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50% Vergütungsminderung wg Mängel bei Übersetzung

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50% Vergütungsminderung wg Mängel bei Übersetzung

Hallo! Folgendes Szenario: ein Einzelunternehmer-Übersetzungsbüro mit Sitz in GB gibt per Email eine Fachübersetzung nach D in Auftrag, Konditionen Preis X/Normzeile, Abgabetermin Y.
(Generell werden alle fertigen Übersetzungen nach Abgabe von einem zweiten Muttersprachler geprüft und ggfs. lektoriert, Standard-Prozedere dieses Büros.)
Aufgrund der Textmenge und dem engen Auftrags-Zeitfenster sollte eine Vorab-Zulieferung von übersetzten Teilen, sowie fertig, erfolgen.
Diese Zusammenarbeitshandhabe war ungewohnt & das Timing sehr eng. Daher war es, um den Zeitrahmen einzuhalten, nur möglich "Rohfassungen" der Übersetzungen abzuliefern, d.h. nur Rechtschreibprüfung und keine Textdurchsicht auf inhaltliche und stilistische Mängel.
So eine Arbeitsweise war zuvor niemals der Fall gewesen (eigentlich gegen die Berufsehre), es wurde immer auf höchste Qualität der fertigen Übersetzungsarbeit geachtet.
Bei einer Durchsicht dieser Rohfassung durch einen fachlich versierten Bekannten wurde die Qualität der Übersetzung mit akzeptabel, "soweit ganz ok", beurteilt. Aufgrund des Timing-Stesses enthielt die Rohfassung jedoch noch diverse inhaltliche und stilistische Mängel, welche normalerweise vor Abgabe der Endfassung immer korrigiert werden. Diesmal jedoch war dies nicht möglich. Das Auftraggeber-Übersetzungsbüro hatte dadurch noch einiges an Lektoratsarbeit und behauptet nun, anhand der Textqualität entstünde der Eindruck, dass der Übersetzer der Sprache nicht mächtig sei - mit einer zuvor in Auftrag gegebenen Übersetzung (mit normaler Endkorrektur) war er jedoch "sehr zufrieden" gewesen - und will mit dieser Argumentation den ausgemachten Zeilenpreis um die Hälfte auf 50% von x drücken. Beim Email-Vertragsabschluss gab es keinerlei Klauseln o.ä. zu diesem oder anderen Themen. Ich denke, ein Nachlaß ist berechtigt, aber nicht mehr als max. 25%.
Dazu ist noch zu sagen, dass die Ausdrucksweise des Auftraggebers von anfangs normal höflich/sachlich sich zu ironisch/sarkastisch/beleidigend im letzten Schreiben veränderte, was auch die Überlegung entstehen ließ, ob es sich um einen vorsätzlichen Einschüchterungsversuch zum möglichen Erhalt von Dumpingpreis-Arbeiten für einen maximalen Gewinn handeln könnte. Ebenfalls besteht nun die Sorge, dass der Auftraggeber sich womöglich weigern wird zu zahlen, doppelt schlecht, da auch der vorhergehende Auftrag noch nicht bezahlt ist (der Auftraggeber wies darauf hin, dass seine freien Mitarbei üblicherweise ihre Rechnungen "sammeln" würden für eine einmalige Zustellung am jeweiligen Monatsende, zahlbar zum darauffolgenden Monatsende).
Es besteht daher die Sorge, dass sämtliche bisher geleistete Arbeit womöglich ohne Vergütung bleibt und aufgrund der Rechtslage des Büro-Sitzes keine Handhabe besteht.
Wer hat hierzu vielleicht Kenntnisse und kann Tipps geben?

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-- Editiert Waldelfe Maro am 22.02.2012 14:14

-- Editiert Waldelfe Maro am 22.02.2012 14:35

-- Editiert Waldelfe Maro am 22.02.2012 14:36


von Waldelfe Maro am 22.02.2012 14:10
Status: Praktikant (20 Beiträge)
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>50% Vergütungsminderung wg Mängel bei Übersetzung
Das ist das übliche "Abzockerverhalten" mancher Unternehmer.
Nimm es und du bekommst wenigstens irgendwas - und dann such dir bessere Kunden.

Erfinde einen Grund für eine jetzt folgende Arbeitspause (damit er nicht merkt das du aufhörst) und versuch möglichst viel Geld so zu bekommen.

In Zukunft kleine "Portionen" machen und erst die nächste bearbeiten wenn die letzte bezahlt wurde.

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von guest-12311.04.2012 22:52:18 am 22.02.2012 14:47
Status: Unsterblich (2192 Beiträge)
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>50% Vergütungsminderung wg Mängel bei Übersetzung
Also, ich würde schon gerne versuchen, auf 25% runter zu drücken, mehr ist definitiv m.E. nicht gerechtfertigt. Und leider hat das Büro die komplette Übersetzung bereits erhalten.
Es gibt hier im Forum übrigens eine alte Frage von 2006, "Fehlerhalfte Übersetzung" wo es um etwas ähnliches geht, nur dass hier das Unternehmen versucht, auf die Forderung des Übersetzers nicht eingehen zu müssen.... laut der Beantwortung durch Anwalt aber hat das Büro aber keine echte Chance und muß zahlen....
Also wären die Möglichkeiten bzgl. Rechtslage gegenüber dem Übersetzer garnicht so schlecht? Aber nun sitzt dieses Büro in GB, Deutscher mit britischer Steuernummer....

Da es sich um eine größere Übersetzung handelt, ist der Betrag, der bei einer Vergütungsverminderung wegfällt, schon ganz ansehnlich..... daher: wieviel % Abschlag wäre definitiv gerechtfertigt? Und welche Chancen bestehen wohl, dies durchzusetzen?

(Folgeaufträge bzw. eine diesbezügliche Erwartungshaltung seitens des Büros dem Übersetzer gegenüber halte ich aufgrund der Streitigkeitslage wohl eher für unrealistisch)

Bitte, da dies eine dringliche Angelegenheit ist, bitte Antworten schicken, falls irgendeine Idee zu der Situation !!!!!

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von Waldelfe Maro am 22.02.2012 15:08
Status: Praktikant (20 Beiträge)
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>50% Vergütungsminderung wg Mängel bei Übersetzung
Klar hast du einen Anspruch auf vollständige Bezahlung ! Das Problem werden die "Mängel" an deiner Arbeit sein. Um die Beweislage, denn du musst beweisen das es 50 oder 100 Prozent sind. Der Gegner beweist dann seine Nachbesserungskosten.

Geht das nun vor Gericht könntest du zwar mehr als 50 bekommen, das würden die Kosten auffressen.

Du kannst also zwischen 50% oder 65-100% und einem Sack an Kosten wählen. Du musst aber wissen das eine schlechte Qualität auch Schadenersatzansprüche auslösen könnten.

Versuch zu betteln und jammern, danach schimpfen und beten. Jeden Euro den er freiwillig zahlt ist ein Gewinn.

Du solltest zukünftig kleiner Portionen liefern und die "abnehmen" lassen,

Lass dich auf keinen Rechtsstreit ein!!



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von guest-12311.04.2012 22:52:18 am 23.02.2012 08:39
Status: Unsterblich (2192 Beiträge)
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>50% Vergütungsminderung wg Mängel bei Übersetzung
Hallo, das Problem hat sich - hoffentlich - geregelt. Wir haben sehr sachlich 25% angeboten, und siehe, das Angebot wurde POSTWENDEND angenommen - was zeigt, dass das Büro einfach unverschämt und unseriös ist und selbst gepokert hatte, vermutlich wäre es auch auf weniger % eingegangen bzw. hat vielleicht sogar eine generelle Weigerung auf Minderung des vereinbarten Preises erwartet. Nun muss noch abgewartet werden, ob die nun definitiv zugesicherte Zahlung auch fristgerecht eintrifft...
Jedenfalls eine Lehre - irgendwann trifft man wohl immer das erste Mal auf schwarze Schafe...

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von Waldelfe Maro am 23.02.2012 09:38
Status: Praktikant (20 Beiträge)
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