3malRA aufgefordert noch keine Titelkopie erhalten

8. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
kronzeuge
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 5x hilfreich)
3malRA aufgefordert noch keine Titelkopie erhalten

Hallo noch an alle hier im Forum-

meine Sache wird immer schwieriger.
habe schon mehrfach angefragt, sorry.
Betr:
es gibt einen Titel aus 2002 aus Quelle Agentur Tätigkeit,
diesen habe ich mir inzw. selber besorgt über das AG.lautet auf Quelle AG.
das Ink Anwalts büro Freitag, hat mir bis dato
keine Titelkopie zugesandt, 3mal angefordert. per Fax.
lt. Info ist Forderungsinhaber immer noch Quelle.AG.
und nicht abgetreten uns angekauft.
daher forderte ich auch eine Vollmacht, da in der InsO
vom Inso Verwalter unterzeichnet.
was kam ,war nur eine undatierte, zwar unterschrieben,
aber ohne meine Daten, oben lks stand der Name eines anderen Anwaltsbüros, eingefügt im Text RA Freitag....!
man sandte mir eine kombinierte mit Taschenpfändung Zwangsvollstreckungsankündung mit Abnahme des EV durch den GV, unter Androhung Haftbefehl.
dh 600 E Teilvb Rest Gesamtvb 11.000 E.
Mein Anwalt bot, leider, ganz zu Anfang der Sache, 600 Euro an, ohne den Titel und die Vollmacht anzufordern,
das war schon sehr fehlerhaft, nicht wahr?
das war der Gegenseite zu wenig, auf die Gesamtsumme, welch ein Wunder, meine Frage, warum keine Unterlagen; ich das wird schon so richtig sein!....!????
dann schlug dieser Anwalt vor, ich soll 600 E aus der Teilvb in raten monatlich abzahlen, um Zahlungsbereitschaft zu signaliesieren, danach neu verhandeln.
ich komme mir jetzt nachdem ich mich hier orientiert habe, für dumm verkauft vor. behalte mir regress/Haftung dagegen beim Bundesgerichtshof vor.
gezwungenermaßen zahlte ich 2 mal je 100E, aber mit dem Zusatz: nur unter Vorbehalt, zur Anerkennung keiner Rechtspflicht.
Reicht das, um das ganze zu unterbrechen?
nun neuer Anwalt, versprechen, nichts gehalten.
er schlug vor, der GV soll gestoppt werden, und man sollte denen nun eine Ratenzahlung auf die Gesamtsumme anbieten, abzug der dann gezahlten 600 E.
wieder keine Idee , obwohl ja so brennend wichtig ist, in einer InsO, habe hier soviel dazugelernt.was wenn.
Nun habe ich einige gerichtsurteile in dieser sache vorliegen, die genau aussagend auch auf meine Sache zutreffen, ohne eine Identität nachweisen zu können, haben deren GV´s in anderen Orten, und das gericht die ZV für den Schuldner zurückgewiesen, bzw. bei einem so alten Titel wie meinem, war das zunächst in die InsO masse eingeflossen, und nur der IV muss eine Freigabe auf die titulierte Forderung vorlegen, bzw da Quelle liquide,
muss dieser im Titel stehen.
ich hoffe, habe es so richtig verstanden, bin kein Jurist,

Jedenfalls haben diese gerichtsvollzieher alles geprüft, meiner verweigert das, auf meine Frage,
und das schärfste, er zeigte mir nicht eindeutig den Titel, was soll ich nun tun?

der GV ist nun erkrankt und ein anderer ist Vertreter , sollte ich mich an das gericht wenden, und prüfung beantragen oder gleich an die Kammer oder meinen Anwalt mit einer negativ Feststell klage beauftragen?

hatte ein Telefonat mit dem IV, da reagierte man sehr böse auf meine Fragen, nee, die Vollmacht gelte auch ohne Datum, ohne Mandantbezeichnung, die Unterschrift ist echt,
ja?? als ich später sagte, der Titel ist bestimmt verkauft, während der Inso, und auf wen lautet der nun, keine Antwort, und als ich sagte aufgrund eines Titels noch auf Quelle AG und der undatierten Vollmacht allein war es schon ausreichend, ein rechtskräftiges Ablehnungsurteil zu erstellen. da waren die sehr sprachlos geworden,
kann man denen auch nicht trauen, alles klüngelt?
dann gleich an das oberste Gericht und alles offenlegen lassen?

Bitte Hilfe, ich möchte auch meinRecht bekommen.

wenn es gerechtfertigt ist,das ist klar, wenn ich da gar nicht rauskommen, muss ich zahlen, aber erst muss alles schlüssig sein oder nicht?
und ich habe leider damals on 2002 auch schon einen falschen Anwaltrat gehabt, den zuerst von mir gemachten
VB Einspruch wieder zurückgenommen, dabei wurde ein 2. Vergleich gemacht, habe ich nun festgestellt, kann es sein, dass nun Quelle aus dem Mahnbescheid/VB einen Titel hat und das Ink Büro (Nürnberger) ebenso?

danke, dass ihr den langen Text lest, hoffe verständlich, wenn nicht, bitte fragen.

ich hoffe auf baldige Erlösung von dem Fall.





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37 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
wow - sehr sehr viel Text! Es geht um Vollmachten, Titelkopien usw. usw.!
Was erwartest du denn genau? Das deine Schulden gegenüber der Quelle erledigt sind, weil diese Pleite ist???
Dann muss ich dich enttäuschen! Deine Schuld ist nicht erledigt!
Der Titel liegt vor, das Gericht lässt sich diesen bei jedem Antrag vorlegen! Ein Anwalt versichert in seinen Anträgen die Vollmacht, diese liegt dann auch vor. Kein Anwalt würde sich dafür "hängen" lassen.
Du willst die Gläubiger der Quelle mit 600,-€ in Raten abspeisen, obwohl du 11T€ Schuldest! Na dann - viel Glück!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?47690-Kaufhaus-GmbH&highlight=Kaufhaus+AG

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"http://www.youtube.com/watch?v=7NxcwCmpEvw&feature=related"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Interessant wäre auch, ob die Aufforderungen den Titel vorzulegen auch gerichtsfest nachweisbar zugegangen sind.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
kronzeuge
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 5x hilfreich)

danke für die Antworten.

ich habe die Anforderungen nach dem Titel jeweils per Fax gemacht mit Absendenachweis und 2 mal mündlich ggü dem GV.

Also ich kann mir schon vorstellen, dass die Gegenseite bei gericht eine datierte Vollmacht vom InsO wird vorlegen können, dann wohl ja!
Aber , da meine Sache schon aus 2002 stammt, ich (unwissentlich, weil mein unfähig Anwalt mich nicht richtig informiert hatte, dass es schon zur titulierten Forderung geworden ist, auch Quelle tat so, als sei es noch im bereich MB)
habe ich in 2002 bis 2003 bereits auf den alten Titel 1500 Euro abgezahlt, das ist aber nicht im Titel notiert, sondern mit Kosten und Zinsen verrechnet worden, typisch Quelle!
es blieb von 4000 Euro Abzahlung , als hätte ich 500 Euro gezahlt!
dann ist mir sehr wichtig, da nach Auskunft Görg alle altforderungs titel während der InsO verkauft worden sind, und bei mir in den letzten 4 Jahren schon mehrere Ink Büros sich daran vergnügt haben, da ist oberwichtig, WER?? steht nun im Titel?
bei einer Kostensumme von 5000 Euro auf 6000 Euro können es doch mehrere Mandate sein oder nicht?
hab ich hier so gelesen, und da die GV und dasAnwaltbüro
sich totschweigt, habe ich meine Bedenken.
Was tun? Abwehrklage? - Negative Feststellklage?

Im Schuldnerforum steht: dass wenn der Schuldner es verlangt, muss die gegenseite die Unterlagen vorzeigen!
so ist es doch?
sonst passiert es, dass ích den Anwälten Geschenke mache und später kommen noch weitere Abtretungsgläubiger und sagen, wir wollen auch noch money.
so ist es zu lesen im Portal der gerichtsvollzieher und Rechtspfleger.

erst rechtlich nachweisen, wichtig!
im gerichtsurteil von regensburg steht, dass alte Titelforderung in die Inso masse reingehen.
das gericht in Mosberg hat mir gesagt, dass gerichtsurteile mit den gleichen Sachen wie in meinem Fall, angeeglichen werden können.

bei mir muss etwas "faul" sein- plötzlich ist die GV krank und hat einen Vertreter, es kann doch nicht rechtens sein, dass der Titel nicht gezeigt wird und man keine Kopie erhält-
was meint ihr dazu? hier wird doch immer wieder darüber diskutiert, dass man darauf bestehen kann!!
warum soll ich 12000 Eur0, nicht 2 Euro , zahlen ohne zu wissen, ob das schuldbefreiend ist?????????????????????????????????????????????????????????


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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Kerry123
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 32x hilfreich)

Mir ergeht es ähnlich..
Kurz zum Sachverhalt..

Es gibt einen Titel ausgestellt auf die Quelle GmbH aus dem Jahr 1993, mein EX hat damals auf meinen Namen bestellt,soweit ist die Forderung berechtigt.
Ich habe schon einige mahle die EV für diese Sache abgegeben zuletzt 2007,da ich sehr viel Schulden, auch durch besagten EX, an den Hacken hatte, die ich nun alle Beglichen habe.
Im September 2009 bekamm ich ein Schreiben von S...Inkasso, lapidares Schreiben..

Forderung der Quelle Gmbh, Zahlen Sie umgehend den Betrag xy auf unser Konto....
Kein Ak, keine Titelkopie, keine Forderungsaufstellung..nichts..Quelle war da schon in der Inso.
Dann im November ein Schreiben von S..Anwälten, gleicher Wortlaut wie S...Inkasso, auch wieder nichts dabei..
Angeschrieben nichts gehört, dann Mitte November Brief vom GV..Vollstreckung..
Ich sofort den GV angerufen und erklärt das ich ja bereit bin nun auch noch die letzte Altlast endlich aus dem Weg zu schaffen, aber ob das so in Ordnung ist da Quelle ja Insolvent ist, GV überfragt..ja super..er will sich kundig machen und mich anrufen, nichts passiert...tja Dienstag also fast 2 Monate später steht der GV bei mir in der Tür, und will Vollstrecken dabei hat er die Kopie eines Faxes,das die S...Anwälte im Auftrag des IV das Geld eintreiben darf, keine Unterschrift nix, also das kann jeder schreiben.

Nun ist es so das meinem GV anscheinend ausreicht um zu Vollstrecken, so ich habe jetzt bis zum 27.01 Zeit, die Angelegenheit selber zu Klären, wie den auch, Bezahlen ob Raten oder Vergleich, oder nachweisen das S...Anwälte nicht berechtigt ist diese Einzufordern, ansonsten EV....




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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

quote:
ich habe die Anforderungen nach dem Titel jeweils per Fax gemacht mit Absendenachweis und 2 mal mündlich ggü dem GV.

Also schlicht KEIN gerichtsfest nachweisbarer Zugangsnachweis ...
DAS würde ich dann mal schnellstens nachholen ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Ha ja -)


-- Editiert am 15.01.2011 01:26

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12317.01.2011 14:29:38
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 27x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
ich101
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 35x hilfreich)

Hallo,

ich frage mich was das "Ganze" soll. Es liegen Vollstreckungstitel vor, aus welchen nunmehr die Vollstreckung betrieben wird. Zumindestens im Falle von "Kerry123" liegt wohl eine Erklärung des Insoverwalters vor, dass die Forderung eingetrieben werden kann. Also zahlen und Titel aushändigen lassen.

Weiter stelle ich mir die Frage auf welcher Rechtsgrundlage eine Verpflichtung zur Vorlage einer Kopie eines Vollstreckungsbescheid erfolgen muss? Warum sollte eine derartige Anforderung auf einem "nachweisbarem" Wege erfolgen? Was will man damit?

MfG

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Kerry123
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 32x hilfreich)

@ich101

Richtig es gibt einen Titel, aber von Quelle GmbH, und gibt es nicht mehr, ebenso war es keine Bestätigung vom IV der der Quelle sondern ein selbst Geschriebener Zettel von S..Anwälten.

Schau doch mal im Rechtspfleger Forum vorbei, lies den Thread Kaufhaus Gmbh, dann siehst du das nicht alles so einfach ist wie es scheint, und das selbst die Profis, wie GV und Rechtspfleger hier mehr als ein Problem sehen.

Und im übrigen, hat man keine Rechte nur weil man Schulden hat, ich will Zahlen aber nur wenn ich Schuldbefreiend dort hin Zahle

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-- Editiert am 15.01.2011 16:49

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
ich101
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 35x hilfreich)

Hallo Kerry,

wenn Sie nicht glauben, dass alles so richtig ist, wie es läuft, dann sollten Sie bzw. Ihr Rechtsanwalt die Prüfung der Vollstreckung durch das Vollstreckungsgericht veranlassen.

MfG

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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Was mir im Fall von Kronzeuge nicht klar ist: Der GV sollte den Titel haben. Wenn der Mann also vor der Tür steht, sollte er den Titel auch dabei haben und damit also die Neugier des Schuldners befriedigen können.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Im allgemeinen tragen die GV zumindest nicht die Orignale mit sich herum. Kopien oder bei ganz modernen auch Scans in Laptops sind da eher üblich.

Zumindest sollte sich ein GV nicht weigern den Titel vorzuzeigen - egal in welcher Form.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12317.01.2011 14:38:47
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 15x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Jedenfalls sollte der GV definitiv die Unterlagen vorlegen. Strange, dass der Mensch nicht mal eine Kopie dabei hat.

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0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12318.01.2011 09:32:05
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 22x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
kronzeuge
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 5x hilfreich)

hallo nochmal an alle hier im Forum!

ich erkläre nun zum x-ten Male, dass das Recht besteht, auf verlangen, muss einem die Titelkopie gezeigt oder zugesandt werden, und es ist eine heikle Sache mit der Insolvenz.

Warum hat mein GV diesen angeblich vor sich liegen? ich sehe den definitiv nicht,was hat er zu verbergen???????-----
auf mein schriftl.verlangen, 3.Mal an die Gegenanwälte Filiale Haas U. Co., rufen diese wütend meinen Anwalt an, ich solle aufgeben, danach zu fragen, mein A.gibt "eingeschüchtert"? den Rat an mich: zahlen Sie oder dann geben Sie doch ne EV ab... zuerst machte er so grosse Vs.
so eine *******!!!!

mir liegen 3 Gerichtsurteile vor,rechtskräftige, wo deren GV bei Quelle AG und Vollmacht undatiert usw. das voll abgewendet hat.???dort sagte man mir: meine Sache kann angeglichen werden, also ist doch was dran.!

Frage:
wenn die Anwälte kneifen, der BGH weiss ein Lied davon zu singen, da es immer mehr Haftungsklagen gibt, gegen unfähige Anwälte....#

soll man sich an welches Gericht wenden: bitte Antwort, wie hier angedeutet!!!!!-->>>>>>>>>>--GUTE IDEE!
ist es das örtliche Amtsgericht oder Landgericht oder der Sitz des Gerichtes des Gegners? -
Habe auch vor, mich an das örtliche Gericht zu wenden, nachzufragen, weshalb der GV die Identität nicht geprüft hat
ausserdem muss ja der Gegenanwalt einen Antrag gestellt haben, an das Gericht, wo der Titel hinterlegt ist , diese muessten einem sagen können, wer Inhaber des Titels ist.???bzw. Antragsteller?

Trotzdem kann es sein bei alten Titeln aus 2002, meiner der dem AG C. vorliegt, den habe ich als Kopie mir selbst besorgt. der existiert ja, aber ist er noch gültig?

Fakt ist, aberQuelle ob AG oder GmbH, egal auf wen der Titel lautet, diese seit 2009 aufgelöst ist. sollte man nicht mehr an ein Ink Büro zahlen, da nicht schuldbefreiend ,hiesse dann können später Abtretungsgläubiger kommen, wieder fordern! Aufforderung nur über den IV selbst und der muesste wohl auch im Titel stehen?. das jetzt eingezahlte geld fliesst ansonsten in die InsO masse oder in das Taschengeld von Ink Anwälten" und ist dann weg.
Die insO muss erst abgehandelt sein. Und Görg hat viel zu tun, den hab ich schon oft angerufen, es interessiert ihn nicht, ein Einzelfall.-
Bezahl sagt er, egal was dir vorliegt-ist doch nicht seine kohle- bei ner EV ist man wirtschaftlich bankrott!! was soll dieses abgekarterte Spiel??

Ich glaube es ist reif für einen guten Staatsanwalt
mir reichts . es stinkt zum Himmel! evtl. habe ich da einen!!richtig massiven!

Heute gerade im TV "Markt" gesehen, Leute die an InsO Firmen, auch Banken sind verbrecher, zahlen, dann sind 5 stellige Summen weg - nur das TV hatte Macht und holte das Geld wieder zurück.
oder an die Medien gehen, den Fall schildern??

so geht es nicht weiter!

Auch von einem Gericht aus Südd. habe ich ansatzweise entnehmen können, das es in diesem Fall nicht mit rechten Dingen zugeht und man Gegenklagen machen sollte, scheinbar werden die Anwälte mit Schweigegeldern entlohnt... und halten still.





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0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
kronzeuge
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo.
ich habe nun an das Vollstreckungsgericht Mitteilung gemacht, wie mir geraten wurde, dass ich bisher weder einen Titel von den RAs zugesandt bekam. noch hat mir der GV eine Titelkopie auf mein Verlangen ausgehändigt-
Ich habe es als Vollstreckungs erinnerung geltend gemacht,

Kurios ist auch, dass der GV einen anderen GV als Vertreter beauftragt hat, weil der wegen Krankh ausfällt, und diese Vertretung galt nur 4 Wcohen, nun hat er wieder erneut eine
Vertretung benannt, und nicht lt vorheriger VB soll nun auch auf ein anderes Konto die nächste Rate eingezahlt werden.

was tun?
kann man dem trauen , der neue Vertreter ist erst nach Termin der Zahlung erreichbar, dann erfahre ich die Kontaktdaten.
wie klingt das?
was ist das für ein Verwirrspiel?

Bitte Antwort,
und muss ich meine Anfragen wegen einer Titelvorlage per Einschreiben an das RA Büro richten?

danke noch für rasche Anworten.






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0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
kronzeuge
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo
nun endlich nach einem Jahr bzw. nach 4 Jahren habe ich die
Titelkopie bekommen.mit Vollstreckunsgerinnerg geltend gema cht an das Vollstreckunsgericht,nur so ginge es .-.solange zurückgehalten. warum? weil Betrug?

Titel: es ist wie erwartet,auf Q....AG, noch gültig?? die liquidierte Q....GmbH, vorher Q....AG, die Kaufhaus- AG...

Lt gerichtsbeschluss, Mosbach und Spandau, siehe Rechtspflegerforum.de
haben in dem gleichen ungenau bezeichneten Fall wie meinem. deren Gerichtsvollzieher solche Zwangsvollstreckungen
zurückgewiesen an den Gläubigervertreter, als unerledigt versandt"

lt. Telefonat sollte hier das Urteil angeglichen werden-
schön wäre es.

---warum nicht hier???????so ??im Norden?
Frage: Prüfung der VB vom VB- gericht machen lassen? durch RA?

jetzt kommts_
die Schuldnerberarung vor Ort hatte wohl Recht:
die TeilzwangsVB,aus der titulierten GesamtvB, diese ist untituliert, habe ich dummerweise? in Raten angefangen abzuzahlen, lt GV alles ok, hat nur geprüft, Titel ist eben ein Titel, weiter nichts,,,,!
nun schreit plötzlich der InkRA: und belügt meinen RA , ich hätte nicht ordungsgemäss gezahlt,er will den Rest auf einmal.
undich dürfe ihm nicht mehr schreiben, nur noch das RA: ja, Kosten verursachen !
habe aber Beweise, dass immer ordnungsgemäss gezahlt an den GV.
Frage: muss der GV sofort das, mein Geld an das Inkasso Büro Haas ,alias Freitag, vorher Nürnberger, überweisen oder
bunkert er das solange er will, sodass ich Probleme bekomme ?
Frage: . was tun????????was muss ich tun? wer hat recht, der GV der sagt, alles klar, weiter so zahlung leisten oder muss ich sofort den Rest abdrücken?

oder ist es geklüngelt zwischen den Anwälten?

Sache schwierig, aufwendig, lohnt nicht, also vom Tisch,
Menschen wirtschaftlich bankrott machen , Geld muss fliessen, auch wenn ohne rechtskräftige Beweise nicht schuldbefreiend gezahlt, da InsO V nichts fordert,
Titel aus 2002, an Dritte weiterverkauft, kann ungültig sein.
evtl, abgetreten,sowie nachgewiesene 600.000 Quelle Altforderungen vor der InsO ? und nach jahren wieder neue Abtret gläubiger nach Abw. InsO möglich?

warum?kriegt man kein Recht mehr?----
Bürger proteste?? Krieg???












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0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

quote:
Sache schwierig, aufwendig, lohnt nicht, also vom Tisch, Menschen wirtschaftlich bankrott machen , Geld muss fliessen, auch wenn ohne rechtskräftige Beweise nicht schuldbefreiend gezahlt, da InsO V nichts fordert,
Titel aus 2002, an Dritte weiterverkauft, kann ungültig sein.
Verstehen Sie eigentlich selbst noch, was Sie da schreiben!?!?

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" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... :) "

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
kronzeuge
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 5x hilfreich)

ja , Sie nicht?
schon überfordert???
wäre besser nicht zu antworten, wenn es Ihre Kompetenz überschreitet, was hier hilft, sind nützliche Antworten
keine dummen!"


also lt Nachfrage, hat der GV von meinen Ratenzahlungen schon 1m 1. Monat seine Kosten und EV Kosten usw. abgezogen, was doch eigentlich nicht sein darf,
so bekam der Inkasso Anwalt natürlich weniger geld als vereinbart.
so weit ich weiss, muss zuerst alles was ich zahle weitergeleitet werden an den Gegenanwalt,
so bemängelte dieser nun dass er zu wenig geld erhalten hat und fordert den ganzen rest der noch aussteht, auf einem Mal.
wie soll das gehen??
was kann ich tun

bitte wer kennt sich aus, was soll ich tun?
mein Anwalt schlägt nichts vor,,,,,er verleugnet sich-.


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" "

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Kronzeuge, deine konfusen, verwirrenden und unklaren Beiträge samt Lamento und moralischer Entrüstung sind leider auch äußerst geeignet, eine/n zu überfordern. Sorry, aber deinem Anwalt wird es schätzungsweise da wohl auch nicht anders ergehen, da er dir anscheinend auch nicht so viel weiterhelfen kann in der Sache.

Wenn was zu holen ist, was ja bekanntlich an der Pfändungsfreigrenze zu bemessen ist, dann wird der Gerichtsvollzieher wohl schon seine Kosten in Rechnung stellen, auch wenn das eine Rate oder mehr so für dich bedeutet, denke ich mal. Sag mal, wie viel hat er denn abgezogen für seine "Dienstleistungen"? Hat der "Experte" es jetzt immerhin geschafft, auszurechnen und anzusetzen, wie viel Rate du pro Monat anweisen musst oder ist das immer noch unklar, wie du viel zahlen musst?




-- Editiert am 10.02.2011 13:35

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

quote:
es ist wie erwartet,auf Q....AG, noch gültig?? die liquidierte Q....GmbH, vorher Q....AG, die Kaufhaus- AG...

:???:



quote:
??so ??im Norden?

woanders? Süden, Osten, Westen???



quote:

Geld muss fliessen, auch wenn ohne rechtskräftige Beweise nicht schuldbefreiend gezahlt, da InsO V nichts fordert,
Titel aus 2002, an Dritte weiterverkauft, kann ungültig sein.
evtl, abgetreten,sowie nachgewiesene 600.000 Quelle Altforderungen vor der InsO ? und nach jahren wieder neue Abtret gläubiger nach Abw. InsO möglich?

Häääää????



quote:
Bürger proteste?? Krieg???

Hirn, Orthographie, Duden???



quote:

ja , Sie nicht?
schon überfordert???
wäre besser nicht zu antworten, wenn es Ihre Kompetenz überschreitet,

Offensichtlich überschreitet es die Kopmpetenz des Fragers vernünfitg zu formulieren.

Wenn die Gefragten mehr Fragen haben als der Fragende, sollte der Fragende seine Formulierungen grundsätzlich überdenken ...

Ganze Sätze mit ganzen Wörtern wären schon mal ein Anfang. Idealerweise befinden sich die Wörter dann auch noch in einer sinnvollen Reihenfolge.



quote:
was hier hilft, sind nützliche Antworten

DAS würde mal verständliche Fragen vorraussetzen und nicht so ein Gestammel.

Sorry, aber von Deinen Beträgen bekommt man Kopfschmerzen, da springt einem ja glatt die Pupille aus der Fassung ...



Wir versuchen hier ehrenamtlich in der Freizeit zu helfen, das setzt jedoch auch verständliche Fragestellungen vorraus.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

-- Editiert am 10.02.2011 17:37

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

quote:
--------------------------------------------------------------------------------
: Offensichtlich überschreitet es die Kompetenz des Fragers, vernünftig zu formulieren.

Wenn die Gefragten mehr Fragen haben als der Fragende, sollte der Fragende seine Formulierungen grundsätzlich überdenken ...

DAS würde mal verständliche Fragen voraussetzen.

Wir versuchen hier ehrenamtlich in der Freizeit zu helfen, das setzt jedoch auch verständliche Fragestellungen voraus.


--------------------------------------------------------------------------------


Ja, genau so ist es!! Dass du dich so reinstresst und so ein Riesenlamento machst, hilft dir nämlich ganz bestimmt nicht weiter. So kann man weder den Sachverhalt klären noch irgendetwas tun, um den Vorgang gescheit abzuwickeln, damit es nicht noch unangenehmer und unerfreulicher und nachteiliger wird.



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0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
kronzeuge
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 5x hilfreich)

also eure Antworten sind so unnützig
sie bringen dem Fragenden nicht die Hilfestellung.
Eure Belehrungen sind ebenso nicht von Bedeutung.

In anderen Foren würde man diese User hleich als unzutreffend
ignorieren-

Mein Tipp
erstmal selber kundig machen, bevor man hier detaillierte Antworten gibt.
ansonsten gebt ihr den Advokaten die Gelegenheit, dieses Forum als nutzlos abzutun. Dann können die mit Recht behaupten, dass man hier seine wertvolle Zeit verschwendet. Dieses Laienforum ist ohne Bedeutung- wollt ihr das?????
Zu bejahen , wenn sich wieder die Profis einmischen würden, damit auch weiter kommt in seiner Recht sache!!!

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0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
kronzeuge
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 5x hilfreich)

also wenn euch das Sachgebiet schon stresst, wie soll es dann einem Betroffenen gehen , dem es noch mehr zu schafffen macht.--ok. es bleibt schwierig - also bitte nur ernstgemeint antworten:

Fakt ist.damit es auch endlich alle lesen was sie antworten, bzw. verstehen lernen was ich ausdrücke:

Folgendes:
1)jetzt ist durch den 2. GV der als Vertreter des 1. GV fungiert,
nach meiner geltend gemachten Vollstreckungserinnerung,
mir nun die Titel kopie zugegangen:
-hat hier leider keiner gewusst!!kein Tipp kam, dass man eine Vollstreckungserinnerung machen muss, um diesen zu kriegen. ok!

2)Fazit ist) ein GV verpflichtet sich , die eingenommenen Ratenzahlungen - ohne Abzug - direkt und sofort an den
Gläubiger zu überweisen- das tat er nicht-
daher hat der GL nun wieder an meinen jetzigen Anwalt geschrieben,diesem mitgeteilt, er hätte um die Hälfte weniger bekommen als das was ich eigentlich gezahlt hatte. (an die GV)
Wieder Anruf bei der 1.GV: was ist mit meinem Geld , haben Sie es weitergeleitet? ja, aber mich interessiert das ganze nicht mehr , da krank.
ist doch schräg, nicht wahr?

So, der 2. GV sandte Forderungsaufstellung, daraus ergab sich, der 1.GV hatte sich sofort von der 1. von den 6 Raten
seine Kosten plus der Kosten für nicht druchgeführte EV und ZV abgezogen
so kam dann weniger Geld beim Gläubiger an, als vereinbart und von mir gezahlt-
Ja, und nun?

wer weiss denn Rat ? was soll ich jetzt tun?

der Gläubiger droht nun, er will nicht mehr noch 3 Monate mit den Raten warten, weil ja jetzt schon zu wenig eintraf,(Lüge) und den Rest komplett auf einmal.
Nö..
so denke ich wird er dann auch vortäuschen wollen und keinen Vernünftigen Vergleich mit mir eingehen wollen....sondern die ganze Summe auf einmal, damit ich die EV abgeben muss!-

(könnte auch zwischen den Anwälten geklüngelt sein---?
Kollegen --!)

Für Antworten , die mich in diesem Fall weiterbringen, keine Beleidungungen -
bin ich sehr dankbar---!








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0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest-12314.02.2011 16:34:39
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 7x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Wieso denn, das Forum lebt doch von solchen Beiträgen wie denen von morgause, meri,Labersack, Harry & Co?



weit gefehlt, Pikowitzchen, sehr weit gefehlt. Die Vorgenannten benützen das Pikowitzchen als Versuchskaninchen und erfreuen sich an dessen falschen Beiträgen überaus.
Man kann sagen: Es hat sich selbst zum Hofnarr gemacht, das Pikowitzchen, zur Zeit gast123-14.02.2011 hmmmmmmm.....

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"meri befreit von Pikowitzchen"

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Cool, dass das Pikowitzchen mal wieder eine gescheite Rückmeldung kassiert hat, meri -)

Kronprinz, es ist wirklich zu begrüßen, dass du zum 1. Mal verständlich deinen Fall und auch den aktuellen Sachstand dargelegt hast. Jetzt blickt man plötzlich doch etwas mehr durch, so dass einem sogar annähernd was dazu einfällt -) Mir ging es nie darum, jemanden zu beleidigen, aber man kann nunmal ohne gescheite Infos und Sachverhaltsdarlegung nicht viel dazu sagen.

Also die Vollstreckungserinnerung hast du gemacht und daher wurde dir auch endlich der Titel vorgelegt. Aber jetzt hat GV Nr. 1 Kosten für "Arbeitsleistungen" abgezogen. Das wurde dann auch durch die Forderungsaufstellung vom GV Nr. 2 bestätigt. Aber jetzt macht der GL wieder einen Stress, weil daher die 1. Rate weniger war als sonst. Okay, so weit habe ich das verstanden.

Daher würde ich vorschlagen, dass dein Anwalt eine Kopie von der Forderungsaufstellung vom GV Nr. 2 an den GL schickt und dem GL darlegt, warum die erste Rate weniger war und warum dabei aber nicht zu befürchten steht, dass das jetzt einreißt. Zudem soll dein Anwalt auf alle Fälle geltend machen, dass der GL auch nichts davon hat, wenn er einen Mordsterz macht, da du die gesamte Summe einfach nicht auf einmal zahlen kannst und damit basta und dass es nichts zur Lösung des Problems beiträgt, wenn er da jetzt rumzickt ohne Ende, dass er die ganze Summe sofort braucht, denn da ist einfach nichts drin und ergo läuft da auch nichts.

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""

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#30
 Von 
guest-12315.02.2011 09:03:31
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 3x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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