560 Euro weg ?

29. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
go471393-1
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
560 Euro weg ?

Guten Tag.

Ich habe auf eBay Kleinanzeigen etwas für 560 Euro gelauft und bei PayPal per Freunde und Familie gezahlt. Mir war nicht bewusst das es hier keinen käuferschutz gibt. Der Verkäufer will mir den Betrag nicht zurückzahlen. Ich habe Beweise in Form von Screenshots. Adresse, Name, Facebook Profil des Betrüger habe ich.

Was kann ich nun tun ?

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Irgendwie fehlt was...

Zitat (von go471393-1):
Der Verkäufer will mir den Betrag nicht zurückzahlen.
Hat er auch Recht. Du hast Anspruch auf die Vertragserfüllung, sprich die Übergabe der gekauften Ware.

-- Editiert von radfahrer999 am 29.07.2017 16:48

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go471393-1
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

@radfahrer999 das ist ja das Problem er sendet mir die Ware nicht. Und er meldet sich nicht mehr.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von go471393-1):
er sendet mir die Ware nicht.

Und das könnte man jetzt wie genau beweisen?
Hat er das so geschrieben?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go471393-1
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Er wollte es Mittwoch versenden hat dann geschrieben er hat es vergessen und dass er es am nächsten Tag also Donnerstag verschicken wird. Seit dem keine Antwort.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von go471393-1):
Seit dem keine Antwort.
Der will halt keine Mailbekanntschaft

Zitat (von go471393-1):
dass er es am nächsten Tag also Donnerstag verschicken wird.
gehen wir mal davon aus, dass er das gemacht hat

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von go471393-1):
dass er es am nächsten Tag also Donnerstag verschicken wird

Heute ist Samstag ...

Wenn es im Kaufvertrag keinen fixen Liefertermin gab, dann hat er mindestens 14 Tage Zeit das Paket zuzusenden.



Zitat (von go471393-1):
Seit dem keine Antwort.

Dazu ist er auch gar nicht verpflichtet.



Zitat (von go471393-1):
Mir war nicht bewusst das es hier keinen käuferschutz gibt.

Beim nächsten Mal entsprechend vorbeugen ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1596 Beiträge, 405x hilfreich)

Wenn keine Zeit vereinbart ist, gilt "sofort".

Man sollte es mit dieser Pauschale "vierzehn Tage" nicht übertreiben (und dann auch noch "mindestens"?); ein Paket zu versenden dauert keine zwei Wochen.

-- Editiert von Droitteur am 30.07.2017 09:23

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

bei allem was bis jetzt gesagt wurde, sollte man eines nicht vergessen!

Man sollte mal erwähnen, dass sich der TE eindeutig strafbar gemacht hat, sollte er zumindest bedenken, wenn er weiter agieren will...

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Halte ich doch für arg konstruiert, das habe ich in einem anderen Thread auch schon geschrieben.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
go471393-1
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich bin gerade sowieso im Urlaub ich warte jetzt ab bis nächsten Montag und wenn sich bis dahin nichts getan hat schauen ich weiter

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Zitat (von fm89):
Halte ich doch für arg konstruiert, das habe ich in einem anderen Thread auch schon geschrieben.
Also ich denke nicht dass das konstruiert ist, hier wird PP ganz eindeutig betrogen, wieso sollte das bitte anderst sein?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Mir fehlt hier einfach die Täuschungshandlung und auch die Vermögensschädigung. PayPal erlaubt solche Transaktionen doch explizit, im Gegenzug entfällt eben der Käuferschutz. Also hat man eine ganz normale Überweisung wie von einem Bankkonto aufs andere. Es ist doch jedem freigestellt, wem er wie viel Geld überweist.
Nach deiner Logik müsste man also nachweisen, dass der Empfänger ein Freund ist, um keinen Betrug zu begehen? Das ist doch völlig lebensfremd

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von fm89):
PayPal erlaubt solche Transaktionen doch explizit,

Und?

Der Verkauf von Messern ist auch explizit erlaubt.
Das zerlegen den Hühnchens mit dem Messer ebenfalls.
Das zerlegen der Schwiegermutter mit dem Messer aber schon nicht mehr.



Hab jetzt mal in den vertraglichen Vereinbarung von dem Laden gekramt:

Eine "persönliche Zahlung" ist eine Zahlung, der kein Kauf oder Verkauf zugrunde liegt, die Zahlung also nicht für Waren oder Dienstleistungen geleistet wird, sondern die beispielsweise an Freunde oder Familienmitglieder (unter Verwendung des Buttons "Persönlich" in der Funktion "Geld senden" im PayPal-Konto) gesendet wird oder die Sie von Freunden oder Familienmitgliedern erhalten.

Sofern Sie Waren oder Dienstleistungen verkaufen, dürfen Sie Ihren Käufer nicht bitten, Ihnen eine persönliche Zahlung zu senden. Sollten Sie dies dennoch tun, so kann PayPal Sie für den Empfang von persönlichen Zahlungen ganz oder teilweise sperren. Bitte beachten Sie, dass das Versenden von persönlichen Zahlungen von einem deutschen PayPal-Konto möglicherweise nicht unter allen Umständen und von allen Gerätearten verfügbar ist.


Da ist doch ziemlich genau definiert, wofür welche Zahlungsart zu nutzen ist.
Würde die Klauseln jetzt auch nicht als ungültig betrachten.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Schönen Dank fürs raussuchen, Harry.

Zitat (von Harry van Sell):
Da ist doch ziemlich genau definiert, wofür welche Zahlungsart zu nutzen ist.
Würde die Klauseln jetzt auch nicht als ungültig betrachten.


Volle Zustimmung zu beiden Punkten.

Eine strafbare Handlung, wie l d h es in #8 schrieb, sehe ich jetzt aber nicht. Nur eine Vertragsverletzung.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Nur eine Vertragsverletzung.

Die auch eine strafbare Handlung sein kann. Da gibt es für beide Seiten durchaus vertretbare Argumente.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Araval
Status:
Schüler
(180 Beiträge, 44x hilfreich)

Hallo,
es handelt sich hierbei um einen klassischen Warenbetrug. Wenn Sie möchten, können sie noch einige Tage abwarten, ob die Ware kommt. Allein mir fehlt der Glaube....

Zur Anzeigenerstattung einen Ausdruck der Anzeige, Ausdrucke vom Schriftverkehr (E-Mail, Whats App oder was auch immer) einen Ausdruck vom Paypalkonto aus dem die Transaktion ersichtlich ist. Bringen Sie alles, was mit diesem Verkauf zusammenhängt in Papierform mit. Der aufnehmende Beamtin wird Ihnen dankbar sein.

Wenn Sie keine Zeit haben sich stundenlang in ihrer Polizeidiensstelle den Hintern platt zu sitzen nutzen Sie die Onlinewache falls Ihr Bundesland so etwas anbietet (Manche Bundesländer haben das noch nicht).

Nur mal aus Neugier: Wer hat das mit der FuF-Funktion vorgeschlagen? Sie oder der Verkäufer?

Grüße
Araval

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.051 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen