50/50 – Freunde fürs (Über)Leben - € 815,00 Abmahnung Waldorf Frommer

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Rechtsanwälte verfolgen im Auftrag der Universum Film GmbH Filesharing von Film über Tauschbörsen

Die Münchner Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer mahnt bundesweit im Auftrag der Universum Film GmbH illegales Filesharing des Films „50/50 - Freunde fürs (Über)Leben" ab. Waldorf Frommer fordern eine Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe und Schadensersatz. Die Kanzlei gliedert ihre Forderungen entsprechend § 97a UrhG in Anwaltskosten (€ 215,00) und Schadensersatz (€ 600,00) auf.

Illegales Tauschbörsenangebot von „50/50 - Freunde fürs (Über)Leben"

„50/50 – Freunde fürs (Über)Leben" ist eine US-amerikanische Komödie aus dem Jahre 2011, mit Joseph Gordon-Levitt und Seth Rogen in den Hauptrollen. Der Film von Regisseur Jonathan Levine, basiert auf den persönlichen Erfahrungen des Drehbuchautors Will Reiser. Er parodiert die Unbeholfenheit des Umfeldes bei einer schweren Erkrankung wie Krebs. 

Der abgemahnte Anschlussinhaber soll den Film in einer Internet-Tauschbörse rechtswidrig zum Upload angeboten haben. 

Ist die Abmahnung wegen „50/50 - Freunde fürs (Über)Leben" Betrug oder Abzocke?

Nein. Der Film wurde illegal zum Tausch angeboten, von wem auch immer. Daher besteht die begründete Annahme, die Abmahnung mit beigefügter Unterlassungserklärung sei rechtens. 

Die alles entscheidende Frage ist: Ist der Anschlussinhaber für den Upload verantwortlich? 

Betroffene sind angehalten zu recherchieren, wer am Tattag den Internetanschluss benutzt hat. Insbesondere in Haushalten mit mehreren Personen kommen die Kinder, Untermieter oder weitere Hausbewohner, die denselben Anschluss nutzen, als Täter in Frage. Auch Besucher oder Gäste mit Smartphones können „50/50 – Freunde fürs (Über)Leben" zum Tausch angeboten haben. War er selbst nicht Täter, haftet der Anschlussinhaber lediglich als Störer. Hat er seine Belehrungspflichten gegenüber den Gastnutzern eingehalten, entfällt sogar eine Störerhaftung.

Was können Betroffene gegen die „50/50 - Freunde fürs (Über)Leben"-Abmahnung unternehmen?

Beauftragen Sie in dieser Frage keinen Rechtsanwalt mit der Verteidigung, der keine Spezialkenntnisse im Urheberrecht hat. Häufig raten Kollegen aus anderen Fachbereichen zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. Jede Unterlassungserklärung ist ein Schuldeingeständnis und damit hochgefährlich, da lebenslang Vertragsstrafen drohen! Folglich sollte sie nur abgegeben werden, wenn dies notwendig ist.

Lieber gleich zum Anwalt  - So reagieren Sie richtig!     

Die Anwaltskanzlei Hechler hat bereits tausende Abgemahnte vertreten. Ziel der Verteidigung ist, je nach Sach- und Rechtslage, die vollständige Abwehr der Zahlungsforderungen und der Unterlassungserklärung.

Im Rahmen einer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung erörtern wir Ihren Fall und entscheiden dann das weitere Vorgehen. Wir verteidigen Sie bundesweit zu einem fairen Pauschalpreis.

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