6 Monate Kündigungsfrist in Campuswohnanlage

5. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
kn1g
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
6 Monate Kündigungsfrist in Campuswohnanlage

Ich habe gerade den Vertrag einer Freundin durchgesehen, die aus einer Campuswohnanlage ausziehen möchte. Dort ist eine sechsmonatige Kündigungsfrist vorgesehen.
gerade Wohnanalgen auf einem Campus sind grundsätzlich temporäre Wohnungen und nicht für ein wirkliches Leben darin ausgelegt. Sie sind darüber hinaus gewerblich vermietet. Ich halte die Kündigungsfrist für völlig überzogen. Sie hatte damals keine andere Wahl, da sie kein Zimmer gefunden hat in der Stadt. Sie hat jetzt die Möglichkeit in eine WG zu ziehen.
Der Betreiber meinte sie solle doch einfach einen Nachmieter finden. Das ist aber nicht "einfach" und der Betreiber könnte auch einfach den nächsten Mieter den er bekommt ihr Zimmer geben...

Eine sechsmonatige Kündigungsfrist halte ich für eindeutig überzogen in einem Wohnkomplex der hauptsächlich übergangsweise genutzt wird und absichtlich zum Nachteil des Mieters.

Welche Vorschriften greifen hier und gibt es dazu Urteile?

Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Nico

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von kn1g):
Welche Vorschriften greifen hier


Es gibt etliche die bei solchen Wohnanlagen nicht greifen.

Für Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim gelten die §§ 556d bis 561 sowie die §§ 573, 573a, 573d Abs. 1 und §§ 575, 575a Abs. 1, §§ 577, 577a nicht.

Ist es eine 6monatige Kündigungsfrist, eine Kündigung nur zu bestimmten Terminen möglich oder ein Kündigungsverzicht auf bestimmte Zeit?

Bitte mal des exakten Wortlaut aus dem Mietvertrag.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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