8 Punkte und der Lappen ist weg?!

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Wann droht ein Fahrverbot? 7 Fragen und Antworten zum neuen Punktesystem und dem Fahreignungsregister

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Was bislang das Verkehrszentralregister in Flensburg war, soll in Kürze zum Fahreignungsregister werden. Auch die Punktevergabe für Verkehrssünder soll neu geregelt werden. Rechtsanwältin Astrid Aengenheister erklärt, was sich genau ändert und wann Sie Ihren Führerschein künftig abgeben müssen.

123recht.de: Frau Aengenheister, könnten Sie unseren Lesern erklären, wie derzeit noch die Punkte im Verkehrszentralregister verwaltet werden?

Astrid Aengenheister
Partner
seit 2004
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Strafrecht
Hausdorffstr.9
53129 Bonn
Tel: 0228/94904-0
Web: http://www.anwaltsbuero-bonn.de/anwalt/astrid-aengenheister/
E-Mail:
Verkehrsstrafrecht, Jugendstrafrecht, Betäubungsmittelrecht
Preis: 75 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

Rechtsanwältin Aengenheister: Dem in Flensburg geführten Verkehrszentralregister (VZR) werden durch die Straßenverkehrsbehörden, Gerichte, Staatsanwaltschaften und Bußgeldstellen rechtskräftig gewordene Entscheidungen zu im Straßenverkehr auffällig gewordenen Verkehrsteilnehmern mitgeteilt. Je nach Schwere des Verkehrsverstoßes werden im Register für den Betroffenen Punkte eingetragen und unterschiedlich lange gespeichert: zwei Jahre bei Ordnungswidrigkeiten und 5 Jahre bzw. 10 Jahre bei Straftaten. Gibt es nach Eintrag dieser Punkte im Register keinen weiteren punktpflichtigen Verkehrsverstoß, wird die Eintragung nach Ablauf dieser Frist wieder gelöscht. Kommt es innerhalb dieser Frist zu einem weiteren Punkteeintrag im Verkehrszentralregister, bleiben die bisherigen Punkte "kleben". Die Punkte werden dann erst gelöscht, wenn die Tilgungsfrist des letzten Eintrages ohne erneuten Eintrag abgelaufen ist.

Momentane Rechtslage: Entzug der Fahrerlaubnis bei 18 Punkten

Für die Betroffenen kann es auf diese Weise zu einer Häufung von "Punkten in Flensburg" kommen. Die Fahrerlaubnisbehörde verwarnt zunächst (8-13 Punkte) oder ordnet ein Aufbauseminar an (14-17 Punkte). Beim Erreichen von 18 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.

123recht.de: Können Sie ein paar Beispiele nennen, welches Delikt mit wie vielen Punkten "belohnt" wird?

Rechtsanwältin Aengenheister: Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten werden je nach Schwere 1-4 Punkte und bei Verkehrsstraftaten 5-7 Punkte im VZR eingetragen. Die jeweils zu verhängende Punktzahl ist verbindlich festgelegt und findet sich in der Anlage 13 zur Fahrerlaubnis-Verordnung. Nennen lassen sich folgende Beispiele:

  • Bei winterlichen Verhältnissen mit Sommerreifen gefahren : 1 Punkt
  • Geschwindigkeitsüberschreitung : Über 21-25 km/h = 1 Punkt bzw. über 26-40 km/h = 3 Punkte
  • Rechtsüberholen : 3 Punkte
  • Rotlichtverstoß: 4 Punkte
  • Alkohol am Steuer ab 1,1 Promille oder Unfallflucht: 7 Punkte

Künftig nur noch drei Kategorien für Verkehrsverstöße

123recht.de: Wie wird es in Zukunft sein, wie viele Punkte gibt es wofür und wie viele sind erlaubt?

Rechtsanwältin Aengenheister: Ab dem 1. Mai 2014 wird das bisherige Verkehrszentralregister durch das neue "Fahreignungsregister" (FAER) abgelöst. Anstelle von 1-7 Punkten gibt es dann für Verkehrsverstöße nur noch drei Kategorien:

  • Ordnungswidrigkeiten ohne Regelfahrverbot = 1 Punkt (schwerer Verstoß)
  • Ordnungswidrigkeiten mit einem Regelfahrverbot sowie Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis = 2 Punkte (besonders schwerer Verstoß)
  • Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis = 3 Punkte

Dies bedeutet beispielsweise, dass eine Geschwindigkeitsüberschreitung von über 21-25 km/h mit 1 Punkt im Fahreignungsregister eingetragen wird. Für eine Geschwindigkeitsüberschreitung von über 41-50 km/h ist im Bußgeldkatalog ein Regelfahrverbot angedroht und es werden daher 2 Punkte im Register eingetragen. Es gibt 3 Punkte, wenn bei einer Verurteilung wegen Unfallflucht durch das Gericht die Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet wird.

Das Fahreignungsregister sieht 3 Stufen vor:

  • 1 – 3 Punkte: Vormerkung keine Maßnahme
  • 4 – 5 Punkte: 1. Stufe Ermahnung
  • 6 – 7 Punkte: 2. Stufe Verwarnung
  • 8 Punkte: 3. Stufe Entziehung der Fahrerlaubnis

Punkteabbau durch Fahreignungsseminar nur einmalig möglich

123recht.de: Bislang konnte man Punkte durch Seminare abbauen, geht das auch weiterhin?

Rechtsanwältin Aengenheister: Diese Möglichkeit gibt es weiterhin, sie ist allerdings eingeschränkter als die bisherige Regelung. Im Stadium der Verwarnung und in der 1. Stufe – also bis zu einem Stand von 5 Punkten - kann durch den freiwilligen Besuch eines Fahreignungsseminars ein Punkt abgebaut werden. Allerdings besteht diese Möglichkeit innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren nur einmal. Wird jedoch im Punktekonto die 2. Stufe erreicht – ab 6 Punkten – ist ein Punktabbau durch ein Seminar nicht mehr möglich.

123recht.de: Wann und wie werden Punkte gelöscht?

Rechtsanwältin Aengenheister: Für die Tilgung der gespeicherten Punkte gibt es im Fahreignungsregister feste Fristen, die bisherige Tilgungshemmung entfällt zukünftig. Ein weiterer Verstoß hat also nicht mehr zur Folge, dass eine bereits eingetragene Tat länger gespeichert bleibt. Die neuen Tilgungsfristen belaufen sich auf:

  • 2,5 Jahre für schwere Ordnungswidrigkeiten (bei einfachen Ordnungswidrigkeiten gibt es keine Punkte)
  • 5 Jahre bei besonders schweren Ordnungswidrigkeiten und bei Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis
  • 10 Jahre bei Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis

Es empfiehlt sich, noch vor der Umrechnung Punkte abzubauen

123recht.de: Was passiert mit den bereits angesammelten Punkten, werden die auf das neue Punktesystem umgerechnet?

Rechtsanwältin Aengenheister: Die bisher angesammelten Punkte werden zum Stichtag 30.4.2014 umgerechnet und ins Fahreignungsregister überführt. Umgerechnet werden die Punkte nach folgendem Schema:

Bisherige Punktzahl Neue Punktzahl
1 - 31 PunktVormerkung
4 - 52 Punkte
6 – 73 Punkte
8 – 104 PunkteErmahnung
11 - 135 Punkte
14 – 156 PunkteVerwarnung
16 – 177 Punkte
188 Punkte

Da nach bisheriger Regelung durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar je nach Punktestand bis zu 4 Punkte abgebaut werden können, empfiehlt sich die Überlegung, ob Punkte noch vor der Umrechnung durch eine Nachschulungsmaßnahme reduziert werden sollen.

123recht.de: Woher weiß man, wie viele Punkte bereits angesammelt wurden?

Der Punktestand kann beim Kraftfahrt-Bundesamt abgefragt werden

Rechtsanwältin Aengenheister: Das Kraftfahrt-Bundesamt erteilt unentgeltlich Auskunft über den im Verkehrszentralregister gespeicherten Punkte. Auf dem Postweg kann die Auskunftserteilung durch Übersendung der Personaldaten, einer persönlichen Unterschrift und der Kopie des Personalausweises oder Reisepasses beim Kraftfahrt-Bundesamt in 24932 Flensburg beantragt werden: Antrag auf Auskunft aus dem Verkehrszentralregister (PDF).

Inhaber eines neuen Personalausweises mit aktivierter Online-Ausweisfunktion können die Anfrage beim Verkehrszentralregister direkt unter diesem Link stellen: Onlineantrag Punkteauskunft aus dem Verkehrszentralregister (VZR)

123recht.de: Vielen Dank Frau Aengenheister

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Leserkommentare
von justice005 am 09.12.2013 16:47:38# 1
Ein paar sehr spannende Fragen sind aber noch offen, insbesondere im Hinblick auf die Umrechnung:

- Werden auch die (ur-)alten Punkte umgerechnet und übertragen, die nach dem neuen System bereits verjährt wären?
- Wenn ja, wann verjähren diese denn dann?
- Wieviele Punkte bekommt man zukünftig z.B. bei Geschwindigkeiten bis zu 40 km/h (außerorts) zu schnell? Auch nur einen einzigen Punkt, weil ja kein Fahrverbot droht?
- Wie wird das bei der Umrechnung berücksichtigt? Wer auf diese Weise nach altem System 6 oder 9 Punkte gesammelt hat, hätte nach neuem System ja nur 2-3 Punkte. Wieso sollen nach Umrechnung dann 4 Punkte stehen bleiben (von der Verjährung mal abgesehen)?

Dazu würde ich mir Antworten von einem Spezialisten erhoffen.