450 € Job + Zeitarbeitskonto

30. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
popi67
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)
450 € Job + Zeitarbeitskonto

Einen schönen guten Tag an alle hier im Forum. Ich habe in der letzten Woche einen 450 € Job angefangen. Im Arbeitsvertrag, welchen ich noch nicht unterschrieben habe, ist aufgeführt das ein Arbeitszeitkonto mit einem maximalen Überstundenbelastung von 120 vorgesehen ist. Fast alle 450 € Jobber bewegen sich aktuell zwischen 100-200 Überstunden welche nicht finanziell abgegolten werden. Abbummeln ist wohl auch fast unmöglich. Die Überstunden werden erst nach Ausscheiden aus dem Betrieb monatlich ausgezahlt, im Rahmen der 450 € Grenze bis das Zeitguthaben aufgebraucht ist. Also erhält man beispielsweise bei 200 Überstunden noch 4 Monate lang die 450 €.
Ich möchte da nicht mehr arbeiten. Mir wurde beim Vorstellungsgespräch nicht gesagt das eine Überstundenbelastung von 120 Stunden vorgesehen ist. Ist der Arbeitsvertrag der ja bis dato nur mündlich erfolgt ist damit nichtig ?
Ist diese Vorgehensweise des Betriebes überhaupt rechtens ?
Ich würde mich sehr freuen wenn mir hier geholfen werden kann und möchte mich schon im voraus für ihre/eure Hilfe bedanken !

mit besten Grüßen
Der Popi

-- Editier von popi67 am 30.07.2017 15:07

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Wie können Sie das denn beweisen?

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
popi67
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Beweisen kann ich dieses nicht wirklich da ich ja nichts schriftliches in der Hand habe. Das waren alles Aussagen der Mitarbeiter die natürlich mündlich erfolgten. Die Beispielsrechnung der 200 Überstunden wurde mir beim Vorstellungsgepräch mitgeteilt, natürlich auch mündlich.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Warum kündigst Du nicht einfach, und der Drops ist gelutscht?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
popi67
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Da ich momentan Leistungen beziehe weiß ich nicht so genau ob das Konsequenzen in Bezug auf das ALG 2 nach sich ziehen würde ?

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Das klärst Du mit dem Job-Center ab. Nur, nach einer Woche Arbeit ein "Fass aufmachen", sorry, da fehlt mir jedwedes Verständnis. Hast Du denn schon eine einzige Überstunde geleistet?

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
popi67
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

In den ersten zwei Wochen arbeite ich 63 Stunden. Du hast aber schon recht, letztendlich werde ich kündigen. Ich wollte nur wissen ob solch eine Regelung überhaupt zulässig ist. Ich wollte hier kein Fass aufmachen. wenn das so rüber gekommen sein sollte.....Sorry !

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Ich finde deine Frage hier durchaus berechtigt, die Regelung erscheint mir fragwürdig. HIer wird ja verlangt, dass der Arbeitnehmer für den Arbeitgeber arbeiten muss und irgendwann in ferner Zukunft dafür bezahlt wird. So ist das nicht vorgesehen, Arbeitnehmer sind nach den vereinbarten und gearbeiteten Zeitabschnitten zu bezahlen, üblicherweise monatlich.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von popi67):
Im Arbeitsvertrag, welchen ich noch nicht unterschrieben habe

Da man bereits arbeitet, dürfte man doch bereits einen mündlichen / konkludenten Arbeitsvertrag haben.
Fraglich, ob man dann so einen "ungünstigen" unterschreiben sollte ...



Zitat (von popi67):
Die Überstunden werden erst nach Ausscheiden aus dem Betrieb monatlich ausgezahlt, im Rahmen der 450 € Grenze bis das Zeitguthaben aufgebraucht ist.

Damit dürfte der Betrieb sich in der dunkelgrauen Zone bewegen. Da könnte ein Gestaltungsmissbrauch bezüglich der 450 EUR Regelung vorliegen.



Zitat (von popi67):
Da ich momentan Leistungen beziehe weiß ich nicht so genau ob das Konsequenzen in Bezug auf das ALG 2 nach sich ziehen würde ?

Ja, so wie ich die kenne gibt das Sanktionen wegen herbeiführen der Bedürftigkeit.

Ist man noch in der Probezeit?



Zitat (von wirdwerden):
Das klärst Du mit dem Job-Center ab.

Und wenn die sagen "kein Problem" das unbedignt schriftlich geben lassen.



Zitat (von wirdwerden):
Nur, nach einer Woche Arbeit ein "Fass aufmachen", sorry, da fehlt mir jedwedes Verständnis.

Mir nicht.
Wenn zweifelhafte / rechtwidrige Sachen vorliegen, ist das sein gutes Recht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Im Arbeitsvertrag wird aber auch eine Sollstundenzahl stehen, und mehr muss der AN nicht erbringen.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
popi67
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

@ altona01 & Harry van Sell

Danke für euer Verständnis. Ich finde es halt extrem bedenklich das der "kleine Mann" immer wieder ausgenutzt wird. Man wird mit dem Mindestlohn abgespeist und findet Arbeitverhältnisse vor die nur wenig erträglich sind.

@ Sir Berry

die Anzahl der Sollstundenl beträgt pro Monat 49 Stunden in Kombination mit dem ja schon erwähnten Zeitarbeitskonto von 120 Stunden welches der AG auch voll nutzen darf. So ist das vertraglich geregelt.

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