3goldene7- Lotto - telefonisch eingewilligt, nichts unterschrieben, Rücktritt?

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3goldene7- Lotto - telefonisch eingewilligt, nichts unterschrieben, Rücktritt?

Hallo,
ich war so blauäugig, mich auf ein Schreiben von 3goldene7 zu melden, um meine Kandidatur für einen Rentengewinn zu bestätigen.

Somit habe ICH dort angerufen. Im Verlauf des Gesprächs wurde ich dann dazu überredet, für drei Monate Lotto zu spielen und habe eingewilligt.

Allerdings würde ich die Unterlagen noch schriftlich bekommen, außerdem würde noch ein weiterer Anruf zur Bestätigung, das ich es mir nicht anders überlegt habe erfolgen.

Post kam, Anruf nicht. In der Post lag eine Einzugsermächtigung, die ich aber nicht zurückgeschickt hab. Ich habe also gar nichts mehr gemacht.

Nun sind die 59,90 abgebucht. Mir wird unwohl bei der Sache und ich möchte da wieder raus.
Reicht es, einfach die Lastschrift zurückzuweisen, denen zu schreiben, das zwischen uns kein Vertrag zustande gekommen ist oder

GILT EINE TELEFONISCHE ZUSAGE BEREITS ALS VERTRAG?

Wie ist Euer Rat?

Danke



von Maria123439w am 30.09.2008 20:02
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>3goldene7- Lotto - telefonisch eingewilligt, nichts unterschrieben, Rücktritt?
hallo, leider noch keine einzige Antwort.
komm ich da unbeschadet wieder raus?

dazu wisst Ihr doch bestimmt etwas.
danke




von Maria123439w am 01.10.2008 20:39
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>3goldene7- Lotto - telefonisch eingewilligt, nichts unterschrieben, Rücktritt?
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von guest123-2065 am 01.10.2008 23:26
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>3goldene7- Lotto - telefonisch eingewilligt, nichts unterschrieben, Rücktritt?
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von guest123-2083 am 03.10.2008 10:57
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>3goldene7- Lotto - telefonisch eingewilligt, nichts unterschrieben, Rücktritt?
> zutreffend ist kein Vertrag zustande gekommen

Das kommt auf den genauen Wortlaut der Verhandlungen an.

´Im Verlauf des Gesprächs wurde ich dann dazu überredet, für drei Monate Lotto zu spielen und habe eingewilligt.´

spricht zunächst mal für einen Vertrag (ob das dann beweisbar ist, ist eine andere Frage).

´Allerdings würde ich die Unterlagen noch schriftlich bekommen, außerdem würde noch ein weiterer Anruf zur Bestätigung, das ich es mir nicht anders überlegt habe erfolgen.´

kann man nicht unbedingt so auslegen als sei die Einwilligung unverbindlich gewesen. Wenn nur vereinbart wurde, es werde noch eine schriftliche Bestätigung (und nicht etwa ein schriftlicher Vertrag, der noch unterschrieben werden soll) geschickt und man werde einen Nachfaßanruf machen, bei dem man dann noch widerrufen könne (und nicht etwa daß erst mit erneuter Bestätigung wirklich ein Vertrag zustande kommt), dann sieht es nicht danach aus, als sei kein Vertrag zustande gekommen.




von Leibgerichtshof am 03.10.2008 15:16
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>3goldene7- Lotto - telefonisch eingewilligt, nichts unterschrieben, Rücktritt?
GILT EINE TELEFONISCHE ZUSAGE BEREITS ALS VERTRAG?


Ja klar, doch.

K.


von mustermann2000 am 03.10.2008 23:38
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>3goldene7- Lotto - telefonisch eingewilligt, nichts unterschrieben, Rücktritt?
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von guest123-2083 am 05.10.2008 14:57
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>3goldene7- Lotto - telefonisch eingewilligt, nichts unterschrieben, Rücktritt?
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von guest123-2083 am 05.10.2008 17:44
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>3goldene7- Lotto - telefonisch eingewilligt, nichts unterschrieben, Rücktritt?
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von guest123-2083 am 05.10.2008 17:45
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>3goldene7- Lotto - telefonisch eingewilligt, nichts unterschrieben, Rücktritt?
Wann war das denn?

Grundsätzlich gilt:

Ja, man kann telefonisch einen Vertrag abschließen.

Man hat aber immer 14tägiges Rücktrittsrecht.

Wurdest Du über das Rücktrittsrecht informiert?
Wenn nicht, gilt es unbeschränkt.

Ich würde das Geld zurückbuchen lassen.
Die Chance dass die Brüder das wieder einklagen ist astronomisch gering.


von Aran am 06.10.2008 14:26
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