4 Erbengemeinschaft < 1 stimmt nicht zu.

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4 Erbengemeinschaft < 1 stimmt nicht zu.

Hallo
Ein Erbe soll aufgeteilt werden.
4 Erben.

Vom Nachlass sind noch einige Kosten zu berücksichtigen.

3 Stimmen zu
1 nicht.

Wie ist zu verfahren?
Ich bin Testamentvollstrecker und 1 der Erben der zustimmt..

Gruß


von pedro53 am 09.10.2008 13:12
Status: Junior (76 Beiträge)
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>4 Erbengemeinschaft &lt; 1 stimmt nicht zu.
Hallo

Plicht eines jeden Mitglieds einer Erbengemeinschaft ist, die Mitarbeit an der Auflösung dieser Gemeinschaft.
Sollte also der Erbe der nicht zustimmt dieses unberechtigt tun ist er im unrecht. Diese Zustimmung kann dann eingeklagt werden.
Allerdings sollte dieser sicherlich nicht sehr preiswerte Weg umgangen werden, indem man eine Vermittlung anstrebt. Dieses kann man z.B. bei einem Nahlassgericht bekommen. Einfach mal fragen.
Dort wird man sicherlich eine Einigung zustande bekommen. Auch wenn die Zustimmungsverweigerung berechtigt sein sollte.
Diesbezüglich etwas mehr Details und man hätte dazu was schreiben können.

Gruß EXE


von Exitone am 09.10.2008 21:44
Status: Stift (45 Beiträge)
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>4 Erbengemeinschaft &lt; 1 stimmt nicht zu.
...Allerdings sollte dieser sicherlich nicht sehr preiswerte Weg umgangen werden, indem man eine Vermittlung anstrebt. Dieses kann man z.B. bei einem Nahlassgericht bekommen. Einfach mal fragen.
Dort wird man sicherlich eine Einigung zustande bekommen...
Nee, das ist nicht Aufgabe des Nachlassgerichts.

Wenn du TV bist (ggf. mit TV-Zeugnis), ist es deine Aufgabe, die ERbengemeinschaft auseiander. Du brauchst die Zustimmung der weiteren Erben nicht.


-- Editiert von cruncc1 am 09.10.2008 21:59:32


von cruncc1 am 09.10.2008 21:56
Status: Legende (454 Beiträge)
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