500,-€ Anwalt - im Vorfeld Strafbefehl von 1200,-
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500,-€ Anwalt - im Vorfeld Strafbefehl von 1200,-
Hallo,
habe auf Grund eines Strafbefehls von 1200,-€ einen Anwalt angerufen, das er nur erst mal Akteneinsicht beantragen soll. Er brachte mir aus Termingründen die Akte vorbei und eine RE über 234,- €.. Gestern war ich nun zur ersten Konsultation ( ca 1 Std.) und fragte natürlich auch zu seiner Kostennote. Er sagte da muß ich mit einer vierstelligen Zahl rechnen. Ich dachte mich knutscht ein Elch und habe erst mal das Mandat ruhend gestellt. Heute kam prompt noch eine RE mit knapp 300,-€ für angefangene Beratung zu einem Strafbefehl, dabei erklärte er das diese Kosten nur knapp über der Hälfte von dem liegen, was er verlangen könnte. 500,-€ bei 1200,- € Strafe-kann das okay sein ? Gruß xxxlotxxx
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"Username geändert"
von xxxlotxxx am 17.03.2010 21:28
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>500,-€ Anwalt - im Vorfeld Strafbefehl von 1200,-
Der Höhe nach sind die Gebühren in Ordnung.
Die Anwaltsgebühren haben im Strafrecht übrigens nichts mit der Höhe der (drohenden) Strafe zu tun.
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>500,-€ Anwalt - im Vorfeld Strafbefehl von 1200,-
Danke für die Auskunft... Zweifel dennoch an der Seriösität des RA, da er mir das zumindestens nach Anfrage pauschal ankünigen konnte, anstatt mit einer Erstberatungsnote von 120,-€ zu ködern... aber Cest la vie...
Du scheinst Erfahrung zu besitzen...vielleicht stöberst du mal hier unter Strafrecht zu meinen Anfragen:" Strafbefehl wegen falscher erdächtigung/Verleumdung"...wäre für Tips dankbar ,da ich mich nun ohne RA verteidigen will...
dankend mit Gruß xxxlotxxx
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"Username geändert"
von xxxlotxxx am 18.03.2010 09:51
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>500,-€ Anwalt - im Vorfeld Strafbefehl von 1200,-
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