Hallo allerseits.Habe eine dringende Frage zu folgender Sache:Meine Frau ist Studentin und arbeitet nebenbei seit 3 Monaten an einem Projekt in einer Beratung für Schwangere. Ihr liegt ein Arbeitsvertrag vor, den sie jedoch noch nicht unterschrieben hat. Wie kann meine Frau den Vertrag korrekt beenden? Muss sie kündigen? Geht das bei einem Vertrag, der nicht unterschrieben ist? Was ist mit dem Lohn, der bisher gezahlt wurde?Gruß B
... die schriftliche Vertragsfassung sollte dem entsprechen, was mündlich vereinbart worden ist. Denn auch mündliche Verträge gelten. Demzufolge unterliegt deine Frau den üblichen Kündigungsfristen, das sind i.d.R, auch die gesetzlichen oder den vertraglich vereinbarten, sofern gültig. Was soll sein mit dem Lohn, der bisher gezahlt wurde? Dafür hat deine Frau doch gearbeitet, oder?
Mündlich wurde vereinbart, dass meine Frau 400 Euro brutto wie netto erhält. Da sie bisher lhren Lohn aber abzgl. der gesetzlichen Steuer (also nur 351 Euro) erhalten hat, hat sie den schriftlichen Vertrag bisher auch nicht unterschrieben. Sie arbeitet, hat einen schriftlichen Arbeitsvertrag vorliegen, doch aufgrund des geringeren Lohnes hat sie ihn nicht unterschrieben. Kann sie da kündigen, wenn sie den Vertrag gar nicht unterschrieben hat? Wenn das schriftliche dem mündlichen nicht entspricht, ist dann der Vertrag rechtswirksam?