400 Euro Job- Während Krankheit Stundenlohn und Arbeitszeit gekürzt

7. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
sclaudi
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
400 Euro Job- Während Krankheit Stundenlohn und Arbeitszeit gekürzt

Hallo,

ich arbeite seit 01.07.2007 auf 400 Euro Basis als Bürokraft.
Beim Einstellungsgespräch wurde sich auf 6,00Euro Stundenlohn geeinigt, nach der Probezeit 8,00 Euro. Arbeitszeit 3 x die Woche je 4 Stunden. Einen Arbeitsvertrag in dem die Wöchentliche Arbeitszeit und die dauer der Probezeit schriftlich festgelegt ist habe ich nach mehrmaligem nachfragen immer noch nicht bekommen. Es heißt immer " Oh ja, das müssen wir unbedingt in den nächsten Tagen noch machen.
Mein AG bezahlte im Juli 6,00 Euro Stundenlohn, und ab 01.August , von sich aus die 8,00 Euro. Jetzt habe ich mir die Hand gebrochen, und bin seit 24.10.07 krankgeschrieben. Nun bekam ich aber mit der November Abrechnung zu wenig Geld überwiesen. Auf meine Nachfrage hin bekam ich gesagt: Es wäre ein Versehen gewesen das er seit August schon den höheren Lohn gezahlt habe, denn komplett eingearbeitet wäre ich ja noch nicht. Er hat dann einfach das Geld das seit August mehr gezahlt hat auf einen Schlag rückwirkend wieder einbehalten.
Darf er das ?
Außerdem zahlt er nur für 2 Tage die Woche Lohnfortzahung mit der Begründing das er mich an dem und dem Tag sowieso nicht gebraucht hätte, weil er da keine Zeit gehabt hätte und nicht im Büro hätte sein können. Darf er das auch?
Und wie ist das denn überhaupt: Wenn 3 Arbeitstage in der Woche ausgemacht sind und er sagt das er am nächsten Montag keine Zeit hat und ich da nicht kommen brauche, geht das denn ?
Denn wenn er das jede Woche macht, komme ich ja nicht auf meine 400 Euro.

Ich hoffe mir kann jemand helfen.

LG sclaudi

-- Editiert von sclaudi am 07.11.2007 12:34:26

-- Editiert von sclaudi am 07.11.2007 12:35:50

-- Editiert von sclaudi am 07.11.2007 12:52:35

-- Editiert von sclaudi am 07.11.2007 15:55:11

-- Editiert von sclaudi am 07.11.2007 15:56:11

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

bei krankheit geht die entlohnung weiter, wie wenn man gearbeitet hätte - bei dir also 3 tage/woche.
wenn 3 tage a 4 stunden ausgemacht sind, ist es sache des ag, für genügend arbeit zu sorgen, das geld steht dir zu.
(ob dir das viel hilft sei dahin gestellt. du bist in der probezeit und schnell zu kündigen)

überzahlung kann der ag natürlich wieder korrigieren, d.h. zurückfordern oder aufrechnen.

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#2
 Von 
sclaudi
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
danke für die Antwort.
Es ist halt so das mein AG als ich mich krankgemeldelt habe sagte, das ich ja sowieso keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung hätte, da es sich ja "nur" um einen 400 Euro Job handelt. Ich habe ihn diesbezüglich dann eines besseren belehrt und darüber war er wirklich ensetzt. Daher denke ich das er den Stundenlohn nun nur deshalb geändert hat weil ihn das so wütend macht das er bezahlen muss obwohl ich zuhause "rumsitze".Ich habe schliesslich hinter ihm gestanden als er die Abrechnung für August gemacht hat. Und es war unmöglich zu übersehen das da 8 Euro Stundenlohn eingetragen waren. Das ich ihm das nicht Beweisen kann ist klar, aber wie lange kann denn die Probezeit dauern wenn diesbezüglich nichts vereinbart wurde? Sonst kann er das ja noch ewig so weiter machen.
2. Frage: Wenn ich für 3 Tage die Woche eingestellt wurde, muss er dann auch im krankheitsfall 3 Tage bezag´hlen? Oder kann er sagen das er mich in dieser Woche sowieso nicht gebraucht hätte, und nix zahlen?

Grüsse sclaudi

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#3
 Von 
brainpower
Status:
Schüler
(213 Beiträge, 41x hilfreich)

Nach den gesetzlichen Vorschriften kann eine Probezeit von max. 6 Monaten vereinbart werden.

Wenn Du für 3 Tage in der Woche eingestellt bist, dann muß er auch für 3 Tage in der Woche den Lohn weiterzahlen. Für die Bereitstellung der Arbeit ist der AG verantwortlich.

Hier ist allerdings problematisch, daß Du keinen schriftlichen AV hast. Ein mündlicher AV ist zwar genauso gültig, aber die Beweisführung ist dann eben sehr schwer.

b

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#4
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

Hallo,

da ihr konkret keine Probezeit vereinbart habt, sondern *nur*, dass du nach der Probezeit eben diese 8 Euro/h bekommst, ist diese seit August vorbei. Du kannst das ja sicher über den Gehaltseingang auf dem Konto beweisen und anhand von Stundenzetteln, oder? Dir bliebe jetzt nur zu klagen oder eben noch zu warten bis mindestens 6 Monate insgesamt rum sind, um dann zu klagen. Da der AG ja sicher sehr bockig reagieren würde, wenn du jetzt schon klagst. Trift bei euch überhaupt das Kündigungsschutzgesetz zu? [mehr als 10 AN]




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"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?
"

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#5
 Von 
sclaudi
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
nein, das Kündigungsschutzgesetz trifft leider hier nicht zu, da ich die einzige Angestellte bin.
Werde wohl oder übel jetzt doch die 6 Monate abwarten müssen und dann auf die 8 Euro bestehen. Und wenn ich nächste Woche wieder Arbeiten gehen kann, werde ich als erstes einen schriftlichen Arbeitsvertrag verlangen. Ich habe ja bisher garnichts bekommen, weder die Anmeldung der SV, noch eine anständige Abrechnung. Ich bekomme nur einen Zettel auf dem draufsteht wann ich wielange da war und eben die Endsumme.
Ich kenne das so nicht, bei meinem vorherigen 400 Euro Job habe ich eine richtige Lohnabrechnung bekommen.
Aber ich werde jetzt eben mal auf alles bestehen, schlimmer kann es ja nicht mehr werde.
Vielen Dank für die Hilfe
sclaudi

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Zuza
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 9x hilfreich)

hi sclaudi,

nur mal kurz:

ein schriftlicher arbeitsvertrag ist nicht notwendig - dein chef muss allerdings dem nachweisgesetz nachkommen (findest du über eine suchmaschine).

du könntest doch mal überprüfen, ob du der minijobzentrale gemeldet wurdest - findest du ebenso über's internet ... einfach dort anrufen!

gruß, zuza

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