Die WSW stellt mir 8,45 EUR Bankgebühren in Rechnung.
Da mir das zu hoch erschien bat ich um Beleg für diese Bankgebühren. Den Beleg habe ich nun von der WSW bekommen,
dieser stellt sich wie folgt auf. Allerdings habe ich davon keine Ahnung, der Zinsausgleich scheint mir hier auch sehr hoch.
Abbuchung war am 04.08, Mahnung per Post durch die WSW bekam ich am 15.08. Die Hauptforderung ist hier 53,98 EUR. Die WSW stellte mir neben der Bankgebühren ebenfalls 6 EUR Mahngebühr in Rechnung, welche ich widersprochen habe und nur 1 EUR überwiesen habe. Insgesamt beläuft sich die Mahnung auf auf 68,43 EUR.
Folgende Rechnung welche von der Bank der WSW in Rechnung gestellt worden sind wurde mir zugesendet:
Betrag: 62,43 EUR
Verwendungszweck:
COAM+ 8,45
OAMT+ 53,98
SVWZ+ Rücklastschrift
Sonstige Gründe
Zinausgleich-Fremdentgelt
2,95 EUR
Eigenentgelt 5,50 EUR
Was bedeutet denn hier Zinausgleich-Fremdentgelt & Eigenentgelt? Ist das so korrekt, dass die WSW mir ganze 8,45 EUR für eine Rücklastschrift in Rechnung stellen kann?
-- Editier von fb472931-11 am 28.08.2017 09:36
8,45 Bankgebühren durch die WSW Wuppertal
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Zitat:COAM+ 8,45
Steht denn irgendwo, was COAM bedeutet?
Der Zinsausgleich würde auf 150% oder noch mehr lauten. Das ist völliger Schwachsinn. Mehr noch: Das könnte sogar in den strafrechtlich relevanten Bereich gehen (Wucher).
Wenn die HF 53,98€ bedeuten, berechnen sie offenbar "8,45€ COAM+" drauf, was sich wiederum in "2,95€ Zinsausgleich und in 5,50€ Eigenentgelt aufsplittet. Dann landet man bei diesen 62,43€.
Wie sie von da auf 68,43€ kommen: Keine Ahnung.
Ich würde denen (höflich) schreiben, dass sie mal ihr Oberstübchen kontrollieren sollen. Ich würde den Posten "COAM+" als frei erfunden und nicht nachvollziehbar zurückweisen. Zudem den Zinsausgleich als wucherisch zurückweisen und verlangen, dass das angebliche "Eigenentgelt" mal konkret nachgewiesen wird, was es damit auf sich hat.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatDer Zinsausgleich würde auf 150% oder noch mehr lauten. Das ist völliger Schwachsinn. Mehr noch: Das könnte sogar in den strafrechtlich relevanten Bereich gehen (Wucher). :
Wenn die HF 53,98€ bedeuten, berechnen sie offenbar "8,45€ COAM+" drauf, was sich wiederum in "2,95€ Zinsausgleich und in 5,50€ Eigenentgelt aufsplittet. Dann landet man bei diesen 62,43€.
Wie sie von da auf 68,43€ kommen: Keine Ahnung.
Ich würde denen (höflich) schreiben, dass sie mal ihr Oberstübchen kontrollieren sollen. Ich würde den Posten "COAM+" als frei erfunden und nicht nachvollziehbar zurückweisen. Zudem den Zinsausgleich als wucherisch zurückweisen und verlangen, dass das angebliche "Eigenentgelt" mal konkret nachgewiesen wird, was es damit auf sich hat.
Vielen Dank für deine Antwort.
Die 68,43 EUR kommen zustande, da die zusätzlich zu den Bankgebühren noch 6 EUR Mahngebühren drauf geschlagen haben. Alles in allem also ~15 EUR für die Rücklastschrift.
Die WSW hat mir den Kontoauszug der Sparkasse gesendet, worauf diese Kosten ersichtlich sind und was wohl die Sparkasse der WSW in Rechnung stellt und was die mir praktisch weiter leiten. Allerdings komme ich nicht ganz dahinter, da ich gelesen habe, dass die Bankgebühren bei allen Banken wohl um die 3 EUR liegen. Daher verstehe ich diese 8,45 EUR nicht und was überhaupt das Eigenentgelt und was der Zinsausgleich ist.
-- Editiert von fb472931-11 am 28.08.2017 14:42
Zitatersichtlich sind und was wohl die Sparkasse der WSW in Rechnung stellt und was die mir praktisch weiter leiten. Allerdings komme ich nicht ganz dahinter, da ich gelesen habe, dass die Bankgebühren bei allen Banken wohl um die 3 EUR liegen. :
Dieses Geldinstitut berechnet aber 5,50 €, der Nachweis darüber liegt Dir vor.
Unklar ist hier lediglich der Zinsausgleich Fremdentgelt, was das ist, sollte dir das Geldinstitut besser als ein Forum erklären können. Ich kann mir darunter nichts vorstellen.
Die Höhe der Mahngebühren dürfte sich aus den AGB des Unternehmens ergeben. Die Mahngebühren hättest Du dirch rechtzeitige Überweisung verhindern können.
Berry
ZitatSVWZ+ Rücklastschrift :
Sonstige Gründe
Zinausgleich-Fremdentgelt
2,95 EUR
Eigenentgelt 5,50 EUR
Was bedeutet denn hier Zinausgleich-Fremdentgelt & Eigenentgelt? Ist das so korrekt, dass die WSW mir ganze 8,45 EUR für eine Rücklastschrift in Rechnung stellen kann?
Zitat:Die WSW hat mir den Kontoauszug der Sparkasse gesendet, worauf diese Kosten ersichtlich sind und was wohl die Sparkasse der WSW in Rechnung stellt und was die mir praktisch weiter leiten.
Genau. Das Fremdentgelt ist der Betrag, den deine Sparkasse der WSW berechnet. Das Eigenentgelt ist der Betrag, den die eigene Bank der WSW berechnet. Die Summe ergibt die Bankgebühr, die die WSW dir berechnet.
Den Begriff "Zinsausgleich" kannst du ignorieren, der gehört wohl zur Auflistung der möglichen "Sonstigen Gründe".
Zitat:Die WSW stellte mir neben der Bankgebühren ebenfalls 6 EUR Mahngebühr in Rechnung, welche ich widersprochen habe und nur 1 EUR überwiesen habe.
Für eine schriftliche Mahnung wird üblicherweise ein Betrag von 2,50 EUR als zulässig angesehen (für Briefpapier, Porto, Tonerkosten, etc.).
Zitat:Das Fremdentgelt ist der Betrag, den deine Sparkasse der WSW berechnet
Das ergibt keinen Sinn. Die Fremdbank berechnet normalerweise nichts. Mit ihr hat der Geldempfänger keinerlei Vertrag.
ZitatDas ergibt keinen Sinn. Die Fremdbank berechnet normalerweise nichts. Mit ihr hat der Geldempfänger keinerlei Vertrag. :
Mag sein. Allerdings können sich das die Banken untereinander berechnen. Wenn die Bank der WSW das von ihren (gewerblichen) Kunden zurückverlangt, können die das wohl als Schadenersatz fordern.
Der TE hat das Entgelt von der Sparkasse auch schon bestätigt bekommen. Habe mich schon gewundert, dass ich das hier nicht mehr gefunden habe. Liegt einfach daran, dass der TE einen neuen Thread aufgemacht hat. Der "alte" ist da zu finden:
http://www.123recht.net/Abo-Ticket-WSW-Mahnung-8,45-Bankgebuehren---6-EUR-Mahngebuehren-__f524846.html
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
6 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten
-
15 Antworten
-
4 Antworten
-
17 Antworten
-
1 Antworten
-
12 Antworten
-
3 Antworten
-
13 Antworten
-
1 Antworten
-
13 Antworten
-
12 Antworten
-
7 Antworten
-
11 Antworten
-
6 Antworten
-
3 Antworten