Einen schönen guten Tag an alle hier im Forum. Ich habe in der letzten Woche einen 450 € Job angefangen. Im Arbeitsvertrag, welchen ich noch nicht unterschrieben habe, ist aufgeführt das ein Arbeitszeitkonto mit einem maximalen Überstundenbelastung von 120 vorgesehen ist. Fast alle 450 € Jobber bewegen sich aktuell zwischen 100-200 Überstunden welche nicht finanziell abgegolten werden. Abbummeln ist wohl auch fast unmöglich. Die Überstunden werden erst nach Ausscheiden aus dem Betrieb monatlich ausgezahlt, im Rahmen der 450 € Grenze bis das Zeitguthaben aufgebraucht ist. Also erhält man beispielsweise bei 200 Überstunden noch 4 Monate lang die 450 €.
Ich möchte da nicht mehr arbeiten. Mir wurde beim Vorstellungsgespräch nicht gesagt das eine Überstundenbelastung von 120 Stunden vorgesehen ist. Ist der Arbeitsvertrag der ja bis dato nur mündlich erfolgt ist damit nichtig ?
Ist diese Vorgehensweise des Betriebes überhaupt rechtens ?
Ich würde mich sehr freuen wenn mir hier geholfen werden kann und möchte mich schon im voraus für ihre/eure Hilfe bedanken !
mit besten Grüßen
Der Popi
-- Editier von popi67 am 30.07.2017 15:07
450 € Job + Zeitarbeitskonto
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Wie können Sie das denn beweisen?
Beweisen kann ich dieses nicht wirklich da ich ja nichts schriftliches in der Hand habe. Das waren alles Aussagen der Mitarbeiter die natürlich mündlich erfolgten. Die Beispielsrechnung der 200 Überstunden wurde mir beim Vorstellungsgepräch mitgeteilt, natürlich auch mündlich.
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Warum kündigst Du nicht einfach, und der Drops ist gelutscht?
wirdwerden
Da ich momentan Leistungen beziehe weiß ich nicht so genau ob das Konsequenzen in Bezug auf das ALG 2 nach sich ziehen würde ?
Das klärst Du mit dem Job-Center ab. Nur, nach einer Woche Arbeit ein "Fass aufmachen", sorry, da fehlt mir jedwedes Verständnis. Hast Du denn schon eine einzige Überstunde geleistet?
wirdwerden
In den ersten zwei Wochen arbeite ich 63 Stunden. Du hast aber schon recht, letztendlich werde ich kündigen. Ich wollte nur wissen ob solch eine Regelung überhaupt zulässig ist. Ich wollte hier kein Fass aufmachen. wenn das so rüber gekommen sein sollte.....Sorry !
Ich finde deine Frage hier durchaus berechtigt, die Regelung erscheint mir fragwürdig. HIer wird ja verlangt, dass der Arbeitnehmer für den Arbeitgeber arbeiten muss und irgendwann in ferner Zukunft dafür bezahlt wird. So ist das nicht vorgesehen, Arbeitnehmer sind nach den vereinbarten und gearbeiteten Zeitabschnitten zu bezahlen, üblicherweise monatlich.
ZitatIm Arbeitsvertrag, welchen ich noch nicht unterschrieben habe :
Da man bereits arbeitet, dürfte man doch bereits einen mündlichen / konkludenten Arbeitsvertrag haben.
Fraglich, ob man dann so einen "ungünstigen" unterschreiben sollte ...
ZitatDie Überstunden werden erst nach Ausscheiden aus dem Betrieb monatlich ausgezahlt, im Rahmen der 450 € Grenze bis das Zeitguthaben aufgebraucht ist. :
Damit dürfte der Betrieb sich in der dunkelgrauen Zone bewegen. Da könnte ein Gestaltungsmissbrauch bezüglich der 450 EUR Regelung vorliegen.
ZitatDa ich momentan Leistungen beziehe weiß ich nicht so genau ob das Konsequenzen in Bezug auf das ALG 2 nach sich ziehen würde ? :
Ja, so wie ich die kenne gibt das Sanktionen wegen herbeiführen der Bedürftigkeit.
Ist man noch in der Probezeit?
ZitatDas klärst Du mit dem Job-Center ab. :
Und wenn die sagen "kein Problem" das unbedignt schriftlich geben lassen.
ZitatNur, nach einer Woche Arbeit ein "Fass aufmachen", sorry, da fehlt mir jedwedes Verständnis. :
Mir nicht.
Wenn zweifelhafte / rechtwidrige Sachen vorliegen, ist das sein gutes Recht.
Im Arbeitsvertrag wird aber auch eine Sollstundenzahl stehen, und mehr muss der AN nicht erbringen.
Berry
@ altona01 & Harry van Sell
Danke für euer Verständnis. Ich finde es halt extrem bedenklich das der "kleine Mann" immer wieder ausgenutzt wird. Man wird mit dem Mindestlohn abgespeist und findet Arbeitverhältnisse vor die nur wenig erträglich sind.
@ Sir Berry
die Anzahl der Sollstundenl beträgt pro Monat 49 Stunden in Kombination mit dem ja schon erwähnten Zeitarbeitskonto von 120 Stunden welches der AG auch voll nutzen darf. So ist das vertraglich geregelt.
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