaden.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
casycool
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

@joshua

habe ich auch erst überlegt, aber das ganze drumherum ist mir, nachdem meiner Forderung nachgegeben wurde, z.Zt. etwas zu viel. Aber du hast natürlich recht, könnte evtl. anderen helfen. Ich lasse mir das nochmal durch den Kopf gehen.

LG

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"lass dich nicht unterkriegen"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
marief87
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

danke für die shcnelle Antwort.

Also ich habe den Vertrag vor 2 Wochen angefordert und paar Tage später auch bekommen. Ja meine Bankdaten habe ich gegeben sowie Anschrift ect (Unterschrift auch). Aber eine Wiederrufsbelehrung wurde mir nie gegeben erst als ich eine Kopie des Vetrages angefordert habe.
Und da drin steht ausdrücklich, dass die 2 Wochen Frist zu kündigen erst dann anfangen, wenn ich eine Wiederrufsbelehrung bekomme. Da drunter ist auch ein freier Feld für die Unterschrift (meine fählt). Es steht, die Wiederrufsbelehrung wurde mir telefonisch übermittelt, was nicht der Fall ist.

Ich habe nun einen Brief geschrieben und gehe davon aus, dass ich noch 5 Tage Zeit habe das Abo zu kündigen (da die WB erst vor kurzem ankam). Ich habe PVZ auch vorgeschlagen alle erhaltenen Ausgaben (obwohl ich alle zurückgeschickt habe) zu bezahlen.
Mal sehen was als Antwort kommt...
Ich habe aber Recht mit der WB und mit der fählen Unterschrif, oder?

Liebe Grüße
Marie

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#7
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

Also, in meinem Bekanntenkreis gab es mehrere Fälle mit PVZ.

Ums vorweg zu nehmen, es sind alle aus diesen Verträgen rausgekommen.

Man muss sagen, dass PVZ ansicht, schon zumindest halbwegs seriös ist. Auf Anfragen und Widerrufe wird eingegangen ect.
Die "freien Mitarbeiter", bzw die Firmen die ihre Mitarbeiter die Abos auf der Strasse/Haustür/Telefon beschaffen lassen, sind schlichtweg zumindest teilweise Kriminelle.
Grade beim Beispiel mit der ausgefüllten Gewinnkarte, würde ich Strafanzeige stellen. Auch wenn vielleicht PVZ nichts dafür kann, lässt sich ja über PZV im Zuge strafrechtlicher Ermittlung der "freie Mitarbeiter" ermitteln.

Widerruft schriftlich den Vertrag, verweist auf Zeugen, die die Aussagen des Abos-Verkäufers, die meistens lediglich kostenlos zB 2 Ausgaben von XYZ versprechen...oder (solche Fälle gab es in meinen Bekanntenkreis allerdings nicht) nur einen Gewinnspielkarte ausfüllten.

Sollte man keine Unterschrift getätigt haben, kann würde ich komplett den Abschluss eines Vertrages leugnen, da man sich ja auch über keinen Vertragsabschluss bewusst ist. PVZ wäre in der Beweislast und Daten wie Name und Kontoverbindungen können überall her stammen.
Dann dürfen die mal zeigen, was sie zu bieten haben. Das ist dann i.d.R. nichts, mit dem sie die Forderungen im Zweifel gerichtlich durchsetzen könnten.

quote:<hr size=1 noshade>
Und da drin steht ausdrücklich, dass die 2 Wochen Frist zu kündigen erst dann anfangen, wenn ich eine Wiederrufsbelehrung bekomme. <hr size=1 noshade>


Bitte nicht Kündigung mit Widerruf verwechseln.
Dass die FRIST für Widerrufe erst ab dem Erhalt der Widerrufsbelehrung anfängt abzulaufen, heisst nicht, dass man nicht vorher widerrufen kann. Sofern du also nicht ordungsgemäss über dein Widerrufsrecht belehrt worden bist, besteht dieses auch noch nach über 14 Tagen.
quote:<hr size=1 noshade>
Da drunter ist auch ein freier Feld für die Unterschrift (meine fählt) <hr size=1 noshade>


Um so besser, wenn von dir die Unterschrift fEhlt.
Zwar kann so ein Vertrag auch ohne Unterschrift erfolgen, ist es dann im Zweifel jedoch schwer bis unmöglich für PZV nachzuweisen, dann wirklich ein Vertrag mit dieser Person geschlossen wurde.

.
quote:<hr size=1 noshade> Es steht, die Wiederrufsbelehrung wurde mir telefonisch übermittelt, was nicht der Fall ist. <hr size=1 noshade>


Selbst wenn das der Fall gewesen wäre, ist das völlig unzureichen, da die Widerrufsbelehrung in Textform erfolgen muss.

§ 355 BGB Abs. 2 :
quote:<hr size=1 noshade>(2) Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, in Textform mitgeteilt worden ist, <hr size=1 noshade>


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-- Editiert am 07.01.2010 05:44

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12307.01.2010 10:08:05
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 52x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Die Unterschrift fählt eben :devil:

lg

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#10
 Von 
Elvisfan
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Marie

quote:
Also ich habe den Vertrag vor 2 Wochen angefordert und paar Tage später auch bekommen. Ja meine Bankdaten habe ich gegeben sowie Anschrift ect (Unterschrift auch). Aber eine Wiederrufsbelehrung wurde mir nie gegeben erst als ich eine Kopie des Vetrages angefordert habe.


Wofür hast Du denn die Bankdaten angegeben, wenn es sich um kostenlose Ausgaben handelt??

Ausserdem ist die PVZ nur die Vertriebszentrale. Die stellen niemanden auf Messen oder schicken Leute an Haustüren sondern nehmen nur die Aufträge zur Versendung der Zeitschriften entgegen und wenn das Abo dann gekündigt wurde werden die Leser angerufen ob der Vertrag verlängert werden soll. Also ganz seriös.

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

quote:
Ausserdem ist die PVZ nur die Vertriebszentrale. Die stellen niemanden auf Messen oder schicken Leute an Haustüren sondern nehmen nur die Aufträge zur Versendung der Zeitschriften entgegen und wenn das Abo dann gekündigt wurde werden die Leser angerufen ob der Vertrag verlängert werden soll. Also ganz seriös.


Oh..."rein zufälig" kommt hier jemand neu ins Forum, der PVZ in höchsten Tönen lobt, wie seriös die seien.

Ich halte dein Posting für fadenscheinig. Ob PVZ nur eine Vertriebszentrale ist, ist erstmal uninteressant.
Der Vertrag läuft mit PVZ, in Folge muss im Zweifel auch PVZ die Beweise für einen wirksamen Vertragsabschluss erbringen, was sie vielfach nicht können. Dieses ist kein Wunder, da vielfach gar kein wirksamer Vertragsabschluss erfolgt ist, sondern der Verbraucher schlicht und einfach betrogen wird.

Die Verkäufer der Abos, die dann bei PVZ landen, sind schlichtweg eine Plage in den Innenstädten und be*******n vom Schüler bis zum Rentner mit abscheulichen Methoden jeden.
Das fängt damit an, dass sie irgendwelche Gebrechen vorgeben und dass zB schwer erziehbare Kinder mit der Bestellung von 2 Gratis-Ausgaben von zB "TV Hören und Sehen", "Hörzu" und Co unterstützen würde und hört damit auf, dass der Verbraucher wirklich nur von einem Gratis-Angebot ausgehen kann.


Wie ich oben schon schrieb, ist das betrügerische Gebahren zwar nicht das von PVZ, aber deren Vertriebsparter. Entweder PVZ duldet dieses wohlwollend, oder hat zumindest jegliche Kontrolle über die Vertriebspartner verloren.


Ein Bekannter von mir hat sich mal von PVZ Auskunft geholt, von welcher Firma sie die Daten stammen. Das war irgendeine ominöse Limited....
Wer mit solchen Briefkästen die sich Firmen nennen zusammenarbeitet, muss sich auch nich wundern, wenn man keine seriös beschafften Aboabschlüsse bekommt.


Ps: Wer sich von PVZ betrogen oder abgezockt fühlt, kann den Sachverhalt auch ruhig man den jeweiligen Verlagen der Zeitschriften melden und hinterfragen, ob sie ihre Abos weiterhin von solchen Firmen, bzw mit solchen Methoden vermarkten lassen wollen!


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-- Editiert am 08.01.2010 09:09

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Oh..."rein zufälig" kommt hier jemand neu ins Forum, der PVZ in höchsten Tönen lobt, wie seriös die seien.

Ne nicht zufällig. Der Chef von ihm hat gesagt das er morgen früh was positives über PVZ hier lesen will ...




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Meistens muß man nach Erhalt der 1 kostenlosen Ausgabe kündigen - vergisst man dies - und darauf wird wohl spekuliert - dann hat man ein Abo an der Backe

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#14
 Von 
Nikschlumpf
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Dieses "Geschäft" läuft offensichtlich weiter.
Heute erhielt ich an einen Anruf (Handy-Anschluss) mit vielen Glückwünschen zum Gewinn einer Reise nach Ägypten , natürlich völlig kostenlos. Nur für einen dieser Sponsoren solle ich ein Ein-Jahres-ABO abschliessen.
Verwundert hat mich die Tatsache, dass neben meiner Handy-Nummer auch Anschrift und Konto-Daten vorhanden sind.
5 Sekunden nach dem ersten Gespräch klingelte wieder das Handy, der sogenannte Kontrollanruf.
Dank dieses Forums (welches ich zwischenzeitlich gefunden hatte) konnte ich auf die vorhandenen Kritik hinweisen.
Sofort war das Gespräch beendet.
Dank den Usern.

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0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

quote:
: Ne nicht zufällig. Der Chef von ihm hat gesagt das er morgen früh was positives über PVZ hier lesen will ...


Auch eine Art von Werbung...

Gut, dass du da eine Lösung gefunden hast und wir dir hier im Forum weiterhelfen konnten.
LG
Morgause




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0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Das mit den Ägyptenreisen ist auch ein alter Trick
Gilt immer nur für eine Person und da ist ein deftiger Zimmerzuschlag fällig
Das Essen im Hotel geht auch extra wobei ein Mindestverzehr vorggeben ist

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0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Ja, da gibt's eine Menge Abzock-Maschen...

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0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Ingo_77
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Marie und Von Rawed,
das Problem ist nicht die PVZ, sondern die Werbefirmen, die betrügen. Die stehen auch immer auf dem Vertrag drauf oder der Auftragsbestätigung, die man bekommt. Die PVZ bekommt Abonnenten genannt und kriegt Bestellscheine, wo z.T. die Unterschriften drauf gefälscht sind oder einfach irgendeine falsche Bankverbindung angegeben ist. Ich war selber betroffen und habe recherchiert. Der Werbefirma gehört das Abo, die PVZ verwaltet das für sie.

Ich habe die Information von der PVZ gefordert, wo die meine Daten her haben und dann Anzeige wegen Betrug gegen die Werbefirma gestellt. Abwarten, wie der Erfolg ist. Man muss bei denen anfangen, die wirklich kriminell sind = die Werbefirmen.

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