400-EURO-Job und Elternzeit
Leserwertung:
14966 Aufrufe
400-EURO-Job und Elternzeit
Meine Frau möchte während ihrer Elternzeit bei ihrem letzten Arbeitgeber einen 400-Euro-Job machen. Der hat ihr nun gesagt, dass das Beschäftigungsverhältnis ja z.Zt. ruht und daher bei ihm kein 400-Euro-Job gleichzeitig möglich wäre.
Voraussetzung für den 400-Euro-Job wäre eine Auflösung des bestehenden Arbeitsverhältnisses.
Ist das richtig oder kann meine Frau während der Elternzeit auch beim selben Arbeitgeber, bei dem das Arbeitsverhältnis jetzt ruht, einen 400-Euro-Job annehmen?
von hh am 09.03.2004 12:44
Status: Tao (23492 Beiträge)
Userwertung:
4,0
(von 368 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden
Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>400-EURO-Job und Elternzeit
Bei uns jedenfalls wird dies oft gemacht, dass eine Mitarbeiterin in Elternzeit bis zu 20 Std. auch bei ihrem alten AG weiterhin tätig sein kann.
Jedoch haben wir quasi für diese Zeit einen zusätzlichen Dienstvertrag dann abgeschlossen. Ob dies Arbeitsrechtlich 100%ig richtig ist, konnte mir bisher keiner mitteilen, aber es gab anschließend noch nie Probleme, da die Mitarbeiterinnen nach der Elternzeit wieder in ihren alten Vertrag zurückgegangen sind.
wo kein Kläger, da kein Richter...
Hoffe das hilft weiter
Gruß
Marion
von MarionH am 09.03.2004 16:22
Status: Legende (370 Beiträge)
Userwertung:
0,0
(von 0 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden
>400-EURO-Job und Elternzeit
Nach dem BErzGG ist der Arbeitgeber sogar verpflichtet auf Wunsch eine Teilzeitarbeit zwischen 15 und 30 Stunden anzubieten.
Im Fall meiner Frau geht es aber um 5 Stunden in der Woche, natürlich für weniger als 400 €.
Dieser Fall wird durch den § 15 Abs. 7 BErzGG leider nicht abgedeckt.
Ist es trotzdem zulässig bei dem AG den Job zu machen, obwohl man bei dem selben AG seinen Hauptjob hat, der aber aufgrund der Elternzeit ruht.
von hh am 09.03.2004 16:54
Status: Tao (23492 Beiträge)
Userwertung:
4,0
(von 368 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden
>400-EURO-Job und Elternzeit
Na ich denke doch.....was spricht denn dagegen?
Wenn der Arbeitgeber keinen Job in der "Größe" für sie hat, dann kann sie auch woanders arbeiten, während der Zeit....sie muß ihren AG lediglich darüber informieren.
Also auflösen des ruhenden Arbeitsverhältnisses auf keinen Fall machen....bedeutet ja, Deine Frau verzichtet darauf, nach der Elternzeit wieder eingestellt zu werden. Und so hat der Gesetzgeber die Elternzeit und die Minijobs nicht geplant.
von Merline am 10.03.2004 08:58
Status: Unsterblich (2574 Beiträge)
Userwertung:
3,0
(von 2 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden
Online Rechtsberatung Arbeitsrecht
Anwälte antworten in wenigen
Minuten. Den Preis bestimmen Sie!
www.frag-einen-anwalt.de
Rechtshop - Rechtsberatung zum Festpreis
Über 300 Beratungsprodukte die
Ihnen sofort helfen können!
123recht.net Rechtshop