50% Vergütungsminderung wg Mängel bei Übersetzung
Hallo! Folgendes Szenario: ein Einzelunternehmer-Übersetzungsbüro mit Sitz in GB gibt per Email eine Fachübersetzung nach D in Auftrag, Konditionen Preis X/Normzeile, Abgabetermin Y.
(Generell werden alle fertigen Übersetzungen nach Abgabe von einem zweiten Muttersprachler geprüft und ggfs. lektoriert, Standard-Prozedere dieses Büros.)
Aufgrund der Textmenge und dem engen Auftrags-Zeitfenster sollte eine Vorab-Zulieferung von übersetzten Teilen, sowie fertig, erfolgen.
Diese Zusammenarbeitshandhabe war ungewohnt & das Timing sehr eng. Daher war es, um den Zeitrahmen einzuhalten, nur möglich "Rohfassungen" der Übersetzungen abzuliefern, d.h. nur Rechtschreibprüfung und keine Textdurchsicht auf inhaltliche und stilistische Mängel.
So eine Arbeitsweise war zuvor niemals der Fall gewesen (eigentlich gegen die Berufsehre), es wurde immer auf höchste Qualität der fertigen Übersetzungsarbeit geachtet.
Bei einer Durchsicht dieser Rohfassung durch einen fachlich versierten Bekannten wurde die Qualität der Übersetzung mit akzeptabel, "soweit ganz ok", beurteilt. Aufgrund des Timing-Stesses enthielt die Rohfassung jedoch noch diverse inhaltliche und stilistische Mängel, welche normalerweise vor Abgabe der Endfassung immer korrigiert werden. Diesmal jedoch war dies nicht möglich. Das Auftraggeber-Übersetzungsbüro hatte dadurch noch einiges an Lektoratsarbeit und behauptet nun, anhand der Textqualität entstünde der Eindruck, dass der Übersetzer der Sprache nicht mächtig sei - mit einer zuvor in Auftrag gegebenen Übersetzung (mit normaler Endkorrektur) war er jedoch "sehr zufrieden" gewesen - und will mit dieser Argumentation den ausgemachten Zeilenpreis um die Hälfte auf 50% von x drücken. Beim Email-Vertragsabschluss gab es keinerlei Klauseln o.ä. zu diesem oder anderen Themen. Ich denke, ein Nachlaß ist berechtigt, aber nicht mehr als max. 25%.
Dazu ist noch zu sagen, dass die Ausdrucksweise des Auftraggebers von anfangs normal höflich/sachlich sich zu ironisch/sarkastisch/beleidigend im letzten Schreiben veränderte, was auch die Überlegung entstehen ließ, ob es sich um einen vorsätzlichen Einschüchterungsversuch zum möglichen Erhalt von Dumpingpreis-Arbeiten für einen maximalen Gewinn handeln könnte. Ebenfalls besteht nun die Sorge, dass der Auftraggeber sich womöglich weigern wird zu zahlen, doppelt schlecht, da auch der vorhergehende Auftrag noch nicht bezahlt ist (der Auftraggeber wies darauf hin, dass seine freien Mitarbei üblicherweise ihre Rechnungen "sammeln" würden für eine einmalige Zustellung am jeweiligen Monatsende, zahlbar zum darauffolgenden Monatsende).
Es besteht daher die Sorge, dass sämtliche bisher geleistete Arbeit womöglich ohne Vergütung bleibt und aufgrund der Rechtslage des Büro-Sitzes keine Handhabe besteht.
Wer hat hierzu vielleicht Kenntnisse und kann Tipps geben?
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-- Editiert Waldelfe Maro am 22.02.2012 14:14
-- Editiert Waldelfe Maro am 22.02.2012 14:35
-- Editiert Waldelfe Maro am 22.02.2012 14:36
von Waldelfe Maro am 22.02.2012 14:10
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>50% Vergütungsminderung wg Mängel bei Übersetzung
Also, ich würde schon gerne versuchen, auf 25% runter zu drücken, mehr ist definitiv m.E. nicht gerechtfertigt. Und leider hat das Büro die komplette Übersetzung bereits erhalten.
Es gibt hier im Forum übrigens eine alte Frage von 2006, "Fehlerhalfte Übersetzung" wo es um etwas ähnliches geht, nur dass hier das Unternehmen versucht, auf die Forderung des Übersetzers nicht eingehen zu müssen.... laut der Beantwortung durch Anwalt aber hat das Büro aber keine echte Chance und muß zahlen....
Also wären die Möglichkeiten bzgl. Rechtslage gegenüber dem Übersetzer garnicht so schlecht? Aber nun sitzt dieses Büro in GB, Deutscher mit britischer Steuernummer....
Da es sich um eine größere Übersetzung handelt, ist der Betrag, der bei einer Vergütungsverminderung wegfällt, schon ganz ansehnlich..... daher: wieviel % Abschlag wäre definitiv gerechtfertigt? Und welche Chancen bestehen wohl, dies durchzusetzen?
(Folgeaufträge bzw. eine diesbezügliche Erwartungshaltung seitens des Büros dem Übersetzer gegenüber halte ich aufgrund der Streitigkeitslage wohl eher für unrealistisch)
Bitte, da dies eine dringliche Angelegenheit ist, bitte Antworten schicken, falls irgendeine Idee zu der Situation !!!!!
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von Waldelfe Maro am 22.02.2012 15:08
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