36-jährige Polin nach abgelehntem Schwangerschaftsabbruch fast blind
AFP VOM 20.3.2007 | Nachrichten - Europarecht | 4236 Aufrufe Mehr zum Thema:Schwangerschaftsabbruch, Schwangerschaft, abbruch, Abtreibung
Menschenrechtsgericht verurteilt Polen zu Schmerzensgeld
Weil eine 36 Jahre alte Frau trotz gesundheitlicher Risiken nicht abtreiben durfte und heute fast blind ist, hat der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Polen verurteilt. Die polnischen Behörden hätten gegen das Grundrecht auf Schutz der Familie verstoßen, befanden die Straßburger Richter am Dienstag. Sie wiesen die Regierung in Warschau zur Zahlung von 25.000 Euro Schmerzensgeld an. Die alleinerziehende Mutter dreier Kinder lebt derzeit von einer Invalidenrente von umgerechnet knapp 145 Euro monatlich.
Die Polin hatte im Jahr 2000 einen Abbruch der Schwangerschaft aus therapeutischen Gründen beantragt. Sie war damals bereits stark kurzsichtig, und drei Augenärzte bescheinigten ihr, dass eine neue Schwangerschaft zur Ablösung der Netzhaut und damit zur Erblindung führen könne. Auch der Hausarzt der Frau warnte vor einer Verschlechterung ihres Zustandes, sollte sie das Kind austragen. Dennoch verweigerte ihr der zuständige Arzt in einer Warschauer Frauenklinik den Abbruch. Dem Urteil zufolge hatte er die Frau weniger als fünf Minuten lang untersucht und die Gutachten der drei Augenärzte ignoriert.
Als die Frau Ende 2000 ihr drittes Kind zur Welt brachte, erlitt sie eine Netzhautblutung, die ihre Kurzsichtigkeit dramatisch verschlechterte. Heute kann sie Gegenstände in mehr als eineinhalb Meter Entfernung nicht mehr unterscheiden. Sie droht ganz zu erblinden.
Der Straßburger Gerichtsgerichtshof wirft Polen vor, ein Familienplanungsgesetz aus dem Jahre 1993 so restriktiv auszulegen, dass vielen Frauen de facto ein legaler Schwangerschaftsabbruch verwehrt bleibt. Das Gesetz erlaube zwar unter bestimmten Voraussetzungen Abtreibungen - etwa wenn das Leben und die Gesunheit der Frau oder des Kindes gefährdet seien. Mangels klarer Durchführungsbestimmungen weigerten sich Ärzte jedoch oft, die Eingriffe vorzunehmen, zumal ihnen Haftstrafen von bis zu drei Jahren drohten. Polen solle ein "unabhängiges und kompetentes" Gremium einführen, das die betroffenen Frauen anhören und rasch eine Entscheidung treffen könne, empfahlen die Richter.
20. März 2007 - 12.54 Uhr
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