450 euro vollzeitjob

29. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb462830-31
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)
450 euro vollzeitjob

Hallo guten abend
Folgende frage :
Am 20.2. Bin ich auf 450 .- basis in einer fa eingestiegen .
Vom 20.2. - 28.2. Habe ich 43.0 std geleistet.
Vom 1.3.- 14.3. 33.30 std
Ab 15. 3. Dann vollzeitstelle.
Für die geleisteten std im feb. Bekam ich 128.- den rest will man mit gutstunden für die vollzeitstelle verrechnen.
Seit 20.2. Habe ich für 128.- gearbeitet....5 wochen nun
Eure Meinung....?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17378 Beiträge, 6471x hilfreich)

Seit geraumer Zeit nun gibt es das Mindestlohngesetz. Die andere Frage wieder einmal ist, was steht in deinem Arbeitsvertrag.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb462830-31
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)

Im arbeitsvertrag für den minijob steht 43.0 std = 450 euro....das heisst für 43.0 im feb. Müsste er zahlen.....dann nochmal für 33.30 std im märz
Der vollzeitvertrag läuft ab 15.3. Anderer faktor pro std....sind also zwei verträge

-- Editiert von fb462830-31 am 29.03.2017 20:49

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb462830-31
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)

Es ist ein und die selbe firma.....

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39756x hilfreich)

Steht in den vertraglichen Vereinbarungen etwas von dieser Art der Verrechungsmöglichkeit?



Ganz pragmatisch:
- will man die Stunden oder lieber das Geld?
- will man den Vollzeitjob behalten oder lieber das Geld aus dem 450 EUR Job?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb462830-31
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)

Da es zwei unterschiedliche verträge sind und es sich um eine summe von rund 640 euro handelt....möchte ich das ausgezahlt haben....und nein im vertrag steht nichts von verrechnung.

-- Editiert von fb462830-31 am 30.03.2017 08:58

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat (von fb462830-31):
den rest will man mit gutstunden für die vollzeitstelle verrechnen


Was soll das denn heißen?

Wenn nicht alle Stunden aus der geringfügigen Beschäftigung bezahlt werden, dann würde es doch letzten Endes heißen, dass Überstunden angefallen sind. Der Begriff "Gutstunde" hört sich für mich auch irgendwie nach "Arbeit über die übliche Arbeitszeit hinaus" an, was dann auch wieder Überstunde/Mehrarbeit bedeuten würde. Oder sollten mit dem Begriff "Gutstunden" tatsächlich Minusstunden, also Zeiten in denen weniger als die geschuldete Arbeitsleistung erbracht wird, gemeint sein?

Zitat (von fb462830-31):
Der vollzeitvertrag läuft ab 15.3. Anderer faktor pro std....sind also zwei verträge


Bedeutet der andere Faktor, dass es mehr oder weniger Geld pro Stunde beim Vollzeitvertrag gibt?

Wenn eine Verrechnung mit Minusstunden gemeint war und beim Vollzeitvertrag mehr gezahlt wird, dann könnte man nochmal darüber nachdenken, ob diese Alternative nicht doch "besser" ist. Weil letzten Endes würde es sozusagen "mehr Geld" für die geleisteten Stunden geben und man hätte zusätzliche Freizeit. Man sollte dann nur darauf achten, dass die Überstunden auch wirklich in ein Arbeitszeitkonto eingestellt werden und sich möglichst auch mindestens monatliche Aufstellungen über die Zeiten auf dem Arbeitszeitkonto geben lassen.

Ist einem die Freizeit im Prinzip egal bzw. das Geld wichtiger, dann greifen natürlich andere Überlegungen. Wenn man jetzt aber auf Auszahlung pocht, kann es sein, dass der AG dies nicht so gut aufnimmt und man längste Zeit dort AN war.

2x Hilfreiche Antwort

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