Hallo,
ich habe eine Frage zur Übergangsvorschrift von RVG I zu RVG II, das am 01.08.2013 inkraftgetreten ist.
Sachverhalt:
1) Der Rechtsanwalt hat am 29.07.2013 die Rechtsschutzversicherung um Kostenübernahme für eine Klage gebeten und dazu eine Rechnung nach altem RVG erstellt.
2) Die Rechtsschutzversicherung hat am 31.07.2013 den Auftrag zur Klage per Fax erteilt und geschrieben, das die Zahlung der Rechnung angewiesen wurde.
3) In der Mandatsvereinbarung steht, dass das Mandat erst übernommen wird, wenn der Zahlungseingang erfolgt ist. Zahlungseingang erfolgt am 02.08.2013
4) Im August 2013 wurde Klage erhoben.
4) Der Rechtsanwalt stellt über 1 Jahr später eine neue, höhere Rechnung nach neuem RVG aus, die von der Rechtsschutzversicherung abgelehnt wird.
Welches RVG muss angewandt werden, altes oder neues?
Grüße
ckm
§60 RVG Übergangsvorschrift
Was denn, so teuer?
Was denn, so teuer?
Ich verstehe die Ausführungen unter 3 dahingehend, dass eine bedingte Auftragserteilung erfolgte. Da die Bedingung erst am 02.08.2013 eingetreten ist, gilt neues Gebührenrecht.
Die RSV hatte den Auftrag zur Klage an keine Bedingung geknüpft.
Der Rechtsanwalt hat den Auftrag erst angenommen, als das Geld eingangen war.
Der Auftrag der RSV war unbedingt, die Auftragsanahme des RA bedingt.
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ersteinmal erteilt die RSV keinen Auftrag. Das muss der Mandant selbst machen. Die RSV erklärt letzten Endes nur, ob sie die Kosten übernimmt.
Wenn der Mandant eine Mandatsvereinbarung unterzeichnet in der drin steht, dass das Zustandekommen des Mandats davon abhängt, dass die RSV gezahlt hat, dann hat der Mandant nunmal nur einen bedingten Auftrag erteilt.
Vielen Dank für die Erläuterungen. Das hilft mir weiter.
Schade, dass der RA es nicht in der Form erläutern konnte, das hätte mir eine Me ge Ärger erspart.
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
18 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
11 Antworten
-
1 Antworten
-
9 Antworten