4 mal Körperverletzung kein öffentliches interesse
Hallo zusammen,
ein bekannter von mir, wurde 4 Mal vom gleichen Typen auf der Straße geschlagen. Platzwunden an der Stirn, bis zu lang anhaltenden Kopfschmerzen und weiter Schwindelgefühle, die durch ärztliches Attest nachgewiesen wurden.
Der Zeitraum der Tätigkeiten waren von April, Oktober, Dezember 2010 und Januar 2011.
Im Prinzip geht’s darum, das der Typ meinem bekannten 500 Euro schuldet, seit der netten anfrage, wann der Typ das Geld zurückzahlt, wird mein bekannter geschlagen.
Im Dezember gab’s dann auch noch ein Schreiben des Amtsgericht, das sich der Typ von meinem bekannten fernhalten sollte, bzw. wenn nochmals eine Schädigung herbeigeführt würde, kann bis zu 250000 € oder 6 Monate Haft beantragt werden..
1 bis 2 Tage später, nachdem der Typ wohl auch das Schreiben vom Amtsgericht erhalten hat, wurde mein bekannter abermals von diesem überfallen und erheblich geschlagen.
Wiederum wurde eine Strafanzeige erstattet, und diesmal war auch ein Zeuge anwesend, der die Schlägerei mit bekam.
Nun kam heute ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft, und diese teilten mit, das das verfahren mangels öffentlichem Interesse eingestellt wird, auch wurde Begründet, das es sich eben auch um Bekannte handelt, da Sie zusammen in einem Mehrfamilienhaus wohnten.
Dann habe ich die Frage, ab wann besteht öffentliches Interesse? Überfall > Tod ?
Oder könnte ich als bekannter und mehrere Personen öffentliches Interesse beim Staatsanwalt erwecken, wenn ich dieses schriftlich mitteile ?
Oder ist unser Staat gar kein Rechtsstaat?
Gruß
was solls
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von was solls am 03.02.2011 20:21
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>4 mal Körperverletzung kein öffentliches interesse
Warum sollte da 'öffentliches Interesse' vorliegen?
Der Täter wurde offensichtlich ja bereits verurteilt, der Geschädigte hat in Instrument an der Hand.
Er nutzt es aber nicht.
Dieses wurde vom Staatsanwalt wohl als Desinteresse gedeutet?
Man wird sich gefragt aben: Wenn also nicht mal der Geschädigte die zur Verfügung stehenden Instrumente einsetzt, also kein Interesse zeigt, warum sollte die Öffentlichkeit Interesse haben?
Auch Staatsanwalschaften müssen mit den Recourchen haushalten und Prioritäten setzen.
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von Harry van Sell am 05.02.2011 01:27
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>4 mal Körperverletzung kein öffentliches interesse
quote:
>4 mal Körperverletzung kein öffentliches interesse
Warum sollte da 'öffentliches Interesse' vorliegen?
Der Täter wurde offensichtlich ja bereits verurteilt, der Geschädigte hat in Instrument an der Hand.
Er nutzt es aber nicht. Dieses wurde vom Staatsanwalt wohl als Desinteresse gedeutet?
Man wird sich gefragt aben: Wenn also nicht mal der Geschädigte die zur Verfügung stehenden Instrumente einsetzt, also kein Interesse zeigt, warum sollte die Öffentlichkeit Interesse haben?
Auch Staatsanwalschaften müssen mit den Recourchen haushalten und Prioritäten setzen.
Hi,
der Mann wurde nicht verurteilt!
Das einzige Instrument, was ich einsetzen würde, nachdem das Schreiben vom Staatsanwalt kam, wäre................!
Also kein öffentliches Interesse, das heißt jeder hat einen Frei Brief, und kann draußen Wild um sich schlagen!? Überlegt Mal, besonders der Heini vom Staatsanwalt, der Mann ist 4 Mal von dem gleichen Typen niedergeschlagen worden, und trägt heute noch Blessuren anhand chronischen Nachwirkungen mit, ganz zu schweigen, das er sich nicht mehr traut an seiner Wohnung vorbei zu laufen, obwohl er da zwangsläufig vorbei muss.
Wo handelt denn hier das Rechtssystem, wenn es einen Beschluss seitens des Amtsgericht gibt (1.Thread)
Gruß
was solls
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von was solls am 05.02.2011 10:50
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