AA zwingt zum Reha und Rentenantrag

25. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
linchen19801
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)
AA zwingt zum Reha und Rentenantrag

Hallo,

ich bin gerade ziemlich verzweifelt und hoffe hier Hilfe zu finden.Es geht um folgendes:

Ich bin ausgesteuert und danach wie die Krankenkasse das wollte zum Arbeitsamt gegangen um mich dort zu melden.Bin aber weiterhin krank.Mein Leistungsvermögen ist jedoch nicht ganz eingeschränkt,ich bin in ärztlicher und therapeutischer Behandlung.Alles mit Erfolg.Ich werde gegen Ende des Jahres wieder fit sein.

Nun soll Reha und Rentenantrag stellen,was beides aber nicht angedacht ist,weder von mir noch von meiner Ärztin und meiner Therapeutin.

Dazu kommt, dass von der Arbeitsagentur ein Gutachten erstellt wurde, wo ich angeblich mindestens die nächsten 6 Monate nur unter 3 std. arbeiten könnte.

Ich bin aber derzeit schon wieder mit mind.4-5std. Leistungsfähig,was meine Ärztin auch in einem aktuellem Gutachten belegen kann.

Meine Angst: Ich bin 30 und will doch keine Rente.
Laufe ich Gefahr mit 4-5std/tgl.eine Teil-Rente zu bekommen? Denn der Reha Antrag gilt wohl gleichzeitig als Renten Antrag laut Arbeitsagentur?!

Den Reha Antrag hat meine Ärztin nun zwangsweise ausgefüllt, mit einem extra Gutachten, dass ich ja in erfolgreicher Behandlung bin, derzeit 4-5std.arbeitsfähig bin und ich gegen Ende des Jahres wieder ganz arbeiten kann.Deshalb ist eine Reha kontraindiziert und auch die Rente steht nicht im Raum.

Ist es ratsam diese Gutachten meiner Ärztin mit einzubringen?
Wie verhalte ich mich nun gegenüber der Arbeitsagentur?
Was kann ich tun, um die Rente zu vermeiden und in die Vermittlung der Arbeitsgentur zu kommen?

Muss ich besser einen Anwalt nehmen?


Vielen Dank für jeden Hinweis.





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9 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38485 Beiträge, 14013x hilfreich)

Ich würde mich da nicht verrückt machen. Du bekommst doch allenfalls befristet eine (Teil-)Rente. Die Rentenkasse führt doch regelmäßig Beratungen durch (bei uns werden diese Beratungen in der AOK durchgeführt), einmal im Monat. Vereinbare dort einen Termin. Und selbst wenn Du einen Antrag stellst, das dauert doch Monate (was man hier so liest), und wenn Du wiederhergestellt bist, dann nimmst Du den Antrag zurück.

Aber, laß Dich erst einmal beraten.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
linchen19801
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)

vielen dank schonmal für die antwort.
ja,es stimmt,ich sollte mich nicht verrückt machen.
aber das ist so schwer weil ich einfach nicht weiß, ob mir das was in zukunft verbauen könnte.

z.b.: wenn ich ne teilrente bekäme,taucht das dann nicht irgendwo auf? und mein nächster arbeitgeber könnte das erfahren?
wenn ein arbeitgeber mitbekommt, dass ich mal mit 30 eine rente bezogen habe,oder beziehe, dann sieht das bestimmt nicht gut aus und könnte mir zum nachteil werden,oder?
kann man dann einne rente im notfall ablehnen?

und eine frage hätte ich auch noch:
wenn in dem ärztlichen gutachten meiner ärztin,was dem rehaantrag beiglegt wird steht,dass ich ca.4/5 stunden gerade arbeiten kann,muss ich das auch nochmal extra dem arbeitsamt sagen?bzw.im rahmen dieser änderungsmitteilung? nicht dass es zu schwierigkeiten deswegen kommt.weil doch dieses gutachten von dem amtsarzt was ganz anderes sagt.
andererseits möchte ich auch keine pferde scheu machen und mich in irgendwelche gutachter streits verstricken.


wie man sieht,ich bin noch verwirrt.

aber vielen dank schonmal für die erste antwort und das mut zusprechen.ich hoffe das wird alles.


beste grüße.


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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
heiligs_blechle
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 154x hilfreich)

Hallo linchen,

ich würde sicherheitshalber in den VDK eintreten und mich ggf. rechtlich vertreten lassen.

Für die AFA bist Du zunächst ein 125er SGB III Fall. Die Anträge musst Du stellen. (bedeutet überhaupt nicht, dass da etwas bewilligt wird!)

Problematisch wird die Sache für Dich ab dann, sobald der Rentenversicherungsträger Leistung ablehnt und sich widersprechende Gutachten im Raum stehen.

Ab dann brauchst Du auf jeden Fall eine rechtliche Vertretung, denn ab dann wird die AFA und im folgenden auch die ARGE Dich mangels Verfügbarkeit, versuchen, ins SGB XII abzuschieben.

Nicht zahlen zu müssen ist das Ziel ! Und wenn so sonnenklar ist, dass Du irgendwann gegen Ende des Jahres oder zu Beginn nächsten Jahres wieder in Deinen job eingliederbar bist, stehen auch diese Kosten für die AFA im Raum

Grüße

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3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38485 Beiträge, 14013x hilfreich)

Nun ja, VDK ist häufig auch nicht das gelbe vom Ei. Ich würde ganz einfach erst einmal eine Beratung bei der Rentenkasse in Anspruch nehmen. Dann evtl. einen Fachanwalt einschalten.

Nein, ein neuer ARbeitgeber erfährt nichts von der Rentenversicherung. Allerdings sieht der Arbeitgeber doch an Deinem Lebenslauf, dass Du länger krank warst. Wer Dich in der Zeit finanziert hat, ist dem neuen Arbeitgeber schnurz-piep-egal. Antrag muss also gestellt werden. Und dann sieht man weiter.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
linchen19801
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)

danke euch für die antworten.

ja, im vdk bin ich schon.die haben erst wieder beratungstermine ende august.leider.
habe mir bereits 2 beratungsgespräche von anwälten geholt.beide sagen was anderes.der eine sagt,einfach beantragen und gutachten beilegen und dann schauen.der andere sagt, widerspruch gegen antrag stellen (kostet 300euro)und er wäre vorsichtig bei gutachten von meiner ärztin.
oh man.das gibts doch alles nicht.

den antrag werde ich natürlich stellen.muss ich ja.stimmt schon.
und ich muss ja irgendwie auch bei der wahrheit bleiben,nämlich dass ich halt 4/5 stunden arbeiten kann und gerade keine reha brauch.
warum sollte meine ärztin das nicht schreiben denke ich.wenn ich das nicht erwähne,dann bleibts bei unter 3std,
einer reha oder rente und das stimmt ja so einfach nicht/soll ja nicht sein.

also wenn ich dann reha und renten-ablehnung bekäme,was ja dauert, und ich bis dahin immer mehr leistungsfähig bin und das durch ärztliches gutachten bestätigen kann,dann müsste mich die AA doch in die vermittlung aufnehmen oder?
die können das doch nicht einfach blocken?

sowas.
das muss man sich mal vorstellen.da will man zurück ins arbeitsleben,tut alles dafür,therpien,behandlungen,ehrenamt etc.und dann wird einem so das bein gestellt.
das darf doch alles nicht wahr sein.

das ist sooooooo kräfte zehrend.schlimm.
versteh die welt nicht mehr.


liebe grüße



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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
heiligs_blechle
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 154x hilfreich)

hallo linchen,

ob Du das Gutachten Deiner Ärztin beilegst oder nicht, dürft piepe sein. Entscheidend ist, was die medizinischen Mietmäuler der Leistungsträger glauben.

Renten-/Rehaantrag musst Du stellen: Siehe §125 SGB III .

quote:<hr size=1 noshade>und ich muss ja irgendwie auch bei der wahrheit bleiben,nämlich dass ich halt 4/5 stunden arbeiten kann und gerade keine reha brauch .
warum sollte meine ärztin das nicht schreiben denke ich.wenn ich das nicht erwähne,dann bleibts bei unter 3std,
einer reha oder rente und das stimmt ja so einfach nicht/soll ja nicht sein. <hr size=1 noshade>


Bereite Dich auf das DRV-Gutachten vor und nehm das nicht auf die leichte Schulter. Es geht nicht um Dich, sondern darum, dass keiner der Leistungsträger für Dich zahlen möchte. Und aus dem Bezug kannst Du schneller raus sein mit einem elendstheater am Halse als Du für möglich halten würdest.

Z.B. worst case: DRV begutachtet ratzfatz und erklärt Dich für voll leistungsfähig.....

Dann bist Du 6 Wochen später aus dem Leistungsbezug sowohl bei der AFA als auch bei der ARGE....

und musst klagen.

quote:<hr size=1 noshade>das muss man sich mal vorstellen.da will man zurück ins arbeitsleben,tut alles dafür,therpien,behandlungen,ehrenamt etc.und dann wird einem so das bein gestellt.
das darf doch alles nicht wahr sein. <hr size=1 noshade>


Das einzige, was Du verstehen musst ist: Keiner will zahlen!

Da Dein VDK erst Ende August wieder da ist, würde ich an Deiner Stelle die Frist der Antragstellung ausschöpfen und ab dann abwarten, Teetrinken

und voll auf Zeit spielen

und merk Dir: TU NIX OHNE DEINEN ANWALT !!!!!

Hast Du einen Behinderungsgrad? Ab 30% kannst Du Gleichstellung beantragen.

Grüße

@wirdwerden
was soll sie denn bei der DRV-Beratung? Sie ist um die 30 und wie linchen angibt, ist sie in Kürze gesund

-- Editiert am 26.07.2011 14:39

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38485 Beiträge, 14013x hilfreich)

Liebes heiliges Blechle, bei uns beraten die Obmänner ganz prima. Nicht nur Rentenanwärter, sondern auch jüngere, Leute, die Fragen allgemeiner Art haben, was auch immer. Viele Scheidungsanwälte schicken sogar ihre Mandanten mit dem Versicherungsverlauf da hin, wenn Fragen offen sind.

Mag natürlich auch wieder lokal verschieden sein.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
heiligs_blechle
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 154x hilfreich)

Hallo wirdwerden,

mag ja sein, dass dort je nach Örtlichkeit z.T. auch sehr gute Rentenberatung durchgeführt wird.....

aber um die geht's ja gar nicht,

sondern darum:

LINCHEN HAT EIN MEDIZINISCHES PROBLEM

und

ein soziales Problem insofern, als sie auf Transferleistungen der AFA während einer längeren Krankheitsdauer für einen absehbaren Zeitraum angewiesen ist

und möglichst nicht in die Grundsicherung verschoben werden möchte !!!!

Dass der afamedizinische Dienst in diesem Fall so großzügig auf unter drei Stunden für mehr als sechs Monate begutachtet hat, sollte auf jeden Fall stutzig machen....

kann einerseits gut gemeint sein, da sie derzeit bis auf weiteres tatsächlich nicht leistungsfähig ist und bei anderer Einschätzung nach sechs Wochen weiterer AU entsprechend rechtswidriger interner Dienstanweisung aus dem Bezug genommen werden müsste....

andererseits sprechen die mit der AFA allseits gemachten Erfahrungen Bände und ein absolutes auf der Hut sein ist mehr als angebracht.

Sofern linchens Angaben stimmen, hat sie außer einem üblichen Ablehnungsbescheid vom Rentenversicherungsträger nix zu erwarten

und ab dann dampft die ***** und wie.

Insofern ist anwaltliche Begleitung von Anfang an und eigene Rechtskenntnis nicht das schlechteste. Da der VDK sehr kostengünstig ist und der Fall nicht kompliziert ist, würde ich persönlich mir fachanwaltliche Kosten sparen.

Der Rechtsstreit wird entsprechend der gemachten Angaben vermutlich nicht gegen die Rentenversicherung geführt, sondern aufgrund gegebener Leistungsfähigkeit gegen die AFA.

Ist ja die Frage, ob linchen nicht gut dran täte, diese 4 bis 5 Stunden Leistungsfähigkeit jetzt schon bzw. demnächst dann als Wiedereingliederung zu nutzen. Der Teufel sitzt im Detail. Da müsste man aber mehr wissen.

Auf Zeit spielen: Anträge so spät wie möglich abgeben.... Terminverschiebungen bei Begutachtungen usw. fällt mir ein.... und bis dahin kann ja bereits weitere Besserung eingetreten sein


Grüße

-- Editiert am 26.07.2011 16:27

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
linchen19801
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)

hui,

das ist ja alles wirklich ätzend.
danke aber zunächst für die auseinandersetzung damit.

ja,ich werde abwarten müssen.
habe heute antrag abgeben müssen, da frist schon zu ende (monatsfrist).nun heißt es abwarten.
die dame bei der rentenversicherung meinte,da wird bestimmt eine reha genehmigt.lustig,obwohl ich die gar nicht will und trotz ärztlichen gutachten.wird immer kurioser.

zu heiligs blechle,was meinst du damit?:

"Ist ja die Frage, ob linchen nicht gut dran täte, diese 4 bis 5 Stunden Leistungsfähigkeit jetzt schon bzw. demnächst dann als Wiedereingliederung zu nutzen. Der Teufel sitzt im Detail. Da müsste man aber mehr wissen."

so wie ich es jetzt verstanden habe,kann im schlimmsten fall passieren dass ich sozialhilfe beantragen muss.

ja,also ich denke auch es geht hier nur ums geld.
und warum dieser amtsarzt so ein komisches gutachten erstellt hat verstehe ich auch nicht.ich denke damit wird halt komplett der riegel vorgeschoben,damit ich nicht in die arbeitsvermittlung komme und somit weiterhin ALG1 berechtigt.

zählt denn mein provatärztliches gutachten gar nicht?
soll ich es nicht vielleicht auch schon der afa geben?


vielen dank und guten (besseren) abend euch.


p.s.: ich werde sicherheitshalber einen termin beim vdk machen.bis ende august dauert das bestimmt eh bis die sich ausgekäst haben.

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4x Hilfreiche Antwort

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