Guten Tag.
Ich habe auf eBay Kleinanzeigen etwas für 560 Euro gelauft und bei PayPal per Freunde und Familie gezahlt. Mir war nicht bewusst das es hier keinen käuferschutz gibt. Der Verkäufer will mir den Betrag nicht zurückzahlen. Ich habe Beweise in Form von Screenshots. Adresse, Name, Facebook Profil des Betrüger habe ich.
Was kann ich nun tun ?
560 Euro weg ?
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Irgendwie fehlt was...
Hat er auch Recht. Du hast Anspruch auf die Vertragserfüllung, sprich die Übergabe der gekauften Ware.ZitatDer Verkäufer will mir den Betrag nicht zurückzahlen. :
-- Editiert von radfahrer999 am 29.07.2017 16:48
@radfahrer999 das ist ja das Problem er sendet mir die Ware nicht. Und er meldet sich nicht mehr.
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Zitater sendet mir die Ware nicht. :
Und das könnte man jetzt wie genau beweisen?
Hat er das so geschrieben?
Er wollte es Mittwoch versenden hat dann geschrieben er hat es vergessen und dass er es am nächsten Tag also Donnerstag verschicken wird. Seit dem keine Antwort.
Der will halt keine MailbekanntschaftZitatSeit dem keine Antwort. :
gehen wir mal davon aus, dass er das gemacht hatZitatdass er es am nächsten Tag also Donnerstag verschicken wird. :
Zitatdass er es am nächsten Tag also Donnerstag verschicken wird :
Heute ist Samstag ...
Wenn es im Kaufvertrag keinen fixen Liefertermin gab, dann hat er mindestens 14 Tage Zeit das Paket zuzusenden.
ZitatSeit dem keine Antwort. :
Dazu ist er auch gar nicht verpflichtet.
ZitatMir war nicht bewusst das es hier keinen käuferschutz gibt. :
Beim nächsten Mal entsprechend vorbeugen ...
Wenn keine Zeit vereinbart ist, gilt "sofort".
Man sollte es mit dieser Pauschale "vierzehn Tage" nicht übertreiben (und dann auch noch "mindestens"?); ein Paket zu versenden dauert keine zwei Wochen.
-- Editiert von Droitteur am 30.07.2017 09:23
Hallo,
bei allem was bis jetzt gesagt wurde, sollte man eines nicht vergessen!
Man sollte mal erwähnen, dass sich der TE eindeutig strafbar gemacht hat, sollte er zumindest bedenken, wenn er weiter agieren will...
Halte ich doch für arg konstruiert, das habe ich in einem anderen Thread auch schon geschrieben.
Also ich bin gerade sowieso im Urlaub ich warte jetzt ab bis nächsten Montag und wenn sich bis dahin nichts getan hat schauen ich weiter
Also ich denke nicht dass das konstruiert ist, hier wird PP ganz eindeutig betrogen, wieso sollte das bitte anderst sein?ZitatHalte ich doch für arg konstruiert, das habe ich in einem anderen Thread auch schon geschrieben. :
Mir fehlt hier einfach die Täuschungshandlung und auch die Vermögensschädigung. PayPal erlaubt solche Transaktionen doch explizit, im Gegenzug entfällt eben der Käuferschutz. Also hat man eine ganz normale Überweisung wie von einem Bankkonto aufs andere. Es ist doch jedem freigestellt, wem er wie viel Geld überweist.
Nach deiner Logik müsste man also nachweisen, dass der Empfänger ein Freund ist, um keinen Betrug zu begehen? Das ist doch völlig lebensfremd
ZitatPayPal erlaubt solche Transaktionen doch explizit, :
Und?
Der Verkauf von Messern ist auch explizit erlaubt.
Das zerlegen den Hühnchens mit dem Messer ebenfalls.
Das zerlegen der Schwiegermutter mit dem Messer aber schon nicht mehr.
Hab jetzt mal in den vertraglichen Vereinbarung von dem Laden gekramt:
Eine "persönliche Zahlung" ist eine Zahlung, der kein Kauf oder Verkauf zugrunde liegt, die Zahlung also nicht für Waren oder Dienstleistungen geleistet wird, sondern die beispielsweise an Freunde oder Familienmitglieder (unter Verwendung des Buttons "Persönlich" in der Funktion "Geld senden" im PayPal-Konto) gesendet wird oder die Sie von Freunden oder Familienmitgliedern erhalten.
Sofern Sie Waren oder Dienstleistungen verkaufen, dürfen Sie Ihren Käufer nicht bitten, Ihnen eine persönliche Zahlung zu senden. Sollten Sie dies dennoch tun, so kann PayPal Sie für den Empfang von persönlichen Zahlungen ganz oder teilweise sperren. Bitte beachten Sie, dass das Versenden von persönlichen Zahlungen von einem deutschen PayPal-Konto möglicherweise nicht unter allen Umständen und von allen Gerätearten verfügbar ist.
Da ist doch ziemlich genau definiert, wofür welche Zahlungsart zu nutzen ist.
Würde die Klauseln jetzt auch nicht als ungültig betrachten.
Schönen Dank fürs raussuchen, Harry.
ZitatDa ist doch ziemlich genau definiert, wofür welche Zahlungsart zu nutzen ist. :
Würde die Klauseln jetzt auch nicht als ungültig betrachten.
Volle Zustimmung zu beiden Punkten.
Eine strafbare Handlung, wie l d h es in #8 schrieb, sehe ich jetzt aber nicht. Nur eine Vertragsverletzung.
Berry
ZitatNur eine Vertragsverletzung. :
Die auch eine strafbare Handlung sein kann. Da gibt es für beide Seiten durchaus vertretbare Argumente.
Hallo,
es handelt sich hierbei um einen klassischen Warenbetrug. Wenn Sie möchten, können sie noch einige Tage abwarten, ob die Ware kommt. Allein mir fehlt der Glaube....
Zur Anzeigenerstattung einen Ausdruck der Anzeige, Ausdrucke vom Schriftverkehr (E-Mail, Whats App oder was auch immer) einen Ausdruck vom Paypalkonto aus dem die Transaktion ersichtlich ist. Bringen Sie alles, was mit diesem Verkauf zusammenhängt in Papierform mit. Der aufnehmende Beamtin wird Ihnen dankbar sein.
Wenn Sie keine Zeit haben sich stundenlang in ihrer Polizeidiensstelle den Hintern platt zu sitzen nutzen Sie die Onlinewache falls Ihr Bundesland so etwas anbietet (Manche Bundesländer haben das noch nicht).
Nur mal aus Neugier: Wer hat das mit der FuF-Funktion vorgeschlagen? Sie oder der Verkäufer?
Grüße
Araval
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