450 Euro Job, einfach kündbar?

11. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb476238-35
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
450 Euro Job, einfach kündbar?

Hallo :-)

Zu meinen 'problem'.

Ich habe in einem Betrieb einen 450 Euro Vertrag bekommen.

Jetzt kam die Geschäftsleitung drauf, das sie doch keine minijob'ler wollen.

Hatte dann heute ein Gespräch das sie den Vertrag auflösen wollen.

Zu meiner Frage: Es steht nichts im Arbeitsvertrag von Befristung etc.

Kann ich einfach gekündigt werden ? Muss ein beidseitiges Einverständnis bestehen?

Freu mich auf Antworten

LG

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120337 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von fb476238-35):
Kann ich einfach gekündigt werden ?

Unter Umständen ja.
Kommt halt darauf an wie viele Mitarbeiter dort arbeiten und was zum Them "Probezeit" in den vertraglichen Vereinbarungen steht.

Ansonsten wirdes halt nicht "einfach" mit der Kündigung. Aber unmöglich ist sie nicht



Zitat (von fb476238-35):
Muss ein beidseitiges Einverständnis bestehen?

Bei einer Kündigung nicht.
Bei einem Aufhebungsvertrag schon.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
fb476238-35
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und danke für die Antwort,

Sehr unterbesetzt und keine Probezeit.
Ich denke, so einfach wird's nicht

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17468 Beiträge, 6499x hilfreich)

Jedenfalls nicht so einfach nach dem Motto "wir haben uns geirrt, sorry". Kündigung ja - aber unter Einhaltung der K-Frist, Näheres sollte sich aus dem AV ergeben - wenn ohne schriftlichen Vertrag, dann eben nach § 622 BGB .

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#5
 Von 
fb476238-35
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, aber mit welcher Begründung können sie mich kündigen ?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32911 Beiträge, 17281x hilfreich)

Ganz einfach - sie brauchen das gar nicht zu begründen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120337 Beiträge, 39878x hilfreich)

A) Betriebsbedingt (Arbeitsplatz fällt weg, Betreib schließt)
B) Personenbedingt (Auffälligs nicht tolerierbares Verhalten, schlechte Arbeitsleistung, Diebstahl, Krankheit, ...)


Wenn so was kommt muss man halt sorgfältig prüfen, ob das durchsetzbar wäre.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17468 Beiträge, 6499x hilfreich)

/// Hallo, aber mit welcher Begründung können sie mich kündigen ?

... und in der Probezeit - sollte eine vereinbart sein - auch ganz ohne Angabe von Gründen.

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#9
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Und bei Kleinbetrieben grundsätzlich möglich.

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