§35 BtMG Ambulante Therapie?

22. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
thefresh
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 8x hilfreich)
§35 BtMG Ambulante Therapie?

hallo zusammen,

ich sitze schon seit längerem wegen vergehen gegen das btmg im offenen vollzug. anfang kommenden jahres habe ich die strafe bis auf 2 jahre abgesessen und würde gerne eine therapie nach §35 btmg machen. da ich allerdings als freigänger derweil eine weiterbildung in vollzeit mache (4 semester), würde sich das halt nur mit einer ambulanten therapie vereinbaren lassen.

nun wollte ich mal wissen, ob es möglich ist, eine rückstellung wegen der oben genannten bedingungen bei der sta zu erreichen !?

vielen dank im voraus.

gruß
thefresh

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Orakel-Frage. Grundsätzlich ist es natürlich möglich.
Wie lang war denn die Strafe,die jetzt auf 2 J. heruntergearbetet wurde?
Die JVA muss bei einem entsprechenden Antrag des Gefangenen eine Stellungnahme abgeben, auf die es nicht unwesentlich ankommt.
Es müssen auch alle für die Therapie erforderlichen Unterlagen (Kostenübernahme, Aufnahmezusage) vorliegen. Und die UK sollten negativ ausgefallen sein, auch wenn das eigentlich Unsinn ist, denn wer sich - selbst in einer JVA - drogenfrei halten kann, der braucht ja keine Therapie.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thefresh
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 8x hilfreich)

hallo,

erst mal danke für die antwort.

also die gesamtfreiheitsstrafe sind 5 jahre und 3 monate. in 9 monaten bin ich auf 2 jahre runter... selbstverständlich sind alles urinkontrollen negativ gewesen.

reicht es nicht, wenn die drogenberatung einen sozialbericht schreibt und das mit dem kostenträger regelt?

vielen dank.

gruß
thefresh

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