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4 mal Körperverletzung kein öffentliches interesse

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4 mal Körperverletzung kein öffentliches interesse

Hallo zusammen,

ein bekannter von mir, wurde 4 Mal vom gleichen Typen auf der Straße geschlagen. Platzwunden an der Stirn, bis zu lang anhaltenden Kopfschmerzen und weiter Schwindelgefühle, die durch ärztliches Attest nachgewiesen wurden.

Der Zeitraum der Tätigkeiten waren von April, Oktober, Dezember 2010 und Januar 2011.

Im Prinzip geht’s darum, das der Typ meinem bekannten 500 Euro schuldet, seit der netten anfrage, wann der Typ das Geld zurückzahlt, wird mein bekannter geschlagen.

Im Dezember gab’s dann auch noch ein Schreiben des Amtsgericht, das sich der Typ von meinem bekannten fernhalten sollte, bzw. wenn nochmals eine Schädigung herbeigeführt würde, kann bis zu 250000 € oder 6 Monate Haft beantragt werden..

1 bis 2 Tage später, nachdem der Typ wohl auch das Schreiben vom Amtsgericht erhalten hat, wurde mein bekannter abermals von diesem überfallen und erheblich geschlagen.

Wiederum wurde eine Strafanzeige erstattet, und diesmal war auch ein Zeuge anwesend, der die Schlägerei mit bekam.


Nun kam heute ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft, und diese teilten mit, das das verfahren mangels öffentlichem Interesse eingestellt wird, auch wurde Begründet, das es sich eben auch um Bekannte handelt, da Sie zusammen in einem Mehrfamilienhaus wohnten.

Dann habe ich die Frage, ab wann besteht öffentliches Interesse? Überfall > Tod ?

Oder könnte ich als bekannter und mehrere Personen öffentliches Interesse beim Staatsanwalt erwecken, wenn ich dieses schriftlich mitteile ?

Oder ist unser Staat gar kein Rechtsstaat?

Gruß

was solls




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von was solls am 03.02.2011 20:21
Status: Junior (71 Beiträge)
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>4 mal Körperverletzung kein öffentliches interesse
Grundsätzlich ist die Annahme - oder Nicht-Annahme - des öffentlichen Interesses gem. § 376 StPO nicht überprüfbar.
Der Betroffene kann Privatklage erheben, was ihm ja auch mitgeteilt wurde.

Er - nicht Sie - kann sich auch gegen die Verweisung auf den Privatklageweg beschweren. Dann wird die zuständige Generalstaatsanwaltschaft prüfen, ob das Ermessen richtig ausgeübt wurde.
Was allerdings Sie und sonstige Personen für ein Interesse verspüren ist irrelevant.


von wastl am 03.02.2011 20:45
Status: Tao (6968 Beiträge)
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>4 mal Körperverletzung kein öffentliches interesse
--- editiert vom Admin


von guest-12306.02.2011 14:55:45 am 03.02.2011 20:52
Status: Stift (59 Beiträge)
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>4 mal Körperverletzung kein öffentliches interesse
quote:
Oder ist unser Staat gar kein Rechtsstaat?
Also bin ich nicht der Einzige in diesem Forum, der das bemerkt hat.

Immer wieder erstaunlich, wie selbstverständlich die Leute ihren Unsinn äußern. Machen Sie das doch mal in Ägypten/Nord-Vietnam/China.

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"Der Mensch sehnt sich so lange nach der Stimme der Vernunft, bis sie anfängt zu sprechen." (ZEIT)"


von wastl am 03.02.2011 20:58
Status: Tao (6968 Beiträge)
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>4 mal Körperverletzung kein öffentliches interesse
--- editiert vom Admin


von guest-12306.02.2011 14:55:45 am 03.02.2011 21:09
Status: Stift (59 Beiträge)
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>4 mal Körperverletzung kein öffentliches interesse
quote:
Im Dezember gab’s dann auch noch ein Schreiben des Amtsgericht, das sich der Typ von meinem bekannten fernhalten sollte, bzw. wenn nochmals eine Schädigung herbeigeführt würde, kann bis zu 250000 € oder 6 Monate Haft beantragt werden..

Warum wird nicht von dieser Option gebrauch gemacht?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"


von Harry van Sell am 03.02.2011 23:31
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>4 mal Körperverletzung kein öffentliches interesse
Hab ich mich auch gefragt...

Dazu muß ein sog. "Bestrafungsantrag" (nicht mit "Strafantrag" verwechseln) gestellt werden.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"


von !!Streetworker!! am 04.02.2011 02:19
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>4 mal Körperverletzung kein öffentliches interesse
[quote]von wastl Immer wieder erstaunlich, wie selbstverständlich die Leute ihren Unsinn äußern. Machen Sie das doch mal in Ägypten/Nord-Vietnam/China.

Danke soweit für die Antworten!

In Ägypten/Nord-Vietnam/China etc.. würde der Mann/Frau selbst handeln.

Wenn das Rechtssystem, so wie es hier angeblich in Deutschland sein soll reagiert, kann ich nur all zu gut verstehen. das §Straftaten§ ansteigend sind.

Im Klartext, kann doch jeder auf jeden losgehen, und zu wissen das es nicht im öffentlichen Interesse liegt, wegen weiter Verfolgung durch unseren Rechtsapparat!
"öffentliches Interesse" sind also 2 Wörter die wie Luftblasen platzen.

Es werden Strafverfolgungen aufgenommen, wenn ein junger Mensch Drogen konsumiert, und als Beifahrer(Auto) mit 1 Jahr Führerschein Entzug und 2500 Euro Geldbuße bestraft wird (öffentliches Interesse?


Und gerade im aktuellen Fall, das ein Fan den Fußball Star Robben wegen Körperverletzung anzeigt, bin ich mal gespannt wie hier das öffentliche Interesse interpretiert wird seitens der Staatsanwaltschaft!


Gruß

was solls




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von was solls am 04.02.2011 07:44
Status: Junior (71 Beiträge)
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>4 mal Körperverletzung kein öffentliches interesse
Warum sollte da 'öffentliches Interesse' vorliegen?


Der Täter wurde offensichtlich ja bereits verurteilt, der Geschädigte hat in Instrument an der Hand.

Er nutzt es aber nicht.

Dieses wurde vom Staatsanwalt wohl als Desinteresse gedeutet?
Man wird sich gefragt aben: Wenn also nicht mal der Geschädigte die zur Verfügung stehenden Instrumente einsetzt, also kein Interesse zeigt, warum sollte die Öffentlichkeit Interesse haben?

Auch Staatsanwalschaften müssen mit den Recourchen haushalten und Prioritäten setzen.





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von Harry van Sell am 05.02.2011 01:27
Status: Tao (17168 Beiträge)
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>4 mal Körperverletzung kein öffentliches interesse
Was sind denn

quote:
Recourchen
?

Manche Leute sollten mit Parolen wie

quote:
Deine Kenntnis der Gesetze ist noch katastrophaler als deine Rechtschreibung.
von Harry van Sell am 05.02.2011 02:01

besser nicht um sich werfen.



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von Andarta am 05.02.2011 08:18
Status: Legende (209 Beiträge)
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>4 mal Körperverletzung kein öffentliches interesse
quote:
>4 mal Körperverletzung kein öffentliches interesse
Warum sollte da 'öffentliches Interesse' vorliegen?


Der Täter wurde offensichtlich ja bereits verurteilt, der Geschädigte hat in Instrument an der Hand.
Er nutzt es aber nicht.

Dieses wurde vom Staatsanwalt wohl als Desinteresse gedeutet?
Man wird sich gefragt aben: Wenn also nicht mal der Geschädigte die zur Verfügung stehenden Instrumente einsetzt, also kein Interesse zeigt, warum sollte die Öffentlichkeit Interesse haben?
Auch Staatsanwalschaften müssen mit den Recourchen haushalten und Prioritäten setzen.


Hi,
der Mann wurde nicht verurteilt!

Das einzige Instrument, was ich einsetzen würde, nachdem das Schreiben vom Staatsanwalt kam, wäre................!

Also kein öffentliches Interesse, das heißt jeder hat einen Frei Brief, und kann draußen Wild um sich schlagen!? Überlegt Mal, besonders der Heini vom Staatsanwalt, der Mann ist 4 Mal von dem gleichen Typen niedergeschlagen worden, und trägt heute noch Blessuren anhand chronischen Nachwirkungen mit, ganz zu schweigen, das er sich nicht mehr traut an seiner Wohnung vorbei zu laufen, obwohl er da zwangsläufig vorbei muss.

Wo handelt denn hier das Rechtssystem, wenn es einen Beschluss seitens des Amtsgericht gibt (1.Thread)

Gruß

was solls


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von was solls am 05.02.2011 10:50
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