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50 Jahre BVG - Dabei sein ist alles! - 1/1
del vom 01.10.2001   |   11541 Aufrufe   |   Rubrik: Editorial - Kommentiert

50 Jahre BVG - Dabei sein ist alles!

Viele scheitern schon an der Zulässigkeit, denn "der Weg ist das Ziel"

50 Jahre alt, das ist ja fast nichts, da geht es doch erst richtig los. 50 Jahre Bundesverfassunsgericht, das ist ein halbes Jahrhundert behütetes und geschütztes Grundgesetz, mit interessanten, sinnvollen und wichtigen Entscheidungen, obwohl manch eingereichte Verfassungsbeschwerde unter der Rubrik "netter Versuch" abgehakt werden muss.

Wer kennt sie nicht, diese T-shirts mit Slogans wie "Ich bin 50, bitte helfen sie mir über die Straße." Irgendwie passt so ein Spruch nicht zu unserem höchsten Gericht, das zwar keine Superrevisionsinstanz sein will, aber für viele der einzige oder letzte Strohhalm ist, an den sie sich klammern. "Probieren Sie das nicht zu Haus, wir sind Profis" passt da schon besser.

Aber 50 Jahre, ist da nicht irgendwann die Puste raus? Kein Gedanke. Wenn das BVG eine Aktiengesellschaft und am Markt notiert wäre, dann müsste man als Anlageberater unbedingt "kaufen" oder zumindest "halten" empfehlen. Der Kurs kann sich nämlich sehen lassen: Gab es im ersten Jahr noch 478 Verfahren vor dem BVG, so waren es zur Jahrhundertwende ganze 4.831, Tendenz weiter steigend. Außerdem ist das BVG jetzt ein "Global Player", in über 30 Ländern kann man mittlerweile Verfassungsbeschwerden einlegen. Ein Topwert also, fast schon ein Bluechip. Demokratie made in Germany, na also, wir sind wieder wer.

Dabei sollte man doch als objektiver Beobachter eher vom Gegenteil ausgehen: Die Zahl der Verfahren vor dem BVG sollten eigentlich irgendwann stagnieren, wenn nicht sogar abnehmen. Irgendwann sollten doch die Schutzgüter und Abwehrrechte und der ganze sonstige Grundrechtskram ausgelutscht und offenkundig, alle Sachverhalte ausgeschöpft und sämtliche Zulassungsvoraussetzungen auch vom letzten Juristen erkannt sein.

Wie sich klein Hans die Welt vorstellt! Von wegen Stagnation, ständig ist die Gesellschaft im Wandel, immer gibt es etwas Neues zu subsumieren, etwas Neues zu beklagen. Die Verfassungsbeschwerden und Normenkontrollen und sonstigen Verfahren werden weiter ansteigen, die endlosen Grenzen des Wachstums. Nicht zuletzt deswegen, weil unsere Politiker neuerdings das BVG als Schiedsrichter anrufen, wenn sie sich mal wieder nicht einigen können.




"Ich bekomme mein Recht; und wenn ich bis nach Karlsruhe gehen muss", schimpft der Bürger nach verlorener erster Instanz, mit geballer Faust und hochrotem Kopf. Meist ist es nur so eine Floskel, eine Warnung in den Wind, aber manch einer schafft es tatsächlich vor die hohen Richter. Vor diese letzten Rettungsringe in der Brandung, die dem kleinen Mann eine Hand in roter Robe reichen. Aber nicht immer erweisen sich die Verfassungsrichter gnädig, und der eine oder andere muss dann einsehen, dass er doch besser zu Hause geblieben wäre.

Man könnte doch aber wenigstens davon ausgehen, dass die jüngsten Klagen eher von Erfolg gekrönt sind, dass die Richter eher eine Grundrechtsverletzung feststellen, dass die Beschwerdeführer nach 50-jähriger Erfahrung wissen, wie der Hase vor diesen unseren Verfassungshütern läuft. Denkste, wieder falsch! Immer noch werden Beschwerden eingerreicht, die sowas von offensichtlich unzulässig sind, dass es brummt. Viele Klagen scheitern schon an den einfachsten Formalitäten, das ist fast wie bei der Green-Card Verlosung in den USA.

Das liebste Kind, das Beschwerdeführer immer wieder gerne falsch machen, ist die Rechtswegerschöpfung. Ob Beschwerden gegen Kampfhundeverodnungen oder gegen Kontokündigungen, die Leute stürzen sich mit übereilten und unüberlegten Verfassungsbeschwerden die Klippe herunter wie die Lemminge. Dabei ist es doch gar nicht so schwer, denn auch und gerade vor dem BVG gilt der gute alte Spruch "Der Weg ist das Ziel."

Andere scheitern auch ständig daran, dass sie ihre Anträge nicht ordnungsgemäß begründen. Was machen die eigentlich immer, reichen die nur einen Zettel beim BVG ein, auf dem steht "ich bin dagegen."? Also, wenn schon untergehen, dann doch bitte mit Haltung!

Manchmal könnte man annehmen, es geht bei Verfassungsbeschwerden um eine olympische Disziplin, getreu dem Motto "dabei sein ist alles", oder "versuchen kann man es ja mal". Nicht lang fackeln, einfach mal Beschwerde einlegen. Derartige Versuche der Grundrechtsregulierung werden von den Verfassungsrichtern dann auch gerne vernichtend abgeschmettert. Es gibt wohl kaum eine miesere Abfuhr, als vom höchsten Gericht Deutschlands mit den Worten "eine Entscheidung in der Sache ergeht nicht, da die beanstandete Maßnahme offensichtlich rechtmäßig ist" abgekanzelt zu werden.

Mehr zum Thema
im Internet:
Homepage des BVG

Aber kann man es den grundrechtsgeplagten Bürgern verdenken, unzulässige, unbegründete oder einfach nur unsinnige Verfassungsbeschwerden einzureichen? Schwerlich, angesichts unserer Politiker, die mit ihren populistischen Äußerungen selbst immer wieder bekunden, dass ihre eigenen Grundrechtsvorlesungen an der Uni lange her sind.

Wir brauchen die lebenslange Freiheitsstrafe für Sexualverbrecher, fordert nicht nur Schröder. Dass dies enorm verfassungswidrig ist, verschweigen alle. Alle Männer in eine bundesweite Gendatei - sicher, dann schreibt schon mal das Grundgesetz um. Die Bundeswehr als Polizei - Grundgesetzänderung. Morgens in der ersten Stunde in der Schule das Deutschlandlied - da fällt einem echt nichts mehr zu ein.

Unsere Verfassungsrichter jedenfalls bringt so schnell nichts aus der Ruhe. Und das ist auch gut so. Selbst bei Bemerkungen des Kanzlers, man solle doch auch die finanziellen Folgen einzelner Urteile beachten, erkennt die Präsidentin des BVG die Grundrechtsrelevanz: "Ich lasse dies heute als Akt der Redefreiheit unkommentiert". Schade, eigentlich. Schön wäre stattdessen gewesen: "Diese Kritik wird wegen offensichtlicher Fehlanalyse der Funktion des Bundesverfassungsgerichts abgelehnt."


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