60x Tagessätze a 20 € wegen Beleidigung...

11. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Euronymous
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
60x Tagessätze a 20 € wegen Beleidigung...

Guten Tag zusammen,

Ich habe meine Ex-Freundin als *****, Schlampe etc. via Facebook beleidigt, als sie fremd gegangen ist und nur noch gelogen hat. Nicht klug von mir, ist mir bewusst.

Nur 1200 € Strafe als Schüler in Vollzeitunterricht (Aufstiegsfortbildung) finde ich dann schon happig.

Was sagt ihr? Einspruch einlegen?

Grüße

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32831 Beiträge, 17250x hilfreich)

Was sagt ihr? Wie hoch ist das Einkommen? Welche Vorstrafen haben Sie? Ansonsten kann man das nämlich gar nicht beurteilen...

-- Editiert von muemmel am 11.01.2017 13:19

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Euronymous
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Na eben das Meister-Bafög von knapp 750 € und Vorstrafen waren Körperverletzung, was aber schon mehr als 10 Jahre zurück liegt.

Grüße

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32831 Beiträge, 17250x hilfreich)

Nun, bei 750 Euro hätten wir einen Tagessatz von 25 Euro. Ein Einspruch könnte also durchaus dazu führen, daß die TS-Höhe nach oben korrigiert wird... Mir kommen 60 TS schon recht viel vor, aber es kann Ihnen keiner garantieren, daß Sie sich nicht verschlechtern oder die Strafe etwa gleich bleibt - aber es kommen dann noch 70 Euro Gerichtskosten plus Zeugengebühren dazu. Ob Sie das riskieren, müssen Sie schon selbst wissen.

-- Editiert von muemmel am 11.01.2017 13:28

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Euronymous
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal danke für die Antwort!
Als Begründung der Beleidigung ala Aktion gleich Reaktion kommt wohl nicht in Frage? Ursache: Fremdgehn & Lügen -> Folgen Beleidigung?

Gruß

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32831 Beiträge, 17250x hilfreich)

Nö. Auf nicht strafbares Verhalten darf man nicht mit Straftaten reagieren. By the way wird das Gericht nicht ermitteln, ob Ihre Freundin nun fremdgegangen ist oder nicht...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
kommt wohl nicht in Frage?


Wenn Sie unbedingt eine noch höhrere Strafe wollen :devil:

Ansonten wird es hier auch nicht nur um einen einzigen "Du bist ne Schlampe"-Post gehen und die Vorstrafen werden wohl auch nicht ganz so lange her sein (wenn sie noch im Register stehen) oder entsprechend "happig" sein.

60 TS für eine Beleidigung hört sich erst mal (zu) viel an. Wenn man aber o.g. Umstände näher kennen würde, könnte sich das Strafmaß ggf. daraus erklären.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)


Wurden die Beleidigungen denn so "gepostet", dass Sie öffentlich einsehbar waren?

Wenn ja, dann wäre das wohl der Grund für die 60 TS.
Für eine "normale" Beleidigung sind 60 TS ziemlich happig - aber wenn die Beleidigung quasi öffentlich war, sind 60 TS OK.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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