800 euro rechnung durch interneterotikseiten..

9. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Marillchen
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 4x hilfreich)
800 euro rechnung durch interneterotikseiten..

Hallo zusammen,

Die Freundin meines Vaters steht gerade vor einem ziemlichen Problem;
vor gut 6 Wochen als sie bei uns war, hat sie einen guten Freund gebeten das Wochenende über auf ihre Kinder aufzupassen. Ein paar Tage später erhielt sie als sie weider zu Hause war einen Brief von der Telekom in dem ihr mitgeteilt wurde, das aufgrund von einem hohen Nutzungsaufkommen der 0190er Nummern diese erstmal gesperrt wurden. Verwundert stellte sie den Babysitter zu rede; wie sich herausstellte hatte er in ihrer Abwesenheit das ganze Wochenende über auf kostenpflichtigen Erotikseiten gesurft. Er versprach ihr aber das Geld dafür zu bezahlen.
Letzte Woche kam nun die Rechnung, welche sich nach Abzug der restlichen telefonkosten auf fast 800 euro belief. Sie rief daraufhin ihren Freund an um ihm das zu erzählen; er legte auf. Mehrere Tage hat sie versucht ihn zu erreichen; er legte jedesmal auf, öffnete die Tür nicht etc.

Meine Frage nun: Kann sie da in irgendeiner Form was machen? Davon mal abgesehen das sein Verhalten wirklich unverschämt ist, hat sie nicht besonders viel Geld, schon gar nicht um einfach mal 800 Euro zu bezahlen.

Wer den Schaden hat...?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Meiner Meinung nach müsste der Babysitter schriftlich aufgefordert werden, die Forderung zu begleichen, mit genauer Zahlungsfrist. Wenn dann kein Geld kommt muss wohl das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet werden. Die Frage ist, ob das Verhalten des Babysitters in irgend einer Weise strafrechtlich relevant ist.

Für die € 800,- wird sie aber wohl in Vorleistung gehene müssen.

Evtl. lässt sich auch ein Einzelverbindungsnachweis anfordern, um zu belegen, dass die Seiten wirklich nur an den beiden Tagen aufgerufen wurden.

Weiterhin wäre es ratsam, 0190 und 0900 Nummern generell zu sperren. dann passeirt so etwas nicht mehr.

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#2
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

Einzelverbindungsnachweise kann man aber nur innerhalb eines begrenzten Zeitraumes anfordern, i.d.R. max. 90 Tage!

Zur Not das Geld einklagen! Toller Freund...

-----------------
" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Müsste doch ncoh gehen.
ansonsten schriftliche Frist setzen und dann den Vorgang an den Anwalt.

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