>4 Hauptmieter, einer mit Bürge Wofür kommt der auf
Der Vermieter darf insgesamt einschließlich der Bürgschaft nur eine Sicherheit in Höhe von 3 Monatsmieten verlangen. Insofern kann die Bürgschaft der Höhe nach auf 3/4 einer Monatsmiete begrenzt werden, wenn die übrigen Mieter ihre jeweiligen Anteile in bar hinterlegen.
Allerdings kann die Bürgschaft nicht auf Schäden begrenzt werden, die durch die Tochter verursacht wurden. Auf die Bürgschaft kann der Vermieter auch für Schäden zugreifen, die von den Mitmietern verursacht wurden, es sei denn er verzichtet ausdrücklich auf diese Möglichkeit.
Wenn die Eltern aufgrund der Bürgschaft für Dinge in Anspruch genommen werden, die ein Mitmieter der Tochter verursacht hat, dann können sie ihre Aufwendungen von dem Mitmieter einfordern. Das ist schon gesetzlich so, daher ist keine gesonderte Vereinbarung erforderlich.
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-- Editiert am 16.06.2011 11:10
von hh am 16.06.2011 11:09
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