Das Grundgesetz "ist die freiheitlichste Verfassung, die die Deutschen je hatten", schreibt der Kölner Staatsrechtler Klaus Stern. Dass das Grundgesetz heute auch immer noch als eine der modernsten Verfassungen der Welt gilt, verdankt Deutschland vor allem dem Bundesverfassungsgericht. Das BVG, das nun 50 Jahre alt wird, urteilt nämlich nicht nur über Einzelfälle, sondern ist zugleich auch Verfassungsorgan: Seine Entscheidungen haben Gesetzeskraft und binden alle Verfassungsorgane von Bund und Ländern sowie alle Gerichte und Behörden. Die Verfassungsrichter empfinden sich deswegen auch als "politische Instanz", die - oft zum Leidwesen der Politiker - an der "obersten Staatsgewalt" teilhat.
Wie sehr das BVG die 146 Artikel des Grundgesetzes mit Leben erfüllt und die Bürger gegen Übergriffe des Staates geschützt hat, zeigen seine in mittlerweile 102 Bänden gesammelten Entscheidungen. Vor allem haben sie die Grundrechte, die in 19 Artikeln aufgezählt werden, zu "Abwehrrechten" des Einzelnen gegenüber der Obrigkeit ausgebaut. Zum Beispiel die Meinungsfreiheit, die mit dem "Lüth-Urteil" von 1958 zementiert wurde: Der Hamburger Senatsdirektor Erich Lüth hatte zum Boykott der Filme des Regisseurs Veit Harlan aufgerufen, der zu Hitler-Zeiten den NS-Propagandastreifen "Jud Süß" gedreht hatte. Der Filmverleih klagte auf Unterlassung des "sittenwidrigen Boykottaufrufes" und gewann - doch das Urteil wurde vom BVG aufgehoben. Zur Begründung verwies das Gericht erstmals auf die Bedeutung der Meinungsfreiheit für den Einzelnen. Sie sei eines der "vornehmsten Menschenrechte" und für "eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung schlechthin konstituierend".
Das Recht auf Verfassungsbeschwerde gab es bei Inkrafttreten des Grundgesetzes noch nicht. Erst 1951 wurde es mit dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz eingeführt. 1969 erweiterten die Richter dann dieses Recht: Jedermann kann seitdem "im Wege der Verfassungsbeschwerde geltend machen, ein seine Handlungsfreiheit beschränkendes Gesetz gehöre nicht zur verfassungsmäßigen Ordnung". Heute gilt die Verfassungsbeschwerde als "Kronjuwel" der Verfassung. Unter den mehr als 110.000 Fällen, die dem BVG bis heute vorgelegt wurden, waren rund 97 Prozent Verfassungsbeschwerden. Diese Zahl gilt Richtern und Politikern als Beweis für das große Vertrauen der Bürger in das BVG.
Oft musste sich das BVG auch mit dem Verhältnis von Bund und Ländern beschäftigen. Bundesregierung und Bundestag haben in der Vergangenheit immer wieder versucht, ihre Kompetenzen zum Nachteil der Länder auszuweiten - das Verfassungsgericht hat dem Schranken gesetzt. So wollte der Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU) als Gegengewicht zu den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die ihm zu kritisch geworden waren, ein bundesweites Staatsfernsehen einführen, um den Zuschauern "ein umfassendes Bild Deutschlands" zu vermitteln. Doch das BVG stoppte das Projekt mit Verweis die Zuständigkeit der Länder.
Auch bei der Steuergesetzgebung scheut sich das höchste Gericht nicht, den Staat "strikt in verfassungsrechtliche Grenzen zu weisen", wie der ehemalige Finanzspezialist des BVG, Paul Kirchhof, schreibt. So legte es 1995 bei seiner Entscheidung zur Vermögensbesteuerung fest, dass der Staat den Bürgern nie mehr als 50 Prozent wegsteuern darf.
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