400-EURO-Job und Elternzeit

9. März 2004 Thema abonnieren
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)
400-EURO-Job und Elternzeit

Meine Frau möchte während ihrer Elternzeit bei ihrem letzten Arbeitgeber einen 400-Euro-Job machen. Der hat ihr nun gesagt, dass das Beschäftigungsverhältnis ja z.Zt. ruht und daher bei ihm kein 400-Euro-Job gleichzeitig möglich wäre.

Voraussetzung für den 400-Euro-Job wäre eine Auflösung des bestehenden Arbeitsverhältnisses.

Ist das richtig oder kann meine Frau während der Elternzeit auch beim selben Arbeitgeber, bei dem das Arbeitsverhältnis jetzt ruht, einen 400-Euro-Job annehmen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MarionH
Status:
Schüler
(366 Beiträge, 95x hilfreich)

Bei uns jedenfalls wird dies oft gemacht, dass eine Mitarbeiterin in Elternzeit bis zu 20 Std. auch bei ihrem alten AG weiterhin tätig sein kann.

Jedoch haben wir quasi für diese Zeit einen zusätzlichen Dienstvertrag dann abgeschlossen. Ob dies Arbeitsrechtlich 100%ig richtig ist, konnte mir bisher keiner mitteilen, aber es gab anschließend noch nie Probleme, da die Mitarbeiterinnen nach der Elternzeit wieder in ihren alten Vertrag zurückgegangen sind.

wo kein Kläger, da kein Richter... :)

Hoffe das hilft weiter
Gruß
Marion

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Nach dem BErzGG ist der Arbeitgeber sogar verpflichtet auf Wunsch eine Teilzeitarbeit zwischen 15 und 30 Stunden anzubieten.

Im Fall meiner Frau geht es aber um 5 Stunden in der Woche, natürlich für weniger als 400 €.

Dieser Fall wird durch den § 15 Abs. 7 BErzGG leider nicht abgedeckt.

Ist es trotzdem zulässig bei dem AG den Job zu machen, obwohl man bei dem selben AG seinen Hauptjob hat, der aber aufgrund der Elternzeit ruht.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Na ich denke doch.....was spricht denn dagegen?
Wenn der Arbeitgeber keinen Job in der "Größe" für sie hat, dann kann sie auch woanders arbeiten, während der Zeit....sie muß ihren AG lediglich darüber informieren.
Also auflösen des ruhenden Arbeitsverhältnisses auf keinen Fall machen....bedeutet ja, Deine Frau verzichtet darauf, nach der Elternzeit wieder eingestellt zu werden. Und so hat der Gesetzgeber die Elternzeit und die Minijobs nicht geplant.

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