400 Euro Job - Recht auf bezahlten Urlaub?

5. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
johnwoo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
400 Euro Job - Recht auf bezahlten Urlaub?

hi,
ich arbeite in einem betrieb auf 400 euro basis als reinigungskraft, habe neulich gehört dass auch uns "billig arbeitern" bezahlter urlaub zusteht, gibts bei uns aber nciht, wer bei uns frei braucht muss schaund ass jemand anders arbeitet in der zeit, und bekommt dann eben kein geld (abrechnung nach stunden) - jetzt wollte ich wissen, ob uns per gesetz bezahlter urlaub zusteht, und wenn ja ob man das rückwirkend einklagen kann

vielen dank schonmal für die antworten

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Mini-Jobbern steht der gesetzliche Mindesturlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz (24 Werktage) zu.
Wenn es im Betrieb üblich oder per Tarifvertrag geregelt ist, besteht auch Anspruch auf längeren Urlaub, meist auf sechs Wochen. Während des Urlaubs muss der Arbeitgeber den Lohn auch ohne Arbeitsleistung fortzahlen. Der Lohn muss auch dann fließen, wenn die Arbeit wegen eines gesetzlichen Feiertags ausfällt, der Tag braucht dann auch nicht „nachgearbeitet“ werden.

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#2
 Von 
Klaus_aus_der_Pfalz
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

aber sicher steht Dir Urlaubsentgeld zu. Schau´ in Deinen Arbeitsvertrag. Nach dem Bundesurlaubsgesetz stehen Dir mind. 24 Tage Erholungsurlaub zu. Diese 24 Tage gelten bei einer 5 Tage Woche. Arbeitest Du weniger, verringert sich Dein Urlaubsanspruch entsprechend.
Deinen Urlaubsanspruch kannst Du natürlich nachwirkend einklagen. Schau´ aber wieder in Deinen Arbeitsvertrag, ob nicht eine Ausschlussklausel enthalten ist, nach der Du in einem bestimmten Zeitraum Deine Forderungen schriftlichen einfordern musst. Meist sind dies innerhalb 3 Monate, nach Kündigung sogar nur 2 Monate. Willst Du Dein Urlaubsentgeld für 2004 einfordern, musst du also Deinen Arbeitgeber bis Ende März bescheidgeben.

Gruß
Klaus

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Der Samstag wird gesetzlich als Werktag gesehen, somit sind 24 Werktage= 4Wochen:

"Bundesurlaubsgesetz
§ 3 Dauer des Urlaubs
(1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.
(2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind."

Alle, die in einem Unternehmen arbeiten haben Anspruch auf die gleiche Dauer an Urlaub.
Das rechnet sich eben nur unterschiedlich, wer nur 3 Tage arbeitet, muß auch nur für diese 3 Tage Urlaub beantragen, die anderen Tage hat er sowieso frei.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
johnwoo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

thx für alle eure antworten, habt mir sehr geholfen :)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cconny
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin Personalsachbearbeiterin im Reinigungsgewerbe.

Der Tarifvertrag ist ALLGEMEINVERBINDLICH, d. h. für jeden gültig und bindend !

= 7,87 € Stundenlohn lt. Tarif Ecklohn B
= 30 Tage Urlaub / Jahr (kommt drauf an)

hier nachzulesen: http://www.gebaeudereiniger-hessen.de/service/index.html

Du musst auch keine Vertretung suchen und schon gar nicht bezahlen. Das ist Sache des zuständigen Objektleiters !

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Indre
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 20x hilfreich)

Ich hab noch eine anschließende Frage.
Bei mir im Vertrag steht "Es werden nur tatsächlich geleistete Arbeitsstunden vergütet". Nichts von Urlaubsgeld oder Krankengeld...Urlaub hatte ich also noch nie...ich habe einfach nicht gearbeitet und Krankengeld habe ich auch noch nie gesehen, nicht mal als ich wegen der Schwangerschaft nicht mehr durfte...ich arbeite bis 400 Euro
Ein Rat wäre echt klasse!

20x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

<font color=red>ACHTUNG! NEUE FRAGE IN ALTEM THREAD! </font>

@Indre was für ein Rat? Wir können hier nicht viel mehr tun als zu schreiben was 'rechtens' ist. Was dagegen unternehmen, wenn der AG sich nicht an die Gesetze hält, muss derjenige dann selber (entweder mit Hilfe der Gewerkschaft - so man Mitglied ist - oder mit Anwalt ... oder im Alleingang).

2x Hilfreiche Antwort

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