>4 Erbengemeinschaft < 1 stimmt nicht zu.
...Allerdings sollte dieser sicherlich nicht sehr preiswerte Weg umgangen werden, indem man eine Vermittlung anstrebt. Dieses kann man z.B. bei einem Nahlassgericht bekommen. Einfach mal fragen.
Dort wird man sicherlich eine Einigung zustande bekommen...
Nee, das ist nicht Aufgabe des Nachlassgerichts.
Wenn du TV bist (ggf. mit TV-Zeugnis), ist es deine Aufgabe, die ERbengemeinschaft auseiander. Du brauchst die Zustimmung der weiteren Erben nicht.
-- Editiert von cruncc1 am 09.10.2008 21:59:32
von cruncc1 am 09.10.2008 21:56
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