6 Monate Rechtsanwalt nicht zu erreichen

13. Juni 2014 Thema abonnieren
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)
6 Monate Rechtsanwalt nicht zu erreichen

2013 hatte ich telefonischen Kontakt zu einem Rechtsanwalt, es handelte sich um eine geplante Klage gegen Clerical Medical.

Er hat mich gebeten die Unterlagen ihm zu senden, nach kurzer Sichtung wollten wir ein schrifliche Mandantenvereinbarung (heisst das so ? ) machen, dass er das für mich regelt, d.h. ggf. klagt.

Ich habe im Dezember 2013 ihm die Unterlagen zum Teil in Kopie, zum Teil Original gesandt. Seit dem habe ich wiederholt versucht Kontakt zu ihn aufzunehmen, aber ohne jeden Erfolg. Die Briefe wurden aber zugestellt, es kam keiner zurück.

Der letzte Brief, per Einschreiben, hatte den Wortlaut: " Nun läuft aber in den nächsten Monaten der Vertrag ab und wenn ich mit der mitgeteilten Auszahlungssumme nicht einverstanden bin (und das bin ich nicht) muss ich was unternehmen. Ich habe den Eindruck, Sie wollen oder können sich nicht darum kümmern. Vermutlich haben Sie Gründe. Aber ich werde das Problem nun einem anderen Anwalt geben. Bitte senden Sie mir innerhalb einer Woche alle Unterlagen zurück. Eine Briefmarke für einen Maxibrief liegt bei.

Aber der Anwalt rückt die Unterlagen nicht raus !! Doch ich brauche diese !

6 Monate ohne Reaktion haben jedes Vertrauen in den Anwalt verschwinden lassen.

Habe ich das Recht meine Unterlagen wieder zu erhalten und wie ist die Rechtgrundlage dafür ?

Könnte ich den Anwalt einfach Anzeigen, und wenn ja, wie formuliere ich das am besten ? Inzwischen bin ich zeitlich echt unter Druck, da mein Clerical medical Vertrag in einigen Tagen ausläuft und ich fürchte, dass ich Ansprüche verliere.



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"Chylla"

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hallo,

eine Anzeige hab ich mir deshalb überlegt, da ich vermute, dass das Einklagen der Unterlagen zu viel Zeit braucht.


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"Chylla"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Erstens ist keine Straftat zu erkennen (Inkompetenz bzw. Unorganisiertheit ist keine vorsätzliche Unterschlagung) und zweitens bringt eine Anzeige formal gesehen nichts wieder (nicht mal eine Verurteilung tut das), außer man geht davon aus, eine Anzeige würde den Anwalt motivieren, die Sachen nun doch endlich zurückzugeben.

Ansonsten müßte man zivilrechtlich vorgehen (am besten dann mit einem anderen Anwalt).

quote:
da mein Clerical medical Vertrag in einigen Tagen ausläuft und ich fürchte, dass ich Ansprüche verliere


Verjährung würde ja erst 3 Jahre nach Entstehen eines Anspruchs eintreten. Oder geht es um einen Arbeitsvertrag?



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