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400 Eurojob neben Hauptberuf

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400 Eurojob neben Hauptberuf

Folgendes:

Ich arbeite als Teilzeitkraft sozialversicherungspflichtig in einem Büro. Habe die 3er Steuerklasse da mein Mann selbstständig ist und aufgrund des geringen Bruttoverdienstes habe ich keine Abgaben bei Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer. Werde aber natürlich mit meinem Mann zusammen veranlagt, da er eine Einzelfirma betreibt.

Nun hat mich mein Chef gefragt, ob ich nicht in seiner 2. Firma auf 400 Euro-Basis arbeiten könnte. Das wäre mir ganz recht, denn mein Einkommen bisher ist sehr gering und die Firma meines Mannes läuft nicht gut!

Ich frage mich nun, da mein Chef sicher gesprächsbereit wäre, ob ich mir nicht generell mein Gehalt aufstocken lasse (anstatt der 400 Euro zusätzlich) und er kann ja dann intern einen Teil meines Gehaltes von Firma 1 an Firma 2 weiterbelasten (macht er auch mit anderen Mitarbeitern so). Wäre wahrscheinlich besser für meine Rentenversicherung oder?

Sollte er aber auf 400 Euro-Job bestehen möchte ich gerne wissen, wie ich meine zusätzlichen Stunden für diese Tätigkeit ausrechnen kann, da ich natürlich den gleichen Stundenlohn wie im Hauptjob haben möchte. Ich weiß aber nicht, ob ich die € 400 durch meinen Brutto- oder Netto-Stundenlohn teilen soll, was hier richtig ist??? Bei Brutto käme ich auf eine wöchentliche Mehrarbeit von 8 Std. bei Netto auf 10 Std.!!

Der 400 Euro-Job wäre ja für mich brutto für netto, auch wenn ich diesen Hauptjob habe oder bräuchte ich eine 2. Steuerkarte?? Aber wahrscheinlich nicht.

Wer weiß da Bescheid und kann mir helfen?

LG
Gitti33

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von Gitti33 am 19.12.2009 15:53
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>400 Eurojob neben Hauptberuf
Soweit ich weiss, werden fuer die steuer/sozialversicherungsfreiheit alle Jobs zusammengerechnet.

Wenn du also schon sozialversicherungspflichtig angestellt bist, ist ein weiterer Job, auch wenn er nur 400Euro bringt, auch abgabenpflichtig.

Sonst koennte ja jemand 5 verschiedene 400 Euro Jobs machen, damit insgesamt 2000 Euro verdienen, aber keine Abgaben zahlen. Das geht nicht.




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von Schalkefan am 19.12.2009 19:23
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>400 Eurojob neben Hauptberuf
Das stimmt nicht. Bei einem Nebenjob bis 400€ werden keine Sozialabgaben und Steuern für den Arbeitnehmer fällig.

Für die Rente wäre es sicher besser, Ihr Hauptjob würde aufgestockt werden. Das kostet den Arbeitgeber aber mehr.

Eine Lohnsteuerkarte muß nicht abgegeben werden. Da Sie ja Brutto für Netto erhalten, sollten Sie den Brutto-Lohn als Grundlage nehmen.

http://www.minijob-zentrale.de/nn_10152/sid_4725730AB69C746EC05AB4355F028B08/nsc_true/DE/1__AN/Node.html?__nnn=true :

Die Höchstgrenze für den regelmäßigen monatlichen Verdienst bei Minijobs liegt bei 400 Euro.

Minijobber zahlen in der Regel keine Abgaben: Sie erhalten normalerweise Ihren Bruttoverdienst ohne einen Euro Abzug, im Höchstfall die gesamten 400 Euro.

Neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung kann ein Minijob versicherungsfrei ausgeübt werden.



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" Don`t feed trolls"

-- Editiert am 19.12.2009 23:08


von hamburgerin01 am 19.12.2009 23:05
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>400 Eurojob neben Hauptberuf
Zitat hamburgerin01: Da Sie ja Brutto für Netto erhalten, sollten Sie den Brutto-Lohn als Grundlage nehmen.

War das als Antwort auf meine Frage, wie ich die wöchentliche Mehrarbeit für die 400 Euro berechnen muss, gedacht???

Also könnte ich zu meinem Chef sagen - als Verhandlungsbasis - käme ich auf 8 Std mehr pro Woche??? Aber er muss doch trotzdem 25 % für mich abführen. Sollte ich diese Summe nicht zu den 400 Euro hinzurechnen und das dann durch meinen Brutto-Stundenlohn teilen???

Ich habe inzwischen auch nachgelesen, dass dieser 400 Eurojob sozialversicherungsfrei wäre - ich könnte aber von mir aus noch einen zusätzlichen Beitrag zur Rentenversicherung leisten (ich glaube 15 %), dann würde ich etwas mehr für meine spätere Rente tun, obwohl es evtl. sogar sinnvoller wäre, das Geld in eine private Vorsorge zu investieren! :-)




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von Gitti33 am 20.12.2009 11:39
Status: Stift (47 Beiträge)
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>400 Eurojob neben Hauptberuf
Da würde ich die privaten Rentenanbieter eindeutig bevorzugen ...




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von Harry van Sell am 20.12.2009 15:22
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>400 Eurojob neben Hauptberuf
Ich würde nicht den Hauptjob aufstocken, sondern das Angebot des Chefs wahrnehmen.

Auch wenn Du vordergründig durch die Steuerklasse 3 keine oder nur geringe Steuern zahlst, so ist das tatsächlich durch die Zusammenveranlagung mit Deinem Mann nicht so. Insgesamt solltest Du damit rechnen, dass auf den Zusatzverdienst Steuern und Sozialabgabenmin einer Höhe von mindestens 35%, in vielen Fällen auch 50% und wenn Dein Mann ein hohes Einkommen hat auch bis zu 70% anfallen. Unter 35% kommst Du nur, wenn Ihr zusammen auch keine Steuern zahlt.

Dem stehen nur geringfügig höhere Rentenansprüche gegenüber.

Den Stundenlohn solltest Du auf Basis des Bruttogehaltes errechnen.

Zitat:
Also könnte ich zu meinem Chef sagen - als Verhandlungsbasis - käme ich auf 8 Std mehr pro Woche???

Ja, genau.

Zitat:
Aber er muss doch trotzdem 25 % für mich abführen. Sollte ich diese Summe nicht zu den 400 Euro hinzurechnen und das dann durch meinen Brutto-Stundenlohn teilen???

Er muss sogar 30% zahlen. Aber bei Deinem Hauptjob muss der AG zusätzlich zum Bruttolohn auch die AG-Anteile zu den Sozialversicherungen zahlen. Die betragen ca. 20%. Wenn man es ganz genau nimmt, dann kann man diese Differenz bei der Festlegung des Stundenlohnes berücksichtigen.

Als erste Verhandlungsgrundlage würde ich aber die Festlegung des Stundenlohnes auf Basis des Bruttolohnes nehmen. Der Chef kann Dir dann ja einen Gegenvorschlag machen.



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-- Editiert am 21.12.2009 14:14


von hh am 21.12.2009 14:05
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>400 Eurojob neben Hauptberuf
ich finde diese Beschäftigungsart gefährlich. Im selben Betrieb darf eine Person nicht sozialversicherungspflichtig und sozialversicherungsfrei beschäftigt sein. Da müsste die Abgrenzung der 2.Firma des AG zur 1.Firma deutlich sichtbar sein. Wenn z.B. gleiche Betriebsräume, Kantine, Buchhaltung, Computer, Programme verwendet werden, könnten die Sozialversicherungsfahnder meines Erachtens nach gigantische Probleme veranlassen, wenn eine Außenprüfung stattfindet.Einem Beschäftigungsverhältnis mit Lohnsteuerklasse 6 und SV-Pflichtig wird jedoch nicht entgegengetreten.

Die Problematik der mangelhaften Abgrenzung ist schon daran deutlich, dass das Angebot besteht, entweder im Hauptjob mehr Geld zu erhalten oder ....
Genau dort werden die Prüfer einhaken und Ärger machen, außer, diese 400€-Tätigkeit würde auf einem anderen Namen angemeldet (was ungesetzlich ist, aber sehr sehr oft verwendet wurde, Bruder, Oma, Tante, erfundene Personen (geht nicht mehr seit dem Sozialversicherungsausweis), verstorbene Personen)
Sehr häufig fliegen solche Namensgebungen aber bei einer Betriebsprüfung auf, oder wenn jemand von denen staatliche Leistungen beantragt und von seinem "Zusatzeinkommen" nichts weiß und deshalb nichts angibt und dann von dieser Seite Strafe droht.



von gast10 am 25.01.2010 21:39
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