Bin in einem Alten und Pflegeheim als Betreuungskraft beschäftigt.Von der Einrichtungsleitung wurde angewiesen das alle von 11:00-17:00 Uhr zu arbeiten haben aber nur 2 Std bezahlt werden.Wir haben Sommerfest und wir als Beschädtigte können ja uns auf dem Fest mit Vergnügen deshalb werden nur 2 Std. bezahlt.
6Std arbeiten 2 Szd werden nur bezahlt
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
/// ... können ja uns auf dem Fest mit vergnügen deshalb werden nur 2 Std. bezahlt
Dreimal kurz gelacht ha, ha, ha.
Wenn ihr angewiesen seid, von 11-17 Uhr zu arbeiten - oder auch nur arbeitsbereit da zu sein - ist das Arbeitszeit und entsprechend zu zahlen. Verpflichtendes Ehrenamt gibt es nicht.
Einen BR habt ihr offenbar nicht, scheint mir.
Ein Betriebsrat haben wir nicht.Das es Arbeitszeit ist wissen wir auch, aber uns sind die Hände gebunden.Der Einrichtungsleiter ist ein ziemlicher Dre.......k und lässt es jeden spürdn wenn es nicht so läuft wie er will
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/// ... aber uns sind die Hände gebunden.
Was soll dann deine Anfrage? Ein bisschen Jammern? Hilft nicht wirklich.
Und ich glaube diese vorgebliche Wehrlosigkeit auch schlicht nicht.
Tut euch zusammen und erklärt dem Menschen, dass ihr dann auch nach 2 h geht.
Diese Leute können doch nur so schalten und walten, weil und wenn sich niemand dagegen wehrt.
Zum Wehren gehört freilich Sachkenntnis und die ist so ganz ohne Anstrengung nicht zu haben.
Doppelpack
-- Editiert von fb367463-2 am 20.08.2017 20:29
Stimme dem Blaubär 100%ig zu. Suchen Sie sich was anderes, Pflegekräfte sind begehrt. Übrigens, Ver.di unterstützt bei der Gründung eines Betriebsrates. Arsch hochkriegen müssen Sie aber selbst.
Als jemand der nicht davon betroffen ist, ist leicht reden.Ich bin keine Pflegekraft sondern Betreungskraft.Verdi hat bisher noch kein Intresse gezeigt bei der Bildung eines Betriebsratea unterstützend zu wirken.Haben schon mehrfach angefragt.Als Antwort kam immer wir müssen erst ein Betriebsrat gebildet haben damit Verdi aktiv werden kann.
Die Frage, einen BR zu gründen, scheint mir eher ein Fernziel; hilft jedenfalls nix bei dem anstehenden Problem.
Und BR hin oder her: Immer geht es darum, dass Beschäftigte auch für ihre Rechte eintreten. Ein guter BR kann manches erreichen - aber auch nur, wenn die Belegschaft hinter ihm steht.
Die Gewerkschaften unterstützen dann bei Betriebratsgründungen, z.B. mit Schulungen, Material, Beratung, wenn die Gründer Mitglieder sind. Warum sollten sie ansonsten helfen?
wirdwerden
ZitatAls Antwort kam immer wir müssen erst ein Betriebsrat gebildet haben damit Verdi aktiv werden kann. :
Für mich ist das nur mal wieder ein Armutszeugnis für die Gewerkschaft. Entweder belegt sie nämlich damit, dass sie rechtlich Null Ahnung hat, oder aber dass dort schlicht keinerlei Interesse besteht, unterstützend einzugreifen. Denn eine Gewerkschaft kann schon per Gesetz in einem betriebsratslosen Betrieb aktiv bei der Gründung eines Betriebsrats eingreifen. Denn § 17 Abs. 3 BetrVG sagt ausdrücklich, dass zu einer Betriebsversammlung, in der ein Wahlvorstand für die Betriebsratswahl gewählt werden soll, auch eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft einladen kann.
Ich vermute, ww hat Recht und dort gibt's zu wenig/keine Mitglieder im Betrieb.
ZitatIch vermute, ww hat Recht und dort gibt's zu wenig/keine Mitglieder im Betrieb. :
Diese Aussage ist aufgrund meines Hinweises auf die Gesetzeslage mehr als verwunderlich.
Bitte mal den § 17 Abs. 3 BetrVG lesen. Das ist ein eigenes Recht der Gewerkschaft, um sozusagen selbst die Gründung eines Betriebsrats einzuleiten. Das einzige was nötig ist, dass es im Unternehmen einen AN gibt, der auch der Gewerkschaft, im geschilderten Fall ver.di, angehört. Die Aussage von wirdwerden
ZitatDie Gewerkschaften unterstützen dann bei Betriebratsgründungen, z.B. mit Schulungen, Material, Beratung, wenn die Gründer Mitglieder sind. :
entspricht mithin nicht der Gesetzeslage. Die Gewerkschaften können vielmehr selbst aktiv auf die Gründung eines Betriebsrates hinwirken.
...........wenn die Gewerkschaft denn im Betrieb vertreten ist.
wirdwerden
Zitat...........wenn die Gewerkschaft denn im Betrieb vertreten ist. :
Was bringt denn nun Ihnen dieser Teil? Darauf habe ich bereits hingewiesen und zudem sogar erklärt, was das bedeutet. Nämlich lediglich ein AN des Betriebs muss entsprechendes Gewerkschaftsmitglied sein.
(Und wenn es mehrfach Anfragen an die Gewerkschaft gab und von dort nur die Antwort kam, wir können erst tätig werden, wenn es einen Betriebsrat gibt, dann ist die Wahrscheinlichkeit doch sehr hoch, dass man zumindest ein Gewerkschaftsmitglied in dem Betrieb hat. Zum einen habe ich die Erfahrung gemacht, dass die AN, die sich an die Gewerkschaft wenden, im Regelfall auch Mitglied in dieser sind. Zum anderen wäre es, wenn es kein Mitglied der Gewerkschaft in dem Betrieb gibt, wahrscheinlicher gewesen, dass die Gewerkschaft auf die mangelnde Mitgliedschaft verwiesen und gleich nett nach dem Beitritt gefragt hätte.)
ZitatVon der Einrichtungsleitung wurde angewiesen das alle von 11:00-17:00 Uhr zu arbeiten haben aber nur 2 Std bezahlt werden :
Das lässt man sich schriftlich geben.
Und dann geht man um 13 Uhr nach Hause.
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