>40 Jahre alte Tanne , 25 Meter hoch
Gar nichts, da die Verjährungsfrist zur Beseitigung des Baumes längst überschritten ist. Verjährungsfrist beginnt wenn ersichtlich ist, dass ein Baum falls er nicht den nötigen Abstand zur Grundstücksgrenze hat mind. 2 m hoch ist und das Nachbargrundstück beeinflussen könnte. Ab dieser Ersichtlichkeit hätte der Nachbar die Beseitigung innerhalb von
5 Jahren fordern können. Nun nicht mehr!
Bsp. Baum wird unterhalb des Grenzabstandes gepfflanzt. Nachbar hat nun 5 Jahre Zeit dieses zu reklamieren, bzw. reklamiert wenn der Baum seine 2 Metermarke erreicht hat und es zu einer Beinträchtigung auf seinem Grundstück kommen kann.
Ab diesen 2 Meter hat er ebenfalls 5 Jahre Zeit die Beseitigung zu fordern
Wie zu nah ist steht den der Baum zu Nachbars Grundstück?
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-- Editiert am 02.09.2010 13:15
von muran am 02.09.2010 13:08
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