Hallo zusammen,
ich habe mittlerweile viel nachgelesen und möchte einfach noch mal Sicherheit zu meinem konkreten Fall: befristeter Arbeitsvertrag, läuft noch 15 Monate, Probezeit ist vorbei und Kündigung "nach gesetzlichen Fristen" möglich.
Ist es richtig, dass ich den Vertrag am 3. März 2015 kündigen [color=black][color=][/color][/color]kann und dann mein letzter Arbeitstag der 31. März 2015 ist? Es sind genau 4 Wochen dazwischen (inkl. 3.3. und 31.3. sind es 29 Tage). Würde die Kündigung persönlich überreichen und mir den Empfang bestätigen lassen...
Vielen Dank für eine kurze Antwort!
4 Wochen Kündigungsfrist - konkreter Fall
26. Februar 2015
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Frage vom 26. Februar 2015 | 08:34
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
4 Wochen Kündigungsfrist - konkreter Fall
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#1
Antwort vom 26. Februar 2015 | 10:25
Von
Status: Weiser (17444 Beiträge, 6490x hilfreich)
Passt genau, wenn du es so machst, Ich bin aber kein Freund davon, solche Dinge auf den letzten Drücker zu machen - ich würde es am Freitag machen.
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#2
Antwort vom 26. Februar 2015 | 17:42
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für die rasche Antwort! Klar, auf den letzten Drücker am Dienstag müsste nicht sein - es ging um die theoretische Absicherung.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 26. Februar 2015 | 19:23
Von
Status: Junior-Partner (5011 Beiträge, 2532x hilfreich)
Ich komme auf dasselbe Ergebnis. Dienstag ist der letzte Tag, an der man die Kündigung übergeben kann.
Und jetzt?
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