60 std. Arbeitszeit als Fahrer ist legal?

23. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Busfahrer13
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
60 std. Arbeitszeit als Fahrer ist legal?

Meine Frage ist einfach: siehe unten

Bin Busfahrer in Linienverkehr tätig.
Arbeite 5 Tage der Woche.
Arbeitsbeginn: 6:00 uhr
Arbeitsende: 18:00 uhr

Reine Arbeitszeit: 12 stunden
Also, Täglich von zuhause weg: 13,5 Stunden

Reine Lenkzeit: 4:50 Stunden
Rest 7,5 Stunden sind Pausen die ich im Bus verbringe.
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Frage: So gesehen habe ich jede woche 60 std. Arbeit

Ist das Erlaubt?


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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)
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#2
 Von 
Busfahrer13
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist mir schon Klar! Aber Arbeitszeit ist es nicht Klar dargestellt. Oder?

Ich finde Ruhezeiten=Arbeitszeiten, den unter Freizeit verstehe ich, dass ich alles machen kann, was ich will. und so lange ich nicht zuhause bin, ist auch keine Freizeit.

Oder?





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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

/// Reine Lenkzeit: 4:50 Stunden
Rest 7,5 Stunden sind Pausen die ich im Bus verbringe.

Das scheint mir doch ein deutliches Missverhältnis zu sein: 4,5 h Lenkzeit ggü. 7,5h Pausen, mit denen du nicht wirklich was anfangen kannst. Du solltest mit deinem konkreten Einsatzplan zu eurer Personalvertretung gehen.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16475 Beiträge, 9287x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Rest 7,5 Stunden sind Pausen die ich im Bus verbringe. <hr size=1 noshade>

Musst du die Pausen im Bus verbringen (weil der Arbeitgeber es will) oder könntest du die Pausen auch woanders verbringen?
Musst du während der Pause für den Arbeitgeber erreichbar sein?


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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Busfahrer13
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist schwer zu sagen. Meine Pausen sind immer in der am ende der Welt, wo ich noch nicht einmal ein Kaffee trinken kann.

So kann ich machen was ich will, aber der Bus mus da stehen.

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#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Gibt es eine Personalvertretung? Die hat ein Wörtchen mitzureden bei der Aufteilung der Arbeitszeit.
Wie genau sieht so ein Arbeitstag aus?
Arbeitszeit und "Pausen" stehen hier in einem so krassen Mißverhältnis, ich denke das könnte man auch gerichtlich überprüfen lassen.
In der Situation lohnt sich die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft.

-- Editiert altona01 am 23.01.2015 13:42

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16475 Beiträge, 9287x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>den unter Freizeit verstehe ich, dass ich alles machen kann, was ich will. und so lange ich nicht zuhause bin, ist auch keine Freizeit. <hr size=1 noshade>

Das ist halt so nicht ganz richtig.
Pause ist erstmal keine Arbeitszeit. Auch wenn man da nicht zu Hause ist, sondern im Betrieb im Pausenraum, in der Kantine usw. Pause zählt dann als Pause, wenn der Arbeitgeber nicht(!) vorschreibt, wo man sich aufhalten muss und der Arbeitnehmer während der Pause ungestört ist.
Eine "Pause", in der man stets und ständig damit rechnen muss, dass der Arbeitgeber sich meldet und Arbeitsaufnahme verlangt, zählt nicht als Pause, sondern als Bereitschaft.
Bereitschaft zählt voll als Arbeitszeit, wenn der Arbeitgeber auch noch vorschreibt, dass man sich am oder in der Nähe des Arbeitsplatzes aufhalten muss.
Bereitschaft, die man zu Hause verbringen kann, zählt i.d.R. nur teilweise als Arbeitszeit.

Hier ist es nun so, dass einerseits der Arbeitgeber keine Vorschriften macht, wo die Pause zu verbringen ist und der Arbeitnehmer auch nicht damit rechnen muss, jederzeit zur Arbeit gerufen zu werden. D.h. der Arbeitnehmer kann in der Pause machen was er will und sich theoretisch aufhalten wo wer will. Also eigentlich kein Fall von Pause, die NICHT als Arbeitszeit zählt. Praktisch scheitert es daran, dass er sich am A.... der Welt befindet, wo er außer dem Bus keine sinnvolle Aufenthaltsmöglichkeit hat.

Ich gehe davon aus, dass der Arbeitnehmer eine Vollzeitstelle hat und auch wie ein Vollzeitmitarbeiter bezahlt wird.
Normale Vollzeitarbeitszeit sind 8h pro Tag.
Der Fragesteller hat 4,5 Lenkzeit und 7,5h Ruhezeit.
D.h. der Arbeitgeber besteht nicht auf 8h Lenkzeit am Tag und bezahlt den Mitarbeiter wie Vollzeit (8h), obwohl nur 4,5h gelenkt wird.
Im Prinzip erhält der Arbeitnehmer also Lohn für 8h am Tag. D.h. er bekommt die 4,5h tatsächliche Lenkzeit und dazu noch 3,5h von der Pausenzeit bezahlt.
Von den 7,5h Pause sind also "nur" 4h (53,3%) unbezahlt, während 3,5h (47,6%) bezahlt sind.

Der Manteltarifvertrag für medizinische Angestellte der Bundesäztekammer sieht eine Bezahlung von Rufbereitschaft zu 30% und der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst eine Bezahlung von Rufbereitschaft nur zu 12,5% vor.
Ein Busfahrer im öffenlichen Dienst, der 2 Stunden fährt, 8 Stunden Bereitschaft macht und dann nochmal 2 Stunden fährt, ist 12 Stunden von zu Hause weg - hat aber 3 Minusstunden gemacht, weil von den 8 Stunden Bereitschaft nur eine (12,5%) als Arbeitszeit zählt.

Von daher könnte der Arbeitnehmer hier ganz gut bedient sein.
Mehr wird er nicht verlangen können.




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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

-- Editiert drkabo am 23.01.2015 18:35

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Busfahrer13
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
von drkabo


Danke, das nenne ich eine erklärung.

Danke

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

quote:
Der Manteltarifvertrag für medizinische Angestellte der Bundesäztekammer


Sicherlich eine gute Grundlage um sich über die Arbeitszeitregelungen für Busfahrer auszutauschen :devil:

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16475 Beiträge, 9287x hilfreich)


Ich wollte halt verdeutlichen, dass es branchenübergreifend anerkannt ist, dass Zeit, in der man zwar potenziell dem Arbeitgeber zur Verfügung steht, aber letztendlich nicht arbeitet, nicht voll sondern nur zu einem (mehr oder weniger) kleinen Teil als Arbeitszeit zählt.
Der Fragesteller hat sich ja Hoffnungen gemacht, dass seine Ruhezeit komplett als Arbeitszeit zählt.


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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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