5-köpfige Familie - Schulden - Selbstbehalt?

5. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
MndKrtz188
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 10x hilfreich)
5-köpfige Familie - Schulden - Selbstbehalt?

Hallo,
nach langem googlen bin ich nicht wirklich fündig geworden. Wir sind eine 5-köpfige Familie: Vater (Vollzeitbeschäftigung ca. 1300,- Netto, ca. 40.000 Schulden, 1 Kind (9 Jahre alt) aus vergangender Beziehung, lebt bei uns, Kindergeld 164,-), Mutter [/u](Teilzeitbeschäftigung ca. 750,-Netto, ca. 5000,-Disposchulden,[u] 2 Kinder (5+7 Jahre) aus 1. Ehe, 380,- Unterhalt für beide, Kindergeld 328,-).
Wir zahlen die Schulden im prinzip aus einer Kasse, da wir unsere Einkommen zusammenlegen, ein Haushalt. Wir zahlen Miete warm 600,-Euro. Unter den Gläubigern befinden sich 3, die dringende Priorität haben. 2 Staatsanwaltschaften (Geldstrafen) und ein Privatkredit wo ein Bürge beteiligt ist. Diese 3 Gläubiger sind der Grund, warum mein Mann noch keine Privatinsolvenz eingereicht hat. Staatsanwaltschaften werden definitiv mit den Raten nicht runter gehen und bei dem Kredit wollen wir den Bürgen nicht belasten. Alles Gläubiger meines Mannes. Wir kommen allerdings kaum noch über die Runden. Ausser für die Dinge des täglichen Bedarfs reicht das Geld nicht aus. Es ist nicht schlimm seine Ansprüche runter zu schrauben und "enthaltsam" zu leben, aber schon bei Schulgeldern oder Teegeld für Kiga kommen wir ins schleudern. Selbst für Lebensmittel reicht es manchmal kaum aus. Welche Möglichkeiten gibt es noch? Wir waren bei der Schuldenberatung, aber da wurde uns ausser Haushaltsplan auch keine wirklich hiflreichen Tipps gegeben. Uns steht das Wasser bis ÜBER den Hals! Bitte um hilfreiche Tipps bzw. um die Berrechnung unseres Selbstbehaltes, um evtl. doch nochmal bei den Gläubigern anzubetteln! DANKE

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"Ich bin verantwortlich für das, was ich sage! Aber nicht für das, was du verstehst!"

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jogibear.
Status:
Schüler
(373 Beiträge, 161x hilfreich)

seit ihr verheiratet?

ich gehe mal davon aus, das noch keine Titel vorliegen sondern ihr immer brav eure Raten freiwilllig (!) zahlt.

googel mal nach Pfändungstabellen, da könnt ihr eure Grenze sehen, was ihr abtreten müßtest (!) laut Gesetz wenn ein Titel vorhanden ist.

Der Betrag müßte nach kurzem Überschlag geringer sein als eure Raten die ihr bislang zahlt.
Weißt doch mit diesem Sachverhalt die Schuldner daraufhin und bittet um kleinere Raten.

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#2
 Von 
MndKrtz188
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 10x hilfreich)

Danke Jogibear,
da hab ich eben reingeschaut...also unser gesamtes Einkommen (Gehälter+Unterhalt+Kindergeld) liegt knapp unter 3000 Euro. Ist sogesehen eine Stange Geld im Monat...nur für 5 Personen wirds schon knapp. Wovon ist genau zu pfänden? Zählt jedes Einkommen? Auch Kindergeld? Somit zahlen wir monatlich mindestens das 4-fache von dem an Schulden ab, was wir eigentlich sollten? Wir wollen natürlich so schnell wie möglich unsere Schulden los werden...aber auf diese Weise graben wir uns immer mehr ein. Und die 3 Gläubiger lassen sich nicht auf noch kleinere Raten ein...diese wären einmal 170,- + 100,- + 240,- Euro. Zuzüglich kleinere Raten von mir 50,- + 50,- + 35,-....Bei den Staatsanwaltschaften waren wir letztes Jahr schon so knapp dran das wir gar nicht mehr zahlen konnten und ihm somit Ersatzfreiheitsstrafe drohte...10 Monate Haft. Mein Vater legte ihm dann was aus, was wir natürlich auch wieder zurückzahlen möchten. Ich würde gerne vollzeit arbeiten, aber mein jüngster wird erst 6 und ist noch im Kiga, trau dem ältesten die Aufsicht über die beiden jüngeren alleine noch nicht zu. Es ist alles zum Läuse melken...wir wollen so gerne abzahlen, aber es geht nicht anders bei den 3 Gläubigern.

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
MndKrtz188
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 10x hilfreich)

... ganz vergessen:
Nein wir sind nicht verheiratet...das wäre dann meine nächste Sorge!
Wir ziehen diesen Gedanken in Betracht, habe aber Angst, das ich dann für seine Schulden auch in die Verpflichtung komme?!
Wir leben in einer eheänlichen Gemeinschaft...Patchworkfamilie...

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#4
 Von 
bummelbiene99
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 189x hilfreich)

Hallo,
die einzige Möglichkeit, die ich für euch sehe, ist die Reduzierung der Raten bei der Staatsanwaltschaft. Versucht es doch einmal mit persönlicher Vorsprache und alle Unterlagen komplett (!) mitnehmen. Wie hoch sind denn dort die Forderungen?

Das nächste Problem ist der Kredit mit der Bürgschaft. Wie hoch ist die Forderung dort? Wie zahlungskräftig wäre im Zweifelsfall der Bürge?

Insolvenz ist für euch keine Alternative.

Hört sich leider nicht gut an. Sorry.



1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Dann muss man in der Pfändungstabelle des Vaters unter 1 Person mit einem Kind nachsehen. Das ist also gar nichts zu pfänden.
Jedoch wird er Strafentaten interessiert es nicht - entweder er zahlt oder geht in den Knast. Da nützt auch die Privatinsolvenz nichts.

Bei dir kann man gar nichts pfänden.

Bei den EInkünften wird man kaum die Schulden los und zalht doch nur noch Zinsen und Kosten. Also entweder kommt irgendwo her Geld oder ihr hab nur die Privatinsolvenz. Schade um den Bürgen aber anders gehts nicht.

Falls Ihr irgendwo Geld bekommt könnte man mit den Gläubiger handeln.
Aber 1/3 sollte man da schon haben (nicht für die Strafen)

K.




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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
MndKrtz188
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 10x hilfreich)

Also Staatsanwaltschaft 1: ca. 1600,- und 2: noch 600,- offen...Kredit sind noch ca. 10.000,- Euro. Der Bürge musste schon mal einspringen und macht dann Terror bei uns...ich kann ihn auch verstehen, auch wenn er ein seltsamer Mensch ist! Kenne ihn kaum. Ist der Bürge meines Mannes. Da gab es auch schon ein Gespräch wegen Reduzierung. Bei den Staatsanwaltschaften bestand schon anfangs Ratenzahlung, die waren auch geringer...wollten dann auf einmal mehr, wegen dem § der besagt, das die Schuld bis zu einem gewissen Zeitpunkt beglichen sein muss. Haben es versucht, aber die Höhe war nicht tragbar. Hab meine TZ-Stelle erst seit August 08, da war noch weniger Geld da. Weil wir die Raten nicht mehr in der geforderten Höhe zahlen konnten, drohte dann die Haft als Ersatz...kurz vor Weihnachten :-(.....
Es wurden unsererseits schon unzählige Schreiben an die StA gesendet mit Kopien aller erforderlichen Unterlagen. Aber sie lassen sich auf nichts mehr ein...also müssen wir so zahlen wie die das wollen. Wir wissen einfach keine Alternative mehr...mein Mann steht jeden Tag mind. 10 Stunden auf der Arbeit, versucht nebenbei noch was zu verdienen wie es möglich ist...genauso siehts bei mir aus...es ist kaum noch Zeit für die Kinder da...ausser mit ihnen zu spielen...Unternehmungen fallen ganz aus, da ohne Geld heutzutage kaum noch was möglich ist...selbst Schwimmbad oder Kino ist nicht drin...

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Beenden Sie bzw er sämtliche Schuldenzahlung und tilgen erst die Staatsanwaltschaft. Denn die Strafen gehen vor - es sei denn man will in den Knast. Diese Schulden wäre man ja bald los.
Für den Rest kann er dann Privatinsolvenz beantragen. Notfalls zahlt man vorher noch den Kredit und das Geld an den Bürgen.

Jammern hilft da wenig.

Bei Rest muss man eben mal rechnen - kann man mehr zahlen als Zinsen und Kosten auflaufen lohnt sich das abzahlen. Kann man nicht ist es doch sinnlos.

Und nicht Ihre Geld in seine Schulden stecken !! Sie werden getrennt gesehen und wenn er das weite sucht bleiben Ihnen die Schulden.

Da gibst auch keine Tips wie im Fernsehn wie man die los wird. Bei 40000+5000 Schulden belaufen sich doch die Zinsen schon auf 300 - 400 Euro im Monat.
Wenn man die Einnahmen sieht bleibt mehr übrig als bei Sozialhifleempfänger, das müsste also reichen, aber kaum für Tilgung.

Evtl. ist das Haushaltsbuch doch nicht so doof.

Man versucht Sozialhilfe + Wohngeld zu beantragen ?

K.


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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

In meiner Stadt gibt es eine spezielle Schuldnerberatung für Straffällige. Vielleicht in Ihrer auch?
Wenn eine Geldstrafe uneinbringlich ist, gibt es immer noch die Möglichkeit sie durch freie Arbeit zu tilgen.
Sicher hart neben einem Vollzeitjob, aber immer noch besser als in den Knast zu gehen.Nebentätigkeit solange aufgeben. Wobei mich die hohe Ersatzfreiheitstrafe von 10 Monaten wundert.
Für den Bürgen sehe ich schwarz.

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